Der korrekte Schilderwald

AntwortenAntworten Options Options Arrow

Re: der korrekte Schilderwald

USER_AVATAR
read
D.h. diese Fahrzeuge dürfen auch ohne E-Kennzeichen die z.B. mit dem Schild Z1010-66 eingeschränkte Parkplätze usw. nutzen.
Sicher?
Bei uns in der Gemeinde gibt das ein Knöllchen. Erst mit Nachweis (Fahrzeugschein) kann Protest eingelegt werden (und das Knöllchen wird erlassen).
ciao
Tom
http://www.aich.de BMW i3 11/2013 bis 8/2016 (60Ah), ab 8/2016 (94 Ah), ab 1/2018 i3s
Anzeige

Re: der korrekte Schilderwald

USER_AVATAR
read
Major Tom hat geschrieben:das Knöllchen wird erlassen
Aus gutem Grund. Es darf nur erlassen werden, wenn es dafür eine Rechtsgrundlage gibt.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
http://www.perdok.info Ladeboxe und mehr, KfW-förderfähig
4x Renault ZOE, Ladestation 22kW öffentlich, kostenlos 24/7

Re: der korrekte Schilderwald

UliZE40
  • Beiträge: 3833
  • Registriert: Mi 16. Nov 2016, 20:14
  • Hat sich bedankt: 325 Mal
  • Danke erhalten: 799 Mal
read
Wie soll denn die Verkehrsüberwachung ohne E-Kennzeichen feststellen, dass das ein berechtigtes Fahrzeug ist?
Daher wird das so gehandhabt. Man kann es ja ändern lassen...
Alle Privilegien die E-Fahrzeuge fallweise noch im öffentlichen Straßenraum haben setzen nach meiner Kenntnis immer ein E-Kennzeichen voraus.

Re: der korrekte Schilderwald

StVO
  • Beiträge: 718
  • Registriert: Fr 1. Dez 2017, 20:32
  • Danke erhalten: 198 Mal
read
Genau das ist das Problem: Die Erkennbarkeit eines E-Autos. Und hier muss man die frühere Rechtslage und die aktuelle Rechtslage unterscheiden.

Zuerst gab es gar keine offiziellen Schilder und auch keine Rechtsgrundlage, öffentlichen Verkehrsraum überhaupt für E-Autos resiervieren zu dürfen.

Dann gab es im Vorgriff auf die Änderungen im StVG die Einführung der Zusatzzeichen mit verbaler Angabe, also Text. Diese Zusatzzeichen gelten für alle E-Fahrzeuge.

Bild Bild Bild Bild

Erst später kam das EmoG und mit ihm die erweiterte Bevorrechtigung von E-Fahrzeugen zur Förderung der Elektromobilität.

Und jetzt kommt der Knackpunkt: Diese Bevorrechtigung umfasst in erster Linie Stellen, an denen Elektrofahrzeug nicht geladen werden - daher wo die Überwachungskraft nicht erkennt, ob es sich um ein Elektrofahrzeug handelt.

Ein Beispiel ist die Freigabe von Busspuren für Elektrofahrzeuge. Hier kann man nur am E-Kennzeichen oder der Plakette feststellen, ob das auf der Busspur fahrende Fahrzeug ein Elektrofahrzeug ist.

Bild
Bild

Oder man schafft im Bereich des bewirtschafteten Parkraumes Ausnahmen für Elektrofahrzeuge, ohne gleichzeitig Ladesäulen vorzuhalten (ob das sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt). Jedenfalls wäre es möglich, z.B. auf einem kompletten Parksteifen oder in einer Parkraumbewirtschaftungszone Elektrofahrzeuge von der dort geltenden Parkscheinpflicht zu befreien. Auch hier müsste diese Regelung via Zusatzzeichen auf Elektrofahrzeuge mit E-Kennzeichen beschränkt werden, weil man sonst nicht erkennen kann, wer legal ohne Parkschein dort parkt.

Bild
Bild
Bild

Bezogen auf die Kennzeichnung von Ladesäulen muss man eigentlich festhalten, dass die Zusatzzeichen nach EmoG (Auto mit Stecker) ungeeignet sind, weil sie

a) keinen Ladevorgang erfordern und
b) Elektrofahrzeuge ohne E-Kennzeichen auschließen

Und insbesondere letzteres ist mit Blick auf die schon vorhandenen E-Fahrzeuge ohne E-Kennzeichen das Problem.

Re: der korrekte Schilderwald

zoppotrump
  • Beiträge: 2903
  • Registriert: Sa 12. Aug 2017, 14:56
  • Hat sich bedankt: 207 Mal
  • Danke erhalten: 402 Mal
read
StVO hat geschrieben:
Und insbesondere letzteres ist mit Blick auf die schon vorhandenen E-Fahrzeuge ohne E-Kennzeichen das Problem.
Was genau ist daran das Problem? Die können sich doch ein Kennzeichen mit E holen.

Re: der korrekte Schilderwald

StVO
  • Beiträge: 718
  • Registriert: Fr 1. Dez 2017, 20:32
  • Danke erhalten: 198 Mal
read
Nochmal hierzu:
Hamburger hat geschrieben:Nachhilfe für das Lesen von Verkehrsschildern:
https://www.youtube.com/watch?v=baz1SeebivY
Aussagen:
- Schilder liest man von oben nach unten
- Zusatzzeichen beziehen sich auf das Zusatzzeichen darüber

Jein. Grundsätzlich fährt man mit dieser Auslegung gut, aber es gibt zahlreiche Fälle, wo dies nicht so ist - insbesondere der Bezug von Zusatzzeichen auf andere Zusatzzeichen.

Beispiel 1:
Bild
Bild
Bild

Hier beziehen sich beide Zusatzzeichen auf das Hauptzeichen - daher Verkehrsverbot für "LKW"und Kraftomnibusse.
Würde das untere Zusatzzeichen das erste Zusatzzeichen einschränken, wäre die Bedeutung:
Verkehrsverbot für LKW, die Kraftomnibusse sind. :mrgreen:

Beispiel 2:
Bild
Bild
Bild

Auch hier beziehen sich beide Zusatzzeichen auf das Hauptzeichen - daher vorgeschriebene Fahrtrichtung, außer für Anlieger und PKW. Würde das untere Zusatzzeichen das erste Zusatzzeichen einschränken, wäre die Bedeutung:
Vorgeschriebene Fahrtrichtung, außer für Anlieger, es sei denn, sie fahren einen PKW. :P

Oder, um bei der E-Mobilität zu bleiben:
Bild
Bild
Bild

Eine Busspur, die nur zu angegebene Zeiten gilt. Wenn die Busspur aktiv ist, dürfen Elektrofahrzeuge mit E-Kennzeichen dort fahren.

Nun zum Thema "lesen von oben nach unten":

Oder, um bei der E-Mobilität zu bleiben:
Bild
Bild
Bild

Die schon gezeigte Beschilderung kann man jetzt so werten, wie zuvor beschrieben, aber auch so:

- Busspur
- aber in der Zeit von bis
- sind Elektrofahrzeuge ausgenommen.

Es wäre also 24/7 eine Busspur, auf der nur zu angegebene Zeiten E-Fahrzeuge fahren dürfen.
Dreht man nun die Zusatzzeichen, bleibt das Logik-Problem bestehen:

Bild
Bild
Bild

- Busspur
- auf der E-Fahrzeuge fahren dürfen
- diese dürfen aber in der Zeit von bis dort fahren

oder:

- Busspur
- auf der E-Fahrzeuge fahren dürfen
- die gesamte Regelung gilt nur in der Zeit von bis - danach ist es keine Busspur.

Diese Beispiele kann man auf alles mögliche übertragen. Und es ist nicht nur der Verkehrsteilnehmer, der vermeintlich "falsch liest", sondern es sind vor allem die Behörden, die selbst die Beschilderung falsch "lesen" und aus ihrem Verständnis heraus anordnen.

Es gibt also Fälle, wo sich z.B. alle drei Zusatzzeichen einzeln auf das Hauptzeichen beziehen.
Z.B.: Verbot für A und B und C.

Dann gibt es Fälle, wo mehrere Zusatzzeichen logische Gruppen bilden und sich dann auf das Hauptzeichen beziehen.
Z.B: Verbot für A und B, ausgenommen C

Es gibt also leider weder eine verbindliche Lesart, noch beziehen sich Zusatzzeichen immer auf das jeweilige Zusatzzeichen darüber. Mit dieser Auffassung kann man also durchaus Schiffbruch erleiden, wenn die Behörde etwas anderes meint.

Re: der korrekte Schilderwald

StVO
  • Beiträge: 718
  • Registriert: Fr 1. Dez 2017, 20:32
  • Danke erhalten: 198 Mal
read
zoppotrump hat geschrieben:Was genau ist daran das Problem? Die können sich doch ein Kennzeichen mit E holen.
Das Problem ist, dass auch E-Fahrzeuge ohne Kennzeichen auf die Ladesäulen angewiesen sind und man dort am Ladekabel erkennt, dass es sich um ein E-Fahrzeug handelt. Und das Problem ist, dass bereits vollgeladene E-Fahrzeuge mit E-Kennzeichen die Ladesäule legal bis zur zulässigen Höchstparkdauer zuparken dürfen, ohne zu laden. Man könnte sich z.B. bei der Hamburger Beschilderung die Ladesäule auch wegdenken. Es ist -nur- ein zeitlich beschränkter Parkplatz für E-Fahrzeuge mit E-Kennzeichen.

Hinsichtlich des Ladebedürfnisses sehe ich keinen Unterschied zwischen E-Fahrzeugen und E-Fahrzeugen mit E-Kennzeichen. Darum macht die Differenzierung in diesem Fall auch keinen wirklichen Sinn. Die fehlende Beschränkung auf das Laden aber auch nicht.

Re: der korrekte Schilderwald

zoppotrump
  • Beiträge: 2903
  • Registriert: Sa 12. Aug 2017, 14:56
  • Hat sich bedankt: 207 Mal
  • Danke erhalten: 402 Mal
read
StVO hat geschrieben:
zoppotrump hat geschrieben:Was genau ist daran das Problem? Die können sich doch ein Kennzeichen mit E holen.
Das Problem ist, dass auch E-Fahrzeuge ohne Kennzeichen auf die Ladesäulen angewiesen sind und man dort am Ladekabel erkennt, dass es sich um ein E-Fahrzeug handelt.
Welche Fahrzeuge sollen das denn sein?
Mit dem E-Kennzeichen und dem passenden Schild (Stecker am Auto) möchten wir doch E-Fahrzeuge nach dem Gesetz speziell fördern. Sie erhalten Zugang zu diesen Parkplätzen. Daher sehe ich das Problem noch nicht. Jeder, der ein Fahrzeug besitzt, welches für das E-Kennzeichen berechtigt ist, kann sich dieses bei der Zulassungsstelle holen.

Re: der korrekte Schilderwald

StVO
  • Beiträge: 718
  • Registriert: Fr 1. Dez 2017, 20:32
  • Danke erhalten: 198 Mal
read
Warum sollte jemand, der schon ein E-Fahrzeug vor dieser Regelung besaß, bzw. bisher kein E-Kennzeichen hat sich extra eins zulegen, nur weil an der Ladesäule das "falsche" Zusatzzeichen hängt. Hier bedarf es ja der Differenzierung nicht, denn Laden sollte hier jeder können.

Wer kein E-Kennzeichen hat, muss lediglich auf die anderen genannten Vergünstigungen wie parkscheinfreies Parken oder Busspurbenutzung verzichten - dort geht es hinsichtlich der Überwachung nur mit dem Sinnbild nach EmoG.
Aber laden sollte er m.E. überall dürfen, zumal es ja sonst keinen Sinn machen würde, an den verbalen Schildern nach StVG festzuhalten.

Re: der korrekte Schilderwald

zoppotrump
  • Beiträge: 2903
  • Registriert: Sa 12. Aug 2017, 14:56
  • Hat sich bedankt: 207 Mal
  • Danke erhalten: 402 Mal
read
StVO hat geschrieben:Warum sollte jemand, der schon ein E-Fahrzeug vor dieser Regelung besaß, bzw. bisher kein E-Kennzeichen hat sich extra eins zulegen, nur weil an der Ladesäule das "falsche" Zusatzzeichen hängt. Hier bedarf es ja der Differenzierung nicht, denn Laden sollte hier jeder können.
Es hängt nicht das falsche Zeichen. Das Zeichen ist völlig korrekt: Es darf dort nurt der parken, welcher für die Förderung für das E-Kennzeichen berechtigt ist. Irgendeine wasserdichte Unterscheidung muss das Ordnungsamt ja haben.

Warum sollte sich jemand das E-Kennzeichen zulegen? Na damit er an solchen öffentlichen Säulen parken darf. Wenn ich ins Ausland reisen will, muss ich auch aufs Amt und mir einen Reisepass besorgen. Wenn ich ins Internet will, muss ich mir auch einen Provider besorgen und daheim irgendein Kabel anschließen. Da wird es doch nicht zuviel verlangt sein, dass sich jemand ein neues Kennzeichen besorgt, wenn er laden will. Das ist noch die einfachste Sache bei der ganzen Elektromobilität in Deutschland. Da ist das mit den Ladekarten zehn Mal aufwändiger.
Anzeige
AntwortenAntworten

Zurück zu „Öffentliche Lade-Infrastruktur“

Gehe zu Profile