Der korrekte Schilderwald

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Re: der korrekte Schilderwald

StVO
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Im Grunde ja.

Nur ist es eben für mich nur bedingt nachvollziehbar, dass es Ladesäulen gibt, an denen ein ungekennzeichnetes E-Fahrzeug (in Ladenot) nicht laden darf, während ein -voll geladenes- E-Fahrzeug mit E-Kennzeichen dort ohne zu laden parken darf. Widerspricht ja irgendwo dem Sinn der Ladesäule.
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Re: der korrekte Schilderwald

Segeberger
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Moin ,
vielleicht etwas am Thema vorbei, dennoch

Also was das E-Kennzeichen betrifft bin ich der Meinung das es so wie bisher freiwillig bleiben sollte jedoch für den der es nutzt klare Bevorteilung geben sollte und wenn es sich nicht anders lösen lässt ein E-Fahrzeug zu identifizieren auch für den Zugang zur Ladesäule
Warum ,
Ich besitze seit vielen Jahren ein Fahrzeug welches mittlerweile 51 Jahre alt ist
Früher hatte ich eine herkömmliche Zulassung am Fahrzeug
seit gut 20 Jahren gibt es die Möglichkeit ein H-Kennzeichen zu beantragen was ich auch gemacht habe
Ich zahle weniger Steuern , ich darf in Umweltzonen einfahren ,ich kann oftmals bei Veranstaltungen kostenfrei parken

Anders ausgedrückt : Ich weiß um die Vorteile -also kann ich mich entscheiden
Anderseits käme ich ohne H im Kennzeichen nicht auf die Idee auf die gleichen Rechte zu pochen nur weil mein Fahrzeug eines führen dürfte

Warum ich das hier schreibe ?
Weil ich hier (im Forum) schon gelesen habe das einige es nicht einsehen ihr geliebtes Wunschkennzeichen aufzugeben
Habe ich damals auch machen müssen -man muss sich halt entscheiden ;)
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Re: der korrekte Schilderwald

zoppotrump
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StVO hat geschrieben: Nur ist es eben für mich nur bedingt nachvollziehbar, dass es Ladesäulen gibt, an denen ein ungekennzeichnetes E-Fahrzeug (in Ladenot) nicht laden darf, während ein -voll geladenes- E-Fahrzeug mit E-Kennzeichen dort ohne zu laden parken darf. Widerspricht ja irgendwo dem Sinn der Ladesäule.
Für mich ist das nachvollziehbar. Durch das Schild mit dem Stecker können Städte heute und noch mehr in der Zukunft gezielt (wenn die E-Mobilität steigt) fördern und belohnen. Bspw. mit sehr begehrten Innenstadt-Parkplätzen. Für alle anderen gibt´s die verbalen Schilder.

Re: der korrekte Schilderwald

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Segeberger hat geschrieben:Anderseits käme ich ohne H im Kennzeichen nicht auf die Idee auf die gleichen Rechte zu pochen nur weil mein Fahrzeug eines führen dürfte
Der Vergleich hinkt. Für ein H-Kennzeichen muss ein Fahrzeug ein bestimmtes Alter und Zustand haben. Neufahrzeuge können gar kein H-Kennzeichen bekommen. Es ist eine Ausnahmeregelung für sehr wenige besondere Fahrzeuge und keine Fördermaßnahme. Beim E-Kennzeichen ist die Zielrichtung eine vollständig andere. Es soll die E-Mobiltät gefördert werden. Nun gibt es E-Fahrzeuge, die bereits vor Regelung zugelassen waren. Die von den Fördermaßnahmen auszuschließen stellt eine Ungleichbehandlung dar, da diese nochmal zusätzliche Ausgaben und Aufwendungen hätten um die Ihnen zustehende Rechte geltend zu machen, wenn dem so wäre. Das hat nix mit der StVO zu tun. Die Schilder werden wohl gem. StVO korrekt interpretiert aber ob das gerichtsfest ist steht auf einem anderen Blatt.

PS: Für die Polizei ist es nur eine kurze Anfrage beim KBA um herauszufinden ob ein Fahrzeug ein E-Fahrzeug ist. Das E-Kennzeichen erleichter nur die Arbeit der Polizei und Ordnungsämter und erspart die Anfrage beim KBA.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
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Re: der korrekte Schilderwald

zoppotrump
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ecopowerprofi hat geschrieben:
Nun gibt es E-Fahrzeuge, die bereits vor Regelung zugelassen waren. Die von den Fördermaßnahmen auszuschließen stellt eine Ungleichbehandlung dar, da diese nochmal zusätzliche Ausgaben und Aufwendungen hätten um die Ihnen zustehende Rechte geltend zu machen, wenn dem so wäre.
E-Fahrzeuge, die bereits vor der Regelung zugelassen waren, werden von der aktuellen Regelung nicht ausgeschlossen. Diese Leute können sich ein E-Kennzeichen holen.

Re: der korrekte Schilderwald

volvocoupe
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Hurra, es ist mir gelungen, einen E-parkplatz zu ergattern. Anbei auch die Beschilderung, und die Beschilderung eines weiteren Parkplatzes für E-Fahrzeuge. Fiel mir jetzt auch noch dazu ein: Der Hüter der Knöllchen sagte mir vor ein paar Tagen, "da stehen noch keine Ladesäulen, deswegen können wir da nichts unternehmen". Ladesäulen wird es da nie geben, die stehen tagsüber auf dem Gelände der Stadtwerke, etwas weiter draußen. Und beim Landratsamt, gaaaanz weit draußen. Um die Parkproblematik zu klären, wär ich schon bereit, für den Fall eine OWI-Anzeige bei der Stadt abzugeben, wenn ihr mir da etwas Hilfestellung leistet. Damit ich da dann nicht ganz so dumm dastehe wie bisher.
IMAG0358.jpg
Im zweiten Bild ist zu sehen, dass hinter den Parkplätzen eine Linie gezogen ist, aber dazwischen nicht
IMAG0359.jpg
Und dann die andere Situation mit dem Falschparker
IMAG0361.jpg
VW-E-UP! seit Juni 2014, läuft und läuft und....
Tesla ist verkauft
VW ID.5GTX am 13.07.22 bestellt, unverb. Liefertermin 31.05.23
geliefert Anfang Juli 2023

Re: der korrekte Schilderwald

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Zum 1. Bild:
Verstehe ich das richtig, eine Ladesäule gibt es dort nicht und man hat einfach einen Parkplatz für E-Fahrzeuge reserviert, welcher aber ebenfalls gebührenpflichtig ist?
Was soll hier jetzt der Nutzen sein?

Zum 2. Bild:
Das ist jetzt ein Parkplatz, nur für E-Fahrzeuge und dieser ist kostenfrei nutzbar.
Wenn dort noch eine Ladesäule hinkommt ist es sinnvoll. Ansonsten wäre die bessere Variante diesen Parkplatz genau wie die anderen auszuschildern, jedoch mit dem Zusatz 'E-Auto frei'.

Beide Varianten sehe ich nicht als sinnvoll. Wenn kein E-Fahrzeug da ist, dann ist der Parkplatz freizuhalten, obwohl u.U. jemand noch einen Parkplatz sucht. Das wird mit Sicherheit von der Mehrheit nicht toleriert.
ciao
Tom
http://www.aich.de BMW i3 11/2013 bis 8/2016 (60Ah), ab 8/2016 (94 Ah), ab 1/2018 i3s

Re: der korrekte Schilderwald

StVO
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Das ist aber genau der Ansatz hinter dem Sinnbild mit dem Auto mit Stecker. Es geht darum, Elektrofahrzeuge zu bevorzugen, Anreize zu schaffen usw. Ein reservierter Parkplatz (egal ob kostenpflichtig oder nicht) ist in Gebieten mit hohem Parkdruck schon ein Gewinn (wobei dort neben dem E-Parkplatz in der Regel auch Gehwege, Einfahrten, Grünflächen und Feuerwehraufstellflächen zugepart werden). Aber theoretisch wäre dies eine Priviligerung von E-Fahrzeugen.
Major Tom hat geschrieben:Das wird mit Sicherheit von der Mehrheit nicht toleriert.
Das kannst du aber auf alles übertragen.
"Warum darf der mit seinem blöden Tesla die Busspur benutzen und ich nicht?!"
"Warum muss da eine Ladesäule hin, hier gibt es eh schon zu wenig Parkplätze?!"


Die Beschilderung auf deinem letzten Bild ist aber suboptimal. Wenn sich Pizza-Boy jetzt ein E-Fahrzeug kauft, hat er quasi 24/7 einen "privaten Stellplatz" (wenn er einfach dort stehen bleibt). Dass kann auch nicht das Ziel sein.

Re: der korrekte Schilderwald

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Die zweite Beschilderung ist eh uneindeutig. Das Schild steht in der Mitte des Parkplatzes. Die Hälfte ist kostenpflichtig nutzbar für alle und die andere Hälfte nur für E-Kennzeichen. Im Zweifel dann immer für den Angenagten. Eine OWI Anzeige würde vor Gericht vermutlich abgewiesen.
Wer eher bremst fährt länger schnell (ohne nachzuladen)
Derzeit im Ioniq unterwegs.

Re: der korrekte Schilderwald

volvocoupe
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Zum Hintergrund: Man wollte ein wenig was tun. Eigentlich sollten die E-Fahrzeuge auch kostenlos parken, wurde aber im Stadtrat abgelehnt, deshalb kostenpflichtig. Trotzdem hat das einen Sinn, denn der Parkdruck ist zwar nicht übermäßig, aber diese Parkplätze liegen immer am günstigsten Platz nahe der Fußgängerzone. Diese zweideutige Schilderaufstellung im 2. Fall, gibt es noch bei zwei weiteren Parkplätzen. Diese Parkplätze sollen alle gebührenpflichtig sein, aber die Stadt wollte sich die zweite Säule da sparen und hat das mittig aufgestellt.
Wenn ich das jetzt richtig verstanden hab, ist die Beschilderung des Parkplatzes mit meinem E-UP eindeutig, wenn da einer steht geb ich eine OWI-Anzeige ab. Mit welcher Begründung? Denn die Stadt und der Knöllchenverteiler meint, dass es dafür (noch) keine Grundlage gibt. Die Stadt, weil angeblich noch kein Verstoß im Bußgeldkatalog aufgenommen, der KVÜ weil "da noch keine Ladesäule steht"
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