Der korrekte Schilderwald

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Re: Der korrekte Schilderwald

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Okay, aber der Begriff begründet rechtlich offensichtlich keine Handhabe gegen thermisch angetriebene Fahrzeuge, welche auf einem mit einem Schild "Elektrofahrzeuge ..." versehenen Stellplatz parken?!
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Re: Der korrekte Schilderwald

disorganizer
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öffentlich oder privater Raum?
Im privaten Raum kann das ja als willensäusserung gesehen werden und somit rechtlich bindend sein.

Im öffebtlichen raum existiert das schild zzt nicht wenn ich es richtig verstehe.
Zoe Ph2 R135 ZE50
EZ 18.09.2020

Re: Der korrekte Schilderwald

StVO
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eve hat geschrieben: Okay, aber der Begriff begründet rechtlich offensichtlich keine Handhabe gegen thermisch angetriebene Fahrzeuge, welche auf einem mit einem Schild "Elektrofahrzeuge ..." versehenen Stellplatz parken?!
Da streiten sich die Gelehrten. Alle Schilder mit dem verbalen Begriff "Elektrofahrzeuge", insbesondere solche wie "Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs" oder "Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs frei" haben das Problem, dass ihnen die Rechtsgrundlage abgesprochen wird. U.a. aus diesem Grund wurde ja das EmoG aus der Taufe gehoben und die Zusatzzeichen mit dem Sinnbild eingeführt, die auch in die StVO aufgenommen wurden - im Gegensatz zu den verbalen Zeichen. Eine eindeutige Gerichtsentscheidung gibt es in dieser Sache allerdings nicht.

Insofern gilt bei den verbalen Zusatzzeichen die allgemeine Formulierung in der StVO zu Zeichen 314 (Parken)
"Durch ein Zusatzzeichen kann die Parkerlaubnis insbesondere nach der Dauer, nach Fahrzeugarten, zugunsten der mit besonderem Parkausweis versehenen Bewohner oder auf das Parken mit Parkschein oder Parkscheibe beschränkt sein."

einhergehend mit den jeweiligen Owi-Vorschriften. Eine Ahndung ist also grundsätzlich möglich.
Wenn sich jedoch ein Falschparker gegen Knöllchen oder Abschleppvorgang wehrt, kann die Sache für die Behörde nach Hinten losgehen - insbesondere wenn der Verteidiger in seiner Argumentation die Entstehung der verbalen Beschilderung nebst Rechtslage zugrundelegt.

Re: Der korrekte Schilderwald

disorganizer
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Nur müssen die zusatzzeichen eben auch zugelassene zeichen sein.
Und dazu zählt „elektrofahrzeuge“ nun mal nicht.
Sondern nur das e-kennzeichen zuschatzschild (fahrzeug mit stecker).

Im privaten bereich würde das sehr wohl gelten (aber auch: „autos ohne auspuff“ oder „abgasfrei“ „nur reine elektrofahrzeuge, keine hybriden“ etc) so lange erkennbar ist was der eigentümer will

Aber zum steckerauto eine frage:
Wennnich kein e kennzeichen habe, darf ich mir dann die europäische e plakette auf die scheibe machen (zusätzlich zur 4) und dann dort parken?
Zoe Ph2 R135 ZE50
EZ 18.09.2020

Re: Der korrekte Schilderwald

StVO
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Die "Elektrofahrzeug..."- Zusatzzeichen sind schon zugelassen bzw. Bestandteil des amtlichen Verkehrszeichenkataloges, welcher wiederum Bestandteil der StVO ist. Die Krux liegt in der Frage, ob es für die durch diese Zusatzzeichen getroffene Einschränkung eine Rechtsgrundlage gibt - dies wird bisweilen verneint. Insofern gibt es ein amtliches Zeichen, welches man auch anordnen und aufstellen darf und dessen Mißachtung auch Owi-relevant sein kann (s.o.); bei dem sich aber die Frage stellt, ob die erzielte Rechtswirkung (priviligertes Parken) rechtlich zulässig ist.

Re: Der korrekte Schilderwald

StVO
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SamEye hat geschrieben: eigentlich ist die Beschilderung korrekt so: absolutes Halteverbot für alle Fahrzeuge, außer für solche nach EmoG; lediglich der Platz für den die Schilder gelten, dürfte unpassend sein ;)
Edit: bei genauerer Überlegung bin ich sogar relativ überzeugt davon, dass exakt diese Schilderkombination die gewünschte Wirkung erzielen dürfte - nicht jeder schleppt eine Version der StVO mit sich herum...
Die Beschilderung ist systematisch korrekt (Haltverbot + elektrisch betriebene Fahrzeuge frei), entfaltet aber auf der relevanten Fläche keine Wirkung, weil das Haltverbot nur auf der Fahrbahn gilt. Zudem ist das absolute Haltverbot (Z 283) in der StVO nicht für die Beschilderung nach EmoG vorgesehen, sondern nur das Zeichen 286. Hier muss man also mit Zeichen 314 (Parken) und dem Zusatzzeichen "elektrisch betriebene Fahrzeuge" (ohne frei) arbeiten.

Re: Der korrekte Schilderwald

SamEye
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damit dürfe dann allerdings die beabsichtigte Wirkung deutlich geschwächt werden. Die meisten sehen nur "ein Parkplatz!"
Traurig, ist aber so. Im Grunde gehört der gesamte Schilderwald reformiert und vereinfacht, damit jeder in der Lage ist, zu erkennen, was mit einer bestimmten Schilderkombination gemeint ist. Darunter gehört auch, dass ich Bereiche eines Parkplatzes vom normalen Parken aussparen kann...

Re: Der korrekte Schilderwald

aling
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Die Ionity-Lader in Wolfsburg stehen auf Privatgrund und der Eigentümer hat mit den Halteverbotsschildern und Abschlepphinweisen seinem Willen über die Verwendung deutlich zum Ausdruck gebracht. Ob die Schilder in diesem Fall der StVO entsprechen oder nicht spielt hier keine Rolle.
Gruß Achim

EQE DCU

Re: Der korrekte Schilderwald

StVO
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Zivilrechtlich reicht das, das stimmt.

Re: Der korrekte Schilderwald

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Der ADAC versucht sich (nicht ganz vollständig) an einer Erklärung für den Schilderwald:
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/e ... adesauele/

SüdSchwabe.
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