Der korrekte Schilderwald

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Re: der korrekte Schilderwald

StVO
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Nicht schlecht. :lol:
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Re: der korrekte Schilderwald

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Vielleicht kannst Du den Vorschlag bei der richtigen Stelle vortragen. Die Regelung wäre ja vergleichbar mit dem Taxi-Stand.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
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Re: der korrekte Schilderwald

StVO
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prophyta hat geschrieben:Welche Schilderkombination wäre denn ganz Richtig und unanfechtbar im abgebildeten Fall?
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Bild(6 Std.)
Man könnte hier zwar denken, dass auch jedermann mit Parkscheibe parken dürfte, aber das ist in dieser Konstellation nicht vorgesehen. Besser wäre natürlich Parkscheibe und E-Fahrzeugregelung auf einem gemeinsamen Zusatzzeichen, aber das gibt es bisher nicht.
Wie verlässlich sind deine Aussagen, bzw. kann man das irgendwo verständlich nachlesen?
Sehr verlässlich. ;)
Nachlesen ist allerdings schwierig, da es keine vollständigen amtlichen Vorgaben zur Kennzeichne von Ladesäulen gibt.
Was es gibt die die Anlage 3 zur StVO (Richtzeichen), wo unter der lfd.Nr7 zur Zeichen 314 definiert ist, was alles im Sinne der Elektromobilität angeordnet sein kann:
Anlage 3 StVO zu Zeichen 314 hat geschrieben: a) Durch Zusatzzeichen kann die Parkerlaubnis zugunsten elektrisch betriebener Fahrzeuge beschränkt sein.
b) Durch Zusatzzeichen können elektrisch betriebene Fahrzeuge von der Verpflichtung zum Parken mit Parkschein oder Parkscheibe freigestellt sein.
c) Durch Zusatzzeichen kann die Parkerlaubnis für elektrisch betriebene Fahrzeuge nach der Dauer beschränkt sein. Der Nachweis zur Einhaltung der zeitlichen Dauer erfolgt durch Auslegen der Parkscheibe. Die Parkerlaubnis gilt nur, wenn die Parkscheibe gut lesbar ausgelegt oder angebracht ist.
Welche Zusatzzeichen das konkret sind, ergibt sich allgemeinen Anordnungspraxis dieser Zusatzzeichen bzw. der verkehrsrechtlichen Systematik von Verkehrszeichen. Dabei gilt:

Beschränkungen werden immer mit den "nur-Zusatzzeichen" ausgeführt:
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Ausnahmen von einem Verkehrsverbot werden immer mit den "frei-Zusatzzeichen" ausgeführt
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Aufpassen muss man übrigens mit der Symbolik:
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Die verbale Variante (Text) steht für alle E-Fahrzeuge, die Variante mit dem Sinnbild "Auto mit Stecker" nur für E-Fahrzeuge mit entsprechender Kennzeichnung (E-Kennzeichen).
Gibt es irgendwo hier ein Foto mit der idealen Zeichen Kombination.
DIE ideale Beschilderung gibt es nicht, da es zu viele verschiedene Anwendungen gibt:

- reine Parkplätze nur für Elektrofahrzeuge (ohne Ladesäule)
- Ausnahme von E-Fahrzeugen von einem Haltverbot (ohne Ladesäule)
- Ausnahme von E-Fahrzeugen von einer Parkbeschränkung z.B. mit Parkschein (ohne Ladesäule)
- Ladesäulen mit unbegrenzter Parkerlaubnis
- Ladesäulen mit auf das Laden beschränkter Parkerlaubnis
- Ladesäulen mit definierter Parkdauer (Parkscheibe) ohne Verpflichtung zum Laden
- Ladesäulen mit definierter Parkdauer (Parkscheibe) mit Verpflichtung zum Laden
usw.

Das Ganze dann wie gesagt noch unterschieden zwischen reinen E-Fahrzeugen und E-Fahrzeugen mit E-Kennzeichen. :?
Und dann gibt es auch unterschiedlichste andere Regelungszwecke. Eigentlich gehört das alles in eine verbindliche Beschilderungsrichtlinie. Bislang ist sowas aber nicht geplant.

Re: der korrekte Schilderwald

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Jetzt habe ich den Unterschied gesehen und verstanden.
Das "Frei" ist zu viel.
Werde das mal so an das Ordnungsamt weiterleiten. Mal sehen was passiert.
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Re: der korrekte Schilderwald

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Wenn hier schon ein Experte mit liest gleich die nächste Kombination.
Was ist hier erlaubt oder ist das Schild so gar nicht Rechtskräftig ?
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Re: der korrekte Schilderwald

StVO
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Also ganz ganz streng genommen ist das erste Zusatzzeichen rechtswidrig.

Die Kombination ist dennoch weitgehend eindeutig:
Parkplatz für E-Fahrzeuge mit E-Kennzeichen (ohne Verpflichtung zum Laden) aber nur in der Zeit von 0-17h und dann nur max 3 Stunden mit Parkscheibe. Von 17-0h ist das ein Taxistand.

Die Rolli-Symbole sind natürlich ein Schmankerl... :lol:

Re: der korrekte Schilderwald

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Alter Falter....
ist das kompliziert !
Renault Zoe Intens Bj. 2014 Q210 (verkauft), jetzt mit zwei Twizy's (2-Sitzer und Cargo) unterwegs...

Re: der korrekte Schilderwald

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StVO hat geschrieben:Also ganz ganz streng genommen ist das erste Zusatzzeichen rechtswidrig.
Jupp, die zeitliche Begrenzung hätte wohl auf ein separates Schild gehört.
Die Rolli-Symbole sind natürlich ein Schmankerl... Bild
Ein findiger Verkehrsrechtler wird möglicherweise vor Gericht die Kombination aus Beschilderung und Bodenmarkierung für unzulässig und damit komplett ungültig erklären, um seinem Mandanten Falschparker die Zahlung zu ersparen ... ob er damit durchkäme?
Gruß
Werner
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Re: der korrekte Schilderwald

StVO
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In der Tat. In der Gesamtbetrachtung könnte man von Widersprüchlichkeit bzw. einer unklaren Situation sprechen. Dann wäre die Beschilderung nichtig.

Re: der korrekte Schilderwald

zoppotrump
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Nur so aus Interesse: Wa passiert denn ab 17 Uhr in diesem Ort? Müssen da alle Besoffenen mit dem Taxi aus der Kneipe heim gefahren werden? ;)
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