Der korrekte Schilderwald

AntwortenAntworten Options Options Arrow

Re: der korrekte Schilderwald

USER_AVATAR
read
Langsam aber stetig hat geschrieben:Vielleicht wäre es gut, wenn Du noch einmal zusammenfassen könntest, was denn die beste (und richtige) Beschilderung ist, welche möglichst von jedem verstanden wird, die bundesweit gilt, und die es möglich macht, Knöllchen rechtssicher zu verteilen bzw. auch abzuschleppen.
Eigentlich ist es egal was da für eine Beschilderung steht, so lange sie Rechtssicher ist. Am Wirkungsvollsten wäre aber das Zusatzschild: "Falschparker werden kostenpflichtig abgeschleppt" Und noch besser gleich die Telefonnummer vom Ordnungsamt mit drauf.

Bei uns gibt es CS Parkplätze, die mit einen nicht STVO konformen Reservierungsschild ausgestattet sind. Darunter steht das mit dem Abschleppen. Da habe ich noch nie jemand falsch parken gesehen.
Wer eher bremst fährt länger schnell (ohne nachzuladen)
Derzeit im Ioniq unterwegs.
Anzeige

Re: der korrekte Schilderwald

USER_AVATAR
read
Langsam aber stetig hat geschrieben:Vielleicht wäre es gut, wenn Du noch einmal zusammenfassen könntest, was denn die beste (und richtige) Beschilderung ist, welche möglichst von jedem verstanden wird, die bundesweit gilt, und die es möglich macht, Knöllchen rechtssicher zu verteilen bzw. auch abzuschleppen.
würde mich auch interessieren.
E Auto Erfahrungen mit Fluence, Model S, Model 3, Zoe Ze40, e-Golf, 500E, EV6 storniert, Model Y.

Re: der korrekte Schilderwald

USER_AVATAR
read
In diesem ganz groben Zusammenhang:
P_nur_fuer_Hr_Pfarrer.jpg
;)
MG4 Comfort seit 03/2023 | ZOE ZE40 Limited R110 2019-2023 | ZOE Intens Q210 2013-2018
ZOE-Blog | MG4-Blog

Re: der korrekte Schilderwald

StVO
  • Beiträge: 718
  • Registriert: Fr 1. Dez 2017, 20:32
  • Danke erhalten: 198 Mal
read
Langsam aber stetig hat geschrieben:Vielleicht wäre es gut, wenn Du noch einmal zusammenfassen könntest, was denn die beste (und richtige) Beschilderung ist, welche möglichst von jedem verstanden wird, die bundesweit gilt, und die es möglich macht, Knöllchen rechtssicher zu verteilen bzw. auch abzuschleppen.
Oh. Na das kann dauern. :lol:

Re: der korrekte Schilderwald

USER_AVATAR
read
StVO hat geschrieben:Oh. Na das kann dauern. :lol:
Ist ja nicht eilig; kannst Dir ja jede Woche eine der Situationen, die ich beschrieben habe, vornehmen.

Re: der korrekte Schilderwald

USER_AVATAR
read
Langsam aber stetig hat geschrieben:kannst Dir ja jede Woche eine der Situationen, die ich beschrieben habe, vornehmen
Vielleicht als Wort zum Sonntag. :lol:
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
http://www.perdok.info Ladeboxe und mehr, KfW-förderfähig
4x Renault ZOE, Ladestation 22kW öffentlich, kostenlos 24/7

Re: der korrekte Schilderwald

Hamburger
  • Beiträge: 711
  • Registriert: So 27. Jul 2014, 11:02
  • Wohnort: Hamburg
  • Hat sich bedankt: 48 Mal
  • Danke erhalten: 8 Mal
read
Wäre vielleicht tatsächlich der bereits benannte Weg über den ADAC sinnig, um eine vernünftige Rechtsgrundlage voranzubringen?
Bild

Ohne Erfindung neuer Schilder ließe sich vom Verordnungsgeber eine einfache, eindeutige und rechtssichere Beschilderung für Ladesäulen/Ladestationen schaffen:
1.) Bedeutung des VZ365-65 durch hinzufügen zur StVO, Anlage 2, Abschnitt 8 so verschärfen, dass im Radius von 5m um mit VZ365-65 gekennzeichneten Ladesäulen/Ladestationen keine nicht ladenden Fahrzeuge parken dürfen und auch die Zufahrten frei zu halten sind. http://www.dvr.de/betriebe_bg/daten/stvo/anlage2.htm#a8

2.) Bundesempfehlung zur Beschilderung von Ladesäulen ändern wie hier am Beispiel T&R Köschinger Forst Ost gezeigt:
Bild

Das allgemein verständliche Zeichen 365-65 kann damit eine Doppelfunktion erfüllen :
Zum Einen als Hinweisschild zum besseren Auffinden von Ladesäulen/Ladestationen wenn z.B. auf BAB-Raststättenschildern angebracht,
zum Anderen zum Freihalten für ladende Fahrzeuge wenn direkt neben einer Ladesäule/Ladestation angebracht.

Sofern für einen Standort die Benutzung von Parkscheiben zur zeitlichen Beschränkung, wie an Schnellladestaionen, erforderlich ist, so kann dies durch Anbringen von entsprechenden Zusatzzeichen angezeigt werden.
Zuletzt geändert von Hamburger am Sa 23. Dez 2017, 09:42, insgesamt 1-mal geändert.
09.16-09.18: i3 94Ah BEV
09.18- 12.18 : Leaf 2 nextmove
seit 14.12.18 : i3s 120Ah
https://twitter.com/alphadelta44
„Ihr sagt, dass ihr eure Kinder über alles liebt. Und trotzdem stehlt ihr ihnen ihre Zukunft, direkt vor ihren Augen”
Greta Thunberg

Re: der korrekte Schilderwald

StVO
  • Beiträge: 718
  • Registriert: Fr 1. Dez 2017, 20:32
  • Danke erhalten: 198 Mal
read
Das kann man als Einstieg in dieses Thema durchaus schon mal festhalten: Zeichen 365-65 wäre in jedem Fall sachgerecht - aber das hat der Verordnungsgeber bisweilen -bewusst- versäumt. ADAC wäre durchaus eine Möglichkeit - ob das was bringt, bleibt abzuwarten. Man wird -seitens des BMVI- damit argumentieren, dass mit den anderen zur Verfügung stehenden Verkehrszeichen eine hinreichende Kennzeichnungsmöglichkeit für Ladesäulen existiert.

Das Verkehrsmystierum argumeniert in solchen Fragen gerne damit, dass der Vollzug der StVO Ländersache ist.
Auf gut Deutsch: "Schilderpfusch in der Fläche geht uns nix an". Diese Antwort bekommt man aber auch, wenn sich in der StVO diverse Formulierungsklopse befinden. Ist halt schön einfach.

Re: der korrekte Schilderwald

Hamburger
  • Beiträge: 711
  • Registriert: So 27. Jul 2014, 11:02
  • Wohnort: Hamburg
  • Hat sich bedankt: 48 Mal
  • Danke erhalten: 8 Mal
read
Was bei länderseitiger/gemeindeseitiger unterschiedlicher Interpretation und Umsetzung für ein unverständlicher Schilderwald herauskommt sehen wir täglich.
Otto-Normalautofahrer hat mächtig Probleme die lokale Beschilderung zu verstehen und muss die Folgen tragen von Nichts, über Verwarnung bis zum Abschleppen.
E-Autofahrer müssen mit unberechtigt zugeparkten Ladestationen klar kommen, die im Zweifelsfall ihren Heimweg zu einem Vabanquespiel, durch liegenbleiben auf der Strasse, werden lassen.

Relativ verständlich wird es in der Heimat unseres Bundesverkehrsministers (Ladestation Pariser Strasse in München) durch Kombination von Halteverbot-Anfang & -Ende sowie Hinweisschildern direkt an den Ladestationen gehandhabt:
Bild
Bild
https://www.goingelectric.de/stromtanks ... gue/24730/
Auch wenn es nicht 100% der Empfehlung aus dem BMVI entspricht, wonach das eingeschränkte Haltverbot /"Parkverbot" nur in Ausnahmefällen verwendet werden soll, so dürfte dies IMHO bisher die alltagstauglichste Lösung mit den derzeit zur Verfügung stehenden Mitteln sein. Allerdings sollte "Ladezustand" durch "Ladevorgang" ersetzt werden :ugeek:


Hier ein weiteres Beispiel aus München, dieses Mal auch mit Bodenmarkierungen:
Bild
https://www.goingelectric.de/stromtanks ... z-8/19116/
Zuletzt geändert von Hamburger am Sa 23. Dez 2017, 10:24, insgesamt 3-mal geändert.
09.16-09.18: i3 94Ah BEV
09.18- 12.18 : Leaf 2 nextmove
seit 14.12.18 : i3s 120Ah
https://twitter.com/alphadelta44
„Ihr sagt, dass ihr eure Kinder über alles liebt. Und trotzdem stehlt ihr ihnen ihre Zukunft, direkt vor ihren Augen”
Greta Thunberg

Re: der korrekte Schilderwald

StVO
  • Beiträge: 718
  • Registriert: Fr 1. Dez 2017, 20:32
  • Danke erhalten: 198 Mal
read
Ich ziehe das vom Thread nebenan mal hierher, auch wenn dadurch zwei "Parallelwelten" entstehen. :lol:

Bild

Ge- oder Verbot
Eine Parkflächenmarkierung erlaubt das Parken; auf Gehwegen aber nur Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 2,8 t. Die durch die Parkflächenmarkierung angeordnete Aufstellung ist einzuhalten. Wo sie mit durchgehenden Linien markiert ist, darf diese überfahren werden.


Und damit ist der Drops gelutscht.
Anzeige
AntwortenAntworten

Zurück zu „Öffentliche Lade-Infrastruktur“

Gehe zu Profile