Der korrekte Schilderwald

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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

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Ersatzweise gibt es für Ausländer eine Plakette zum Aufkleben.
Ioniq28 - der gute alte noch....
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

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Rennsemmel hat geschrieben: M - im Ladezustand - angesteckt und blaues Licht (und E-Kennzeichen - sonst kann´s Strafzettel geben)
Für das Bild oben falsch, Ladezustand ist leider nicht nötig. Das ist ein Parkplatz nur für Autos mit E-Kennzeichen (oder bei EWR-Wagen mit lokalem Äquivalent zum E-Kennzeichen oder bei anderen ausländischen E-Fahrzeugen mit E-Plakette).

Ohne Ladezustand (oder, wenn es kein Schnelllader ist, zumindest mit angestecktem Kabel und beendeter Ladung) gibt es somit kein Bußgeld, sondern nur die Ächtung durch die Elektroautocommunity.
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

Frog
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Köln Bonner hat geschrieben: .... gibt es somit kein Bußgeld, sondern nur die Ächtung durch die Elektroautocommunity.
Es gibt hier Leute, die amtliche Schilder selbst nicht verstehen, aber andere Verkehrsteilnehmer, die (wahrscheinlich) die Beschilderung nicht verstehen wollen, an den "Pranger" stellen.
".... Ächtung durch die Elektroautocommunity" ??
Nicht in meinem Namen!
ladestation001.JPG

Gruß Frosch

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

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Doch, eine solche Ächtung ist gerechtfertigt, auch wenn es von der Gesetzgebung her erlaubt ist, vor einer solchen Säule zu parken, ohne zu laden. Eine Ladesäule zuparken und dann nicht benutzen macht ein Verbrennerfahrer vielleicht aus Versehen, weil er nicht weiß, was eine Ladesäule ist. Ein Elektroautofahrer macht das aber mit voller Absicht.
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

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@Frog: Das Bild hast Du jetzt oft genug gepostet. Warum das nonsense ist und im Zweifel keine Rechtsgültigkeit entfaltet möchtest Du bitte selbst nachlesen.

SüdSchwabe.
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

rockfred
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Ja, der Gesetzgeber ht da im EmoG eine lasche Regelung eingeführt. Ich denke, dass er das getan hat, weil die Regelung auch kontrollierbar sein muss. Nicht an allen Autos oder Säulen sieht man ob ein Ladevorgang aktiv ist. Man kann die Mitarbeiter auch nicht auf die Besonderheiten der vielen Auto- und Ladesäulenmodelle schulen. Schwieriges Thema, immer wieder.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

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rockfred hat geschrieben: Ja, der Gesetzgeber ht da im EmoG eine lasche Regelung eingeführt. Ich denke, dass er das getan hat, weil die Regelung auch kontrollierbar sein muss. Nicht an allen Autos oder Säulen sieht man ob ein Ladevorgang aktiv ist. Man kann die Mitarbeiter auch nicht auf die Besonderheiten der vielen Auto- und Ladesäulenmodelle schulen. Schwieriges Thema, immer wieder.
In Österreich funktioniert's. Da bedeutet der Stecker am Zusatzschild zum Halten und Parken Verboten, das geladen werden muss (Achtung im Urlaub !)
Und in Wien leuchten die Säulen böse rot wenn eine Viertelstunde die Ladung abgebrochen ist. Das schafft jeder Parksheriff...
Gar nicht schwierig, einfach nur machen.
ZOE Live Q210 6/2013 * AHK legal Typisiert 18.07.2017 * 40kWh Batterie 12.03.2019
Aktuell: 150.000 km

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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

Frog
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SüdSchwabe hat geschrieben: @Frog: Das Bild hast Du jetzt oft genug gepostet. Warum das ... im Zweifel keine Rechtsgültigkeit entfaltet möchtest Du bitte selbst nachlesen.
SüdSchwabe.
@Südschwabe:
"Oft genug" für wen?
Ich pfeife auf die "Rechtsgültigkeit". Recht und Gerichtsbarkeit sind lahme Gäule, die unseren Lade-Karren nicht aus dem Dreck ziehen werden.
Ganz im Gegenteil: Die "Gesetzgeber" haben mit der verwirrenden Beschilderung dazu beigetragen, dass unser Karren so im Dreck steckt.
Wichtiger als eine vermeintliche "Rechtsgültigkeit" ist eine klare, unmissverständliche Ansage.
Diese Ansage bringt ein Halteverbotsschild mit Einschränkung besser als ein Parkschild mit Einschränkungen.
ladestation001.JPG

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

MünchenBeiNacht
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ich55 hat geschrieben: ... Wie würdet ihr diese beschilderung interpretieren? ...
Das ist das Schwierige an den AGBs die jeden, jedes und alles heutzutage anhängen, keiner liest es mehr, keiner versteht es mehr.

Obwohl in den Fall kann man sich einfach schlau machen beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz:
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 39 Verkehrszeichen

(10) Zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge kann das Sinnbild
j1573-1_0020.jpg
j1573-1_0020.jpg (2.24 KiB) 1112 mal betrachtet
als Inhalt eines Zusatzzeichens angeordnet sein. Elektrisch betriebene Fahrzeuge sind die nach § 9a Absatz 2 und 4, jeweils auch in Verbindung mit Absatz 5, der Fahrzeug-Zulassungsverordnung gekennzeichneten Fahrzeuge.

Das bedeutet also wie von ich55 nachgefragt bei diesemVerkehrszeichen mit den entsprechenden Zusatzschildern:
ich55 hat geschrieben:
20200130_163820.jpg
dürfen ausschließlich nur Elektro-Autos (wie in 10 aus Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 39 ) beschrieben parken, und in der Zeit von 8 bis 18 Uhr nur mit Parkscheibe und zwischen 8 und 18 Uhr längstens 4 Stunden.

Also ist das ein Parkplatz der ausschließlich von Fahrzeugen mit einem E im Kennzeichen benutzt werden darf: Nix laden, nix angesteckt, nix Kabel raushäng - oder sonst was elektrisches! Nix verwirrend, Nix unbestimmt geregelt! Ist einfach so und genau so zum parken vorgesehen! Alles andere ist Hobby vom Fahrzeugführer. Ob man lädt oder nicht lädt. Egal! Man darf sich sogar aussuchen ob man das Handschuhfach offen oder geschlossen hat. Wenn da ein Elektrofahrzeug passend mit oder ohne Parkscheibe, je nach Uhrzeit steht, ist es perfekt in Ordnung.

Basta! Haben Fertig!

Wenn der Schilder-Aufsteller es anders hätte haben wollen, hätte er es anders beschildern müssen. Da bin ich sehr mit FROG!

MünchenBei Nacht

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

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Frog hat geschrieben: @Südschwabe:
"Oft genug" für wen?
Für alle Forenteilnehmer, die des Lesen und Verstehens mächtig sind.
Aber ich erkläre es auch Dir nochmal - ich bin da nicht so.
Ich pfeife auf die "Rechtsgültigkeit". Recht und Gerichtsbarkeit sind lahme Gäule, die unseren Lade-Karren nicht aus dem Dreck ziehen werden.
Tja, man kann inzwischen in sehr vielen Städten die Ordnungsämter dazu bewegen, nicht berechtigte Fahrzeuge auf korrekt gekennzeichneten Parkplätzen mit Ladesäulen, abschleppen zu lassen. Das ist allerdings nur dann sinnvoll, wenn die Beschilderung rechtlich einwandfrei ist, Denn ansonsten wird sich der zu unrecht (weil nicht rechtskräftig beschildert) abgeschleppte zu recht wehren und die Kosten bleiben bei der Allgemeinheit hängen. Anschließend lacht sich der Falschparker noch einen, weil "die alle" zu doof sind, die Ladeparkplätze richtig zu beschildern.

Bei rechtskräftig beschilderten Ladeparkplätzen hingegen macht so eine Abschleppung richtig aua im Geldbeutel und bei Leuten mit mehr IQ als einer geschälten Banane setzt ein Lerneffekt ein.
Ganz im Gegenteil: Die "Gesetzgeber" haben mit der verwirrenden Beschilderung dazu beigetragen, dass unser Karren so im Dreck steckt.
Jein. Die Verwirrung herrscht wohl eher bei den Aufstellern. Die Beschilderung ist, wenn man sie richtig macht, oft ziemlich eindeutig.
Ja, es stimmt schon, die geistige Leistungsfährigkeit einiger Mitmenschen ist manches mal bemitleidenswert gering ein zu schätzen - aber man kann durchaus zumuten, dass sich Menschen mit neuen Dingen beschäftigen. Unwissenheit hat im Zweifel noch nie vor Bestrafung geschützt.
Wichtiger als eine vermeintliche "Rechtsgültigkeit" ist eine klare, unmissverständliche Ansage.
Diese Ansage bringt ein Halteverbotsschild mit Einschränkung besser als ein Parkschild mit Einschränkungen.
...über die jemand ganz herzlich lachen wird, wenn er erkennt, dass sein Falschparken ohne jegliche Konsequenz bleiben wird.

@MünchenBeiNacht: Wenn man das Laden vorschreiben möchte, gibt es immer noch das textuelle Zusatzschild "Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs". Das hätte man anstelle des "Steckerschildes" verwenden können. Ganz offensichtlich wollte das der Aufsteller bei diesem Schild nicht - oder der Aufsteller erkennt den Unterschied nicht. Beides ist aber nicht das Problem des Gesetzgebers, sondern einzig und allein eben des Aufstellers.

SüdSchwabe.
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