Blafasel über irgendwas

AntwortenAntworten Options Options Arrow

Re:

150kW
  • Beiträge: 6002
  • Registriert: Do 3. Nov 2016, 09:36
  • Hat sich bedankt: 352 Mal
  • Danke erhalten: 807 Mal
read
Den größt möglichen Schaden fügt man Tesla doch eh zu wenn man sie weiter DC-Mid bauen lässt und verhindert das sie CCS an ihren Ladesäulen oder Fahrzeugen einsetzen.
Anzeige

Re: Beschwerde über Nichtkonformität der Supercharger mit de

USER_AVATAR
read
Super Diskussion.

Wie seht ihr das, bei Ladepunkten im Parkverbot (beamtendeutsch: "eingeschränkten Halteverbot" oder " Be- und Entladezone"), sind die öffentlich nutzbar? Man "kann" und darf sogar hinfahren, nur parken darf man nicht.

Wenn so etwas auch als öffentlich nutzbar gilt, dann darf doch keiner (Ordnungsamt) die Nutzung verbieten?
Wenn nicht öffentlich nutzbar, dann braucht der Eigentümer doch nur "Hier gilt die STVO" und Parkverbotsschilder dazu aufzustellen. Auf privatem Grund kann ihm die Schilder ja keiner verbieten.

Ich denke das mit "kann" nur das gemeint sein kann, was auch erlaubt ist. Da der Deutsche sich ja immer an Recht und Gesetz hält.
Bsp. Ich könnte in die Fussgängerzone fahren, kann es aber nicht da nicht erlaubt.

PS: Hätte man nur damals allen Läden vorgeschrieben die VHS Kassetten verkauft haben, auch Betamax anzubieten. ;-)
Was hat die Elektromibilität davon, wenn an jedem SC ein 2.Kabel mit CCS dran wäre, wo der Strom 2,-€ pro kwh kostet?
Oder Tesla ein Riesengehäuse (wäre dann 1 Ladesäule) mit 6 Teslakabeln und 1 CCS Kabel hinbauen würde?

Kennt jemand eine Ladekarte (außer der VW Karte) mit der man eine VW Ladesäule benutzen kann? Ich kenne nur 1 Standort (1x50 Kw) in Thüringen, wo es DC Strom von VW aufgestellt gibt. Bei Tesla sind es schon 2 Standorte (12x60kw).
VW hat letztes Jahr 11 Mrd. Gewinn gemacht, Tesla nur Miese.
E Auto Erfahrungen mit Fluence, Model S, Model 3, Zoe Ze40, e-Golf, 500E, EV6 storniert, Model Y.

Re: Beschwerde über Nichtkonformität der Supercharger mit de

USER_AVATAR
  • BrabusBB
  • Beiträge: 1371
  • Registriert: Do 27. Jul 2017, 18:44
  • Wohnort: D-71032 Böblingen
  • Hat sich bedankt: 216 Mal
  • Danke erhalten: 144 Mal
read
Naheris hat geschrieben:Abgesehen davon, was wollt Ihr eigentlich genau?
Die Frage kann man sich inzwischen schon stellen. Angefangen hat es damit, dass Elon einen Streit aus dem TFF hier nach GE rübergezogen hat.
Nach diesem ersten und einen Beitrag ist er inzwischen wieder verschwunden.
Ich bin sicher, er sitzt warm und trocken ...
Smart 451 ED Brabus Cabrio seit 28.07.2017 (ca. 12.000km/a)
(ex Audi A3 1.8 TFSI LPG) Passat Variant CNG + Porsche 968 - warte auf (ID, e-tron,) Taycan als Leasingrückläufer

Re: Beschwerde über Nichtkonformität der Supercharger mit de

USER_AVATAR
read
Ich finde teekay hat Recht das man hier Rechtsicherheit schaffen muss.
Passivhaus Premium, 18kWp PV, Sole WP mit Kühlung über BKA, KNX, 530e 3.2l/100km ~50% Elektrisch, Tested X3 xDrive30e, eTron 50, EQC In Testing ID.4, ENYAK, iX3
Mitglied bei Electrify-BW e.V. https://electrify-bw.de/

Re: Beschwerde über Nichtkonformität der Supercharger mit de

Ecano
  • Beiträge: 1309
  • Registriert: Mo 23. Okt 2017, 20:10
  • Wohnort: Reiskirchen
  • Hat sich bedankt: 247 Mal
  • Danke erhalten: 300 Mal
read
Die Rechtslage ist doch ganz einfach. Im EU Gesetz "RICHTLINIE 2014/94/EU" wird gefordert:
ANHANG II
TECHNISCHE SPEZIFIKATIONEN
Technische Spezifikationen für Ladepunkte
1.1. Normalladepunkte für Kraftfahrzeuge
Wechselstrom-Normalladepunkte für Elektrofahrzeuge sind aus Gründen der Interoperabilität mindestens mit Steck­dosen oder Fahrzeugkupplungen des Typs 2 nach der Norm EN62196-2 auszurüsten. Diese Steckdosen dürfen mit bestimmten Zusatzeinrichtungen wie mechanischen Steckdosen-Verschlüssen ausgestattet sein, sofern die Kompati­bilität mit dem Typ 2 gewahrt bleibt.
1.2. Schnellladepunkte für Kraftfahrzeuge
Wechselstrom-Schnellladepunkte für Elektrofahrzeuge sind aus Gründen der Interoperabilität mindestens mit Kup­plungen des Typs 2 nach der Norm EN62196-2 auszurüsten.
Gleichstrom-Schnellladepunkte für Elektrofahrzeuge sind aus Gründen der Interoperabilität mindestens mit Kup­plungen des „combined charging system Combo 2“ nach der Norm EN62196-3 auszurüsten.
Also wenn Tesla öffentliche DC-Ladestationen aufstellt, sind diese auch mit dem CCS Stecker auszustatten. Punkt.

Diese Richlinie ist 2014 rausgekommen.

Da dies eine EU Richtlinie ist, gilt die für alle Länder des EU Wirtschaftsraums.

Also keine deutsche Verschwörung, wie viele anscheinend vermuten.

Warum Tesla das jetzt nicht macht, darüber könnte man diskutieren.
e-up! "UNITED", bestellt am 27.8.2020, erhalten am 19.5.2021

Re: Beschwerde über Nichtkonformität der Supercharger mit de

USER_AVATAR
read
Super-E hat geschrieben:Die ganze Verordnung wurde doch garantiert nur deswegen so geschrieben um TESLA dazu zu zwingen CCS zu verbauen.
Ich glaube es eigentlich nicht. Das ist nur ein Nebeneffekt, der sich halt ergeben hat. Ich denke eher, ein Referent im Ministerium hatte wirklich versucht, eine möglichst weitreichende Definition von "öffentlichen Ladepunkt" zu entwerfen, damit wirklich jeder E-Autofahrer irgendwo herumstehende Lademöglichkeiten diskriminierungsfrei und technisch ohne weiteres benutzen kann, und nicht quer durchs Land tingelnd gerade an eine für ihn passende Ladestelle suchen muss.

Das würde mit E-Autos ja gar nicht funktionieren. Die weitreichende Formulierung macht es sehr schwer, die LSV zu umgehen. Das ist als Ziel wirklich sehr positiv zu werten. Man stelle sich vor, es wäre nicht jetzt ein David, sondern in 2-3 Jahren ein Goliath der Ladepunkte nur für seine eigenen Fahrzeugmodelle aufstellt, sich die besten Locations sichert etc.

Tesla hat jetzt vordergründig Pech, aber Tesla hätte auch ca. 18 Monate nach Inkrafttreten der LSV Zeit gehabt, bis zum 14. Dezember 2017, weitere Ladepunkte nur mit zusätzlicher CCS-"Attrappe" zu installieren, denn die tatsächliche Benutzbarkeit ist erst seit 14. Dezember 2017 für neu errichtete Ladepunkte verpflichtend.

Jetzt ist (oder wäre) es einfach dumm von Tesla, nicht die 40%-Förderungen, ja auch für den teuren Netzanschluss, mitzunehmen, und dabei halt die zusätzlichen CCS-Anschlüsse, mit einem Preissystem für Fremdkunden ihrer Wahl, zu installieren.
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.

Re: Beschwerde über Nichtkonformität der Supercharger mit de

R2-D2
  • Beiträge: 616
  • Registriert: Fr 5. Mai 2017, 13:42
  • Hat sich bedankt: 34 Mal
  • Danke erhalten: 15 Mal
read
mweisEl hat geschrieben:.....Jetzt ist (oder wäre) es einfach dumm von Tesla, nicht die 40%-Förderungen, ja auch für den teuren Netzanschluss, mitzunehmen, und dabei halt die zusätzlichen CCS-Anschlüsse, mit einem Preissystem für Fremdkunden ihrer Wahl, zu installieren.
Ja, Förderung mitnehmen und die die CCS-Anschlüsse im Lastmanagement zugunsten ihrer Kunden runterregeln.

Re: Beschwerde über Nichtkonformität der Supercharger mit de

USER_AVATAR
read
Gab es den schon sowas wie eine Reaktion von der Behörde auf diese anzeige teekay?
Passivhaus Premium, 18kWp PV, Sole WP mit Kühlung über BKA, KNX, 530e 3.2l/100km ~50% Elektrisch, Tested X3 xDrive30e, eTron 50, EQC In Testing ID.4, ENYAK, iX3
Mitglied bei Electrify-BW e.V. https://electrify-bw.de/

Re: Beschwerde über Nichtkonformität der Supercharger mit de

USER_AVATAR
read
Fluencemobil hat geschrieben: Kennt jemand eine Ladekarte (außer der VW Karte) mit der man eine VW Ladesäule benutzen kann? Ich kenne nur 1 Standort (1x50 Kw) in Thüringen, wo es DC Strom von VW aufgestellt gibt. Bei Tesla sind es schon 2 Standorte (12x60kw).
VW hat letztes Jahr 11 Mrd. Gewinn gemacht, Tesla nur Miese.
Geht nach LSV auch nicht mehr.
Müssen eine "Spontanladung" anbieten. :lol:
MS75D, Intens R90, S-Pedelec Grace MX
Emobility East - Beratung und Verkauf zu Elektromobilität & Smarthome http://www.emobility-east.de
PV, Speicher zu Hause + Mitbegründer Bürger Energie Drebach eG http://www.buerger-energie-drebach.de

Re: Beschwerde über Nichtkonformität der Supercharger mit de

MAlfare
  • Beiträge: 323
  • Registriert: Di 17. Mär 2015, 00:21
  • Wohnort: Lustenau
  • Hat sich bedankt: 26 Mal
  • Danke erhalten: 14 Mal
read
Tho hat geschrieben:Es gibt eine EU direktive die CCS als Ladestandard gesetzt hat.
Betreiber dazu zu zwingen, bei DC Schnelllladung immer CCS mit aufstellen zu müssen ist eine deutsche Auslegung. :lol:
Wenn man denn nur bei anderen Themen die EU Vorgaben auch so vollumfänglich voreilend umsetzen würde..., :mrgreen:
So ist es!
Hat sich eigentlich schon jemand die Mühe gemacht, die Anzahl der in Deutschland installierten SC mit der in den Nachbarländern in den letzten zwei Jahren zu vergleichen?
Anzeige
AntwortenAntworten

Zurück zu „Öffentliche Lade-Infrastruktur“

Gehe zu Profile