Schweiz verbietet Strom-Adapter zum Aufladen von EVs

Schweiz verbietet Strom-Adapter zum Aufladen von EVs

cpeter
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Adapter für den Anschluss von "größeren" Steckern auf "kleineren" Dosen (z.B. CEE32 Adapter für CEE blau (Camping Stecker)) sind seit dem Urteil des Verwaltungsgerichts St. Gallen ab sofort in der Schweiz verboten und dürfen nicht mehr zum Aufladen von Elektroautos verwendet werden. Das Verbot betrifft alle Adapter, die von schwächeren Dosen auf größere Kupplungen führen.

Bild

Es geht um Sicherheitsbedenken: die Stromstärke soll automatisch begrenzt werden.

https://www.emobilitaetonline.de/news/p ... ektroautos
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Re: Schweiz verbietet Strom-Adapter zum Aufladen von EVs

gekfsns
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Technisch Sinn macht das Verbot irgendwie nicht, denn nur der umgekehrte Fall 32A auf 16A Adapter ist gefährlich und erfordert deshalb extra Sicherungen im Adapter. Lobbyarbeit von ICCB Herstellern, z.B. dem hier der rein zufällig was passendes im Angebot hat ;)
Juice Technology AG
Gewerbestrasse 7
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Zuletzt geändert von gekfsns am Do 25. Mai 2017, 10:05, insgesamt 1-mal geändert.

Re: Schweiz verbietet Strom-Adapter zum Aufladen von EVs

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Damit dürften auch alle mobilen Ladeboxen ohne automatische Steckererkennung verboten sein. Multicharger und Juice Booster 2 wären demnach weiter erlaubt, die meisten anderen, wie z.B Crohm-Box und NRG-Kick aber nicht mehr.
2009 Vectrix VX1 / 2011 Nissan Leaf / 2012 Renault Twizy / 2013 Renault Zoe Intens Q210 / 2014 Renault Zoe Intens Q210 / 2015 Renault Zoe Zen Q210 / 2015 Tesla Model S 70D / 2017 Renault Zoe Intens Q90 ZE40 / 2018 Tesla Model 3 / 2018 Microlino

Re: Schweiz verbietet Strom-Adapter zum Aufladen von EVs

gekfsns
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So hat halt jedes Land seine eigenen Auswirkungen von den Lobbyisten :D
Zufällig hat NRGkick aus dem Ausland nun ein Problem

Re: Schweiz verbietet Strom-Adapter zum Aufladen von EVs

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Ich sehe jetzt auch nicht das Problem.
Außerdem, wo kein Kläger, da kein Richter...
Gruß

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Re: Schweiz verbietet Strom-Adapter zum Aufladen von EVs

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Richtig ist: natürlich macht so ein Adapter ohne eine verantwortliche Bedienung wenig Sinn. Wer seinen NRGkick32 über einen Schuko-Adapter auf 32A belässt, der - ja was jetzt eigentlich? Der schießt den Leitungsschutzschalter (Sicherung) ab. Wenn die Elektroinstallation regelkonform ausgeführt ist, darf auf der Netz- (bzw. Haus-) Seite nix passieren. Außer dass eben kein Strom mehr kommt.

Real problematisch wird es aber, wenn die Leistungsgrenze nicht stark, sondern nur über einen längeren Zeitraum ein bisschen überschritten wird, wenn der LS großzügig ausgelegt und ziemlich träge ist, wenn die Versorgungsleitung baufällig ist (schlechte Kontakte, schadhafte Kabel, lose Klemmen). Dann kann da schon was passieren.

Für fehlerhafte Einstellung eines Ladekabels ist der Bediener zuständig, für sanierungsbedürftige Infrastruktur der Besitzer. Die Absicherungstechnik soll ja nur verhindern, dass im Problemfall ein Schaden entsteht. Das Gericht stellt sich hier auf die Seite der Unbedarften, die weder ein Gerät richtig bedienen können, noch den Zustand einer Hausinstallation einschätzen können.

Alle Macht den Unbedarften!
Gruß

tango

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Re: Schweiz verbietet Strom-Adapter zum Aufladen von EVs

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Perfekt wäre es, wenn die Schukodosen mit 16A träge und mit 10A super super träge (5h+) abgesichert wären.

Aber Camping Stecker verträgt doch 16A und ist mit 16A abgesichert. Was soll da passieren, wenn jemand mehr zieht? Außer das die Sciherung fliegt.
e-Golf und Polestar 2 (78 kWh, Single-Motor, 19" Räder)
PV-Anlage 18kWp, Speicher 13,5kWh netto, von der Notwendigkeit der Energie- und Mobilitätswende überzeugt

Re: Schweiz verbietet Strom-Adapter zum Aufladen von EVs

wipo
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www.emobilitaetonline.de hat geschrieben:...Das Problem: Werden die Kapazitäten von Steckdosen überschritten, was mit einem entsprechenden Adapter problemlos möglich ist, kann dies zu Überhitzung und Brandgefahr führen – ebenso das wilde Zusammenstecken verschiedener Kabel und Adapter. Ab sofort sind in der Schweiz nur noch eigens zum Laden von Elektroautos konzipierte, genormte Stecker zulässig, die die korrekte Stromstärke im Ladegerät automatisch begrenzen...
Hat jemand die genaue Urteilsbegründung? Was war der konkrete Anlass der Klage? Der zitierte Link, macht mir eher einen wirren Eindruck. Meint der Autor mit "Kapazitäten von Steckdosen" die zulässige entnehmbare Leistung/Stromstärke oder durch lange Kabel / Kabelverlängerungen erhöhte Leitungskapazitäten?

Erschreckend wo es überall Lobbyisten gibt :shock: aber bei den unverschämten Preisen/Margen der ICCB Hersteller, wundert es mich nicht :roll:
PV 30 kWp solaredge + 39,0 kWh E3/DC + Renault ZOE Intens Q210(41kWh), eingetragene AHK, Volldämmung, geteilte Rückbank, LED-Hauptscheinwerfer, TCU entfernt

Re: Schweiz verbietet Strom-Adapter zum Aufladen von EVs

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Das waren nicht die "bösen" Lobbyisten, sondern die Schweizer Behörden (Eidgenössische Starkstrominspektorat). Die haben 4 Händlern den Vertrieb von nicht den geltenden Normen entsprechenden Produkten verboten. 3 Händler haben die beanstandeten Produkte daraufhin vom Markt genommen, einer hat gegen das Verbot geklagt und logischer Weise verloren.

Im übrigen würde das gleiche in der gesamten EU passieren. Die Gewerbeaufsicht würde sofort einschreiten, wenn jemand gewerbsmäßig einen derartigen Adapter vertreibt.
Aktuell: Mercedes EQA 250, MG 4 Luxury (Ex: Tesla Model S, BMW i3 Rex, Tesla Model X)

Re: Schweiz verbietet Strom-Adapter zum Aufladen von EVs

cpeter
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Ich habe versucht das Urteil zu finden,
ich werde aber unter http://www.gerichte.sg.ch/home/dienstle ... richt.html nicht fündig.

Im Tesla Forum wurde ein Thread über den elektromobilitaet.online Artikel mittlerweile geschlossen mit dem Hinweis darauf, dass es sich 1) um eine alte, wieder aufgewärmte Story handelt und 2) dass es damals um nicht gesetzeskonforme Adapter gegangen wäre.

Referenzierter NZZ Artikel aus dem Vorjahr:
https://www.nzz.ch/schweiz/bundesverwal ... -ld.106910

TFF Thread:
https://tff-forum.de/viewtopic.php?f=55 ... 4&p=385028
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