Der korrekte Schilderwald

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Re: Der korrekte Schilderwald

StVO
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Nicht auf 8:00 Uhr sondern auf 8:30 Uhr: ;-)

§ 13 Abs. 2 StVO:

... ist das Halten und Parken nur erlaubt
1. für die Zeit, die auf dem Zusatzzeichen angegeben ist, und,
2. soweit das Fahrzeug eine von außen gut lesbare Parkscheibe hat und der Zeiger der Scheibe auf den Strich der halben Stunde eingestellt ist, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt.


Und da man allein nach dem StVO-Wortlaut vermuten könnte, dass man z.B. bei Ankunft um 22:00 Uhr die Parkscheibe eigentlich auf 22:30 Uhr eingestellen müsste (was einige Ordnungsbehörden so sehen), noch ein Auszug aus einem passenden Urteil:

Bei zeitlich beschränkten Kurzzeitparken ist die Parkzeit auf der Parkscheibe auf den Strich der ersten halben Stunde nach Beginn des parkuhrpflichtigen Abschnittes zu stellen, wenn das Fahrzeug bereits vor der parkuhrpflichtigen Zeit abgestellt wird.
(BayObLG in NJW 78, 1275)


Und ja, laden muss man dort zu keiner Zeit.
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Re: Der korrekte Schilderwald

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  • Toms
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Das mit der halben Stunde wusste ich gar nicht, interessant.
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Re: Der korrekte Schilderwald

Optimus
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Mann bekommt immer 30 min oben drauf. Wobei ich bei dem Beispiel oben (Ankunft vor 8 Uhr) eher davon ausgehen würde, die Ankunftszeit auf 8 Uhr zustellen (= nä. Strich der halben Stunde die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt und damit gleich dem Beginn der zeitlichen Beschränkung).

Auch die vollen Stundenstriche zählen mit, wenn man bspw. um 8:31 ankommt/anhält. Dann ist 9:00 einzustellen. ;)
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Ladesäulenpranger ohne große Diskussion (Falschparker, sonstige Mißstände) aber mit Foto

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swoopy hat geschrieben: Die Gemeinde Nörvenich parkt die nichtladende Zoe und das hauseigene Wasserstofffahrzeug gerne vor den beiden Parkplätzen an der Ladesäule.
Wenn die Beschilderung noch stvo wäre, dann dürfte das Wasserstoffatom da stehen wenn es auch ein E dran hat?
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Re: Der korrekte Schilderwald

StVO
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So ist es. Da das EmoG in dieser Sache auf die bloße Parkbevorrechtigung von entsprechenden Fahrzeugen (E-Kennzeichen) ausgerichtet ist, spielt die Ladesäule keine Rolle. Im Wurst-Case parken zwei solcher Fahrzeuge die Ladesäule zu und man kann überhaupt nix machen.

Re: Der korrekte Schilderwald

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Hm, kann mir jemand weiter helfen, vielleicht @StVO ?

Folgende Situation:
Es ist ein Parkplatz ausgewiesen, der "normalerweise" gebührenpflichtig ist: P Schild an der Einfahrt mit Zusatzschild "mit Parkschein".
Dann sind da zwei Ladeplätze (eine Säule mit zwei Anschlüssen), darüber prangert ein Schildermast mit P Schild, Zusatzschild "Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs" und "Zwei Plätze". Die sind auch auf dem Boden vorbildlich grün gestrichen, mit "E" und einem Steckerauto-Symbol. Soweit alles in Ordnung.

Frage: Muss ich, wenn ich dort Lade, einen Parkschein ziehen?
Wird dort nicht eine neue "Parkzone" durch das erneute P-Schild auchgemacht?
Müsste unter dem P-Schild der Ladesäulen nicht auch "mit Parkschein" stehen, um die Parkscheinpflicht zu erwirken?

Disclaimer: Ich werde da auch weiterhin meinen Parkschein ziehen. Zum Einen, weil der Parkplatz einen sehr fairen Tarif hat und zum Anderen weil mir im Zweifelsfall der Hick-Hack mit der Stadt einfach zu müßig wäre. Mir geht es lediglich um die rechtliche Situation.

SüdSchwabe.
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Re: Der korrekte Schilderwald

StVO
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Ich würde eine Parkscheinpflicht in diesem Fall verneinen, denn es handelt sich nach meinem Dafürhalten bei der Beschilderung um eine "Insellösung" innerhalb der sonstigen Parkbeschränkung. Alles andere wäre eine unzulässige Verschachtelung verschiedener Anordnungen, die es in der Praxis zwar gibt, die aber so nicht vorgesehen sind.

Die Parkscheinpflicht hat ja in erster Linie den Zweck, den Parkplatz möglichst einem großen Nutzerkreis zur Verfügung zu stellen, indem die Höchstparkdauer beschränkt ist. Die finanziellen Aspekte stehen eigentlich hinten an (zumindest in der Theorie). Im Falle der Ladesäule ergibt sich die gewünschte Fluktuation aus der Beschränkung auf den Ladevorgang (die ordnungsrechtliche Bewertung ist ein anderes Thema) - daher hat man dort wegzufahren, wenn der Ladevorgang beendet ist.

Will die Behörde etwas anderes regeln (was durchaus der Fall sein kann), sollte sich der Hinweis auf die Parkscheinpflicht auch an der Beschilderung an der Ladesäule wiederfinden, dann ist der Sachverhalt eindeutig.

Re: Der korrekte Schilderwald

disorganizer
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Wüde ich auch sagen. Das ist ja keine verschachtelung bei den Schildern, somit hebt ein neuerliches P schild die Flächenbeschilderung an der Einfahrt auf.
Bei SB Parkplätzen ja auch so.
Beispiel:
Wenn du Anwohnerparkenzone hast und dort ein P Schild für einen einzelnen SB Parkplatz ist dann gilt das auch für nicht-Anwohner.

Oder auch:
Anwohnerparken zone mit 2h frei für nichtanwohner.
Dann einzelne Strassenseiten/Bereiche zusätzlich Beschildert mit P nur Anwohner.

Ergebnis: Die gesondert ausgeschilderten Abschnitte sind nur für Anwohner. Der Rest des Viertels für Anwohner oder nicht Anwohner (diese dann 2h).
Zoe Ph2 R135 ZE50
EZ 18.09.2020

eine Frage der Schilder

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Moin, bedeutet folgende Beschilderung eigentlich:

a) Parken nur für "Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs" rund um die Uhr, 4 Stunden maximal zwischen 8 und 20 Uhr, von 20 bis 8 Uhr kann darf man auch länger "laden"
oder
b) Parken nur für "Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs" von 8-20 Uhr, maximal 4 Stunden am Stück, von 20 bis 8 Uhr kann hier jeder stehen

Ich dachte "a", sehe dort aber öfter auch Verbrenner über Nacht stehen?!

Viele Grüße!
Dateianhänge
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Re: Der korrekte Schilderwald

KleinerEisbaer
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Nach meinem Verständnis: a)

Wenn auch Verbrenner da parken dürften, dann sollte das 8-20 Uhr Schild eine Etage höher stehen. So bezieht sich die Uhrzeit nur auf die Parkscheibennutzung. Habe aber während des Schreibens auch mehrfach gegrübelt. Mal sehen was @StVO sagt.
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