Ladestrom halböffentlich anbieten

Ladestrom halböffentlich anbieten

Rosco
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Hallo ins Forum,

wie sieht derzeit die rechtliche Lage aus, wenn man eine Ladestelle halböffentlich zugänglich macht.
Strom verkaufen steht ja nur Energielieferanten zu, selbst kostenpflichtige Parkplätze mit kostenfreier Lademöglichkeit scheint nicht so ganz astrein zu sein.
Vielleicht gibt es ja auch inzwischen Gründstromanbieter mit Ladestromtarifen die als Lieferant fungieren...

Ich freue mich auf Feedback
Gruß ins Forum
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Re: Ladestrom halböffentlich anbieten

gthoele
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Meine Stadtwerke sagen mir dazu neuerdings:

Strom an Ladesäulen verkaufen ist demnächst nicht mehr "Energie liefern" im juristischen Sinne und das darfst du daher auch selber machen wenn du magst (Ladestationen werden nämlich als "Letztverbraucher" definiert werden).
Das kann man dem Strommarktgesetz (zur Zeit noch Gesetzesentwurf) entnehmen:
"[In §3 Nummer 25 des Energiewirtschaftsgesetzes] wird das Wort „kaufen,“ durch die Wörter „kaufen; auch der
Strombezug der Ladepunkte für Elektromobile steht dem Letztverbrauch im Sinne
dieses Gesetzes und den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen
gleich,“ ersetzt."

Daraus ergeben sich 2 Konsequenzen:
a) Der Stromtransport Ladestation->Auto ist energiewirtschaftlich ohne Bedeutung, zum Beispiel musst du dafür keine EEG-Umlage von deinen Besuchern einzeln abrechnen, ausweisen und getrennt abführen wenn du den Strom an irgendwen verkaufst weil es eben kein normaler Stromverkauf ist - die EEG-Umlage zahlst du einfach wie gewohnt an deinen Lieferanten, ganz normal mit dessen Stromrechnung.
b) Ladestationen sind Letztverbraucher bedeutet dann auch, das Ladestationen eben kein innerer Bestandteil des Stromnetzes sind so wie Transformatoren, Schaltanlagen usw. sondern ein Netznutzer. Wäre das so, dann könnten Stromnetzbetreiber Ladestationen über die Stromnetzbenutzungsentgelte finanzieren, so wie Transformatoren usw. Das wurde an verschiedenen Stellen immer mal wieder angedacht. Wären Ladestationen keine Letzverbraucher würde zum Beispiel auch das Recht zur freien Auswahl des Lieferanten für jeden Nutzer (wie beim Hausanschluß) eintreten - ist auch nicht so.

Noch ist das Gesetz anscheinend nicht beschlossen. Sollte aber nicht allzulange dauern.

Re: Ladestrom halböffentlich anbieten

mstaudi
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Man glaubt es kaum, dass Vernunft einkehrt[WHITE SMILING FACE]

Re: Ladestrom halböffentlich anbieten

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Das heißt, wenn die Ladesäule am Direktverbrauch der PV hängt, dann muss auf den Strom keine EEG Umlage abgeführt werden?
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Re: Ladestrom halböffentlich anbieten

Rosco
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Prima, dass ich mit der Frage neue, aktuelle Antworten zu diesem Thema erreichen konnte und Dank an gthoele (Gruß nach Husum) für die Erläuterungen. Ich hatte so ähnliches mal irgendwo aufgeschnappt, konnte es aber nirgends mehr finden.

Muss die Ladestelle dennoch beim örtlichen VNB angemeldet werden? Zum jetzigen Zeitpunkt wird der mir mglw. noch mit Auflagen oder Abmahnungen kommen, wenn der mitbekommt, dass wir eine Ladestellen mit günstigeren Konditionen als 47ct./KWh betreiben wollen. :x

Re: Ladestrom halböffentlich anbieten

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Als Dauerlast musst auf jeden Fall eine Netzanmeldung machen.
Wir haben da nur Ladestation 22kW angegeben, Rückfragen kamen dazu vom Netzbetreiber nicht.
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Re: Ladestrom halböffentlich anbieten

Rosco
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ok, vielen Dank, dann scheint dein VNB auch schon entspannter zu sein.

Bin gespannt, wir werden demnächst den Vorstoß wagen, in Kooperation mit be.energised.
Leider lässt sich noch so gar nichts zur geplanten Ladestellenförderung lesen. Ein Gerücht besagt, dass mindestens zwei Ladepunkte an einer Station vorgehalten werden müssen. Das wäre eigentlich ein KO-Kriterium für die KEBA P30.

Re: Ladestrom halböffentlich anbieten

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Kannst doch zwei Keba anschrauben? Das ist unser Plan für die nächste... ;)

Vorbild: http://www.goingelectric.de/stromtankst ... 270/13273/ :lol:
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Re: Ladestrom halböffentlich anbieten

Rosco
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Ja, über die Brücke würde es gehen. Mal sehen, was überhaupt gefördert wird - leider ist hierzu noch nichts sinnvolles zu lesen.
Dumm ist nur, dass wir die Ladestelle im Juli in Betrieb nehmen wollen, dann kommt der ZOE

Re: Ladestrom halböffentlich anbieten

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gthoele hat geschrieben:Meine Stadtwerke sagen mir dazu neuerdings:

Strom an Ladesäulen verkaufen ist demnächst nicht mehr "Energie liefern" im juristischen Sinne und das darfst du daher auch selber machen wenn du magst (Ladestationen werden nämlich als "Letztverbraucher" definiert werden).
Das kann man dem Strommarktgesetz (zur Zeit noch Gesetzesentwurf) entnehmen:
"[In §3 Nummer 25 des Energiewirtschaftsgesetzes] wird das Wort „kaufen,“ durch die Wörter „kaufen; auch der
Strombezug der Ladepunkte für Elektromobile steht dem Letztverbrauch im Sinne
dieses Gesetzes und den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen
gleich,“ ersetzt."

Daraus ergeben sich 2 Konsequenzen:
a) Der Stromtransport Ladestation->Auto ist energiewirtschaftlich ohne Bedeutung, zum Beispiel musst du dafür keine EEG-Umlage von deinen Besuchern einzeln abrechnen, ausweisen und getrennt abführen wenn du den Strom an irgendwen verkaufst weil es eben kein normaler Stromverkauf ist - die EEG-Umlage zahlst du einfach wie gewohnt an deinen Lieferanten, ganz normal mit dessen Stromrechnung.
b) Ladestationen sind Letztverbraucher bedeutet dann auch, das Ladestationen eben kein innerer Bestandteil des Stromnetzes sind so wie Transformatoren, Schaltanlagen usw. sondern ein Netznutzer. Wäre das so, dann könnten Stromnetzbetreiber Ladestationen über die Stromnetzbenutzungsentgelte finanzieren, so wie Transformatoren usw. Das wurde an verschiedenen Stellen immer mal wieder angedacht. Wären Ladestationen keine Letzverbraucher würde zum Beispiel auch das Recht zur freien Auswahl des Lieferanten für jeden Nutzer (wie beim Hausanschluß) eintreten - ist auch nicht so.

Noch ist das Gesetz anscheinend nicht beschlossen. Sollte aber nicht allzulange dauern.
Jetzt weiß ich auch, warum der Ladeverbund Franken+ noch mit der Bezahl-App wartet.

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