Der korrekte Schilderwald

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Re: der korrekte Schilderwald

StVO
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Zum Thema Sinnbilder (PKW) usw. im Ladesäulen-Pranger-Thread:

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Das Zusatzzeichen mit dem "Auto" als Frontansicht (ohne Stecker) steht für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge. Es umfasst sowohl PKW als auch LKW, Quads usw.. Eine Beschränkung der zulässigen Gesamtmasse ist damit nicht verknüpft - sprich es betrifft sowohl Smart als auch einen 40-Tonner.

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Das vergleichbare Zusatzzeichen mit dem Stecker steht für elektrisch betriebene Fahrzeuge (EmoG), die entsprechend gekennzeichnet sind. Elektrofahrzeuge ohne Kennzeichnung sind von diesem Zusatzzeichen nicht erfasst, so das ein solches Elektrofahrzeug, an einer mit diesem Zusatzzeichen gekennzeichneten Ladesäule, ordnungswidrig steht.

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Das klassische PKW Zusatzzeichen (Seitenansicht) bleibt wie bisher erhalten und wird auch nicht vom ganz oben erwähnten ZZ (Frontansicht) ersetzt.
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Re: der korrekte Schilderwald

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StVO hat geschrieben:Elektrofahrzeuge ohne Kennzeichnung sind von diesem Zusatzzeichen nicht erfasst, so das ein solches Elektrofahrzeug, an einer mit diesem Zusatzzeichen gekennzeichneten Ladesäule, ordnungswidrig steht.
Das ist juristisch nicht haltbar. Bevor das "E" als Zusatz im Kennzeichen gab, gab es auch schon E-KFZ. Hinzu kommt, dass "E"-Zusatz in Fahrzeugschein Teil 2 nicht enthalten ist also kein Bestandteil des Kennzeichens wird, wenn das Kennzeichen bereits aus 8 Zahlen und Buchstaben besteht (z.B. "DIN-XY 123", "DU-XY 1234") das "E"-Zeichen nicht mehr untergebracht wird und es eine freiwillige Kennzeichnung ist. Der Polizei und den Ordnungsbehörden ist es zu zumuten mit einer Kennzeichenabfrage zu prüfen, ob es sich um ein E-KFZ handelt. Dauert heute nur noch wenige Sekunden.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
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Re: der korrekte Schilderwald

StVO
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Es wird praktisch keine Relevanz haben, juristisch gesehen ist der Sachverhalt aber klar formuliert. Will man etwas anderes regeln, muss man den verbalen Begriff "Elektrofahrzeuge" verwenden. Das ist insgesamt hochgradiger Blödsinn, spiegelt aber die gegenwärtige Rechtslage wieder.

Man muss sich diesbezüglich auch immer eins bewusst machen:
Erst gab es die E-Fahrzeuge, dann irgendwelche Zusatzzeichen, dann amtliche Zusatzzeichen aber ohne Rechtsgrundlage zur Anwendung und erst deutlich später das EmoG und die Änderung im StVG.
Zuletzt geändert von StVO am Di 26. Dez 2017, 12:21, insgesamt 1-mal geändert.

Re: der korrekte Schilderwald

Helfried
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Dieses Schild hier ist auch lustig:

"Halteverbot, ausgenommen Ladetätigkeit von 9-12 Uhr"
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Das Halteverbot endet direkt vor der Ladesäule. Dahinter steht noch ein anderes Halteverbotsschild, wieder mit "Ende", ohne "Anfang".

Re: der korrekte Schilderwald

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StVO hat geschrieben:Erst gab es die E-Fahrzeuge, dann irgendwelche Zusatzzeichen, dann amtliche Zusatzzeichen aber ohne Rechtsgrundlage zur Anwenudng und erst deutlich später das EmoG und die Änderung im StVG.
Also der ganz normale Wahnsinn. Aber zum Glück gibt es das OWiG. Mit dem §12 kann man einiges wieder ausbügeln. Den kann man im laienhaft mit gesundem Menschenverstand übersetzen.
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Re: der korrekte Schilderwald

StVO
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§12 OWiG? Was willst du damit ausbügeln? :?

Re: der korrekte Schilderwald

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DAS frage ich mich allerdings auch.


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Re: der korrekte Schilderwald

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Es geht um den Beitrag von StVO.
StVO hat geschrieben:Das vergleichbare Zusatzzeichen mit dem Stecker steht für elektrisch betriebene Fahrzeuge (EmoG), die entsprechend gekennzeichnet sind. Elektrofahrzeuge ohne Kennzeichnung sind von diesem Zusatzzeichen nicht erfasst, so das ein solches Elektrofahrzeug, an einer mit diesem Zusatzzeichen gekennzeichneten Ladesäule, ordnungswidrig steht.
Wenn da eine Ladesäule steht und dort nur E-KFZ mit E-Kennzeichen laden dürften und alle die kein E-kennzeichen haben ein "Quittung" bekommen, dann kann man sich auf den §12 OWiG berufen. Es könnte ja sein, dass man ohne Laden plötzlich mitten auf einer Kreuzung zum gefährlichen Verkehrshindernis wird, weil der Strom alle ist. Oder anders ausgedrückt: es ist egal wie die Säule beschildert und wie das Fahrzeug gekennzeichnet ist, man muss nur nachvollziehbar darlegen, dass der Akku keinen ausreichenden Ladezustand mehr hatte um den Restweg sicher zurück zu legen. Bis die Behörde einem die "Quittung" zuschickt, kann keiner mehr das Gegenteil behaupten.
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Re: der korrekte Schilderwald

DELHA
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StVO hat geschrieben:§12 OWiG? Was willst du damit ausbügeln? :?
Absatz 1 oder 2?
https://dejure.org/gesetze/OWiG/12.html

Re: der korrekte Schilderwald

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Asche auf mein Haupt. Das war mal früher §12. Heute ist es der §16. Mea culpa.
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