Was passiert mit CHAdeMO in Deutschland/Europa

Re: Was passiert mit CHAdeMO in Deutschland/Europa

TeeKay
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Tja, manche haben aber keinen Verbrenner mehr und können sich daher im Urlaub auch mal 58 Cent pro kWh leisten. Selbst als ich noch einen Verbrenner hatte, fuhr ich lieber mit dem Zoe nach Dänemark. Genauso wie ich lieber in 3 der 4 Sterne Hotels als im Zelt übernachte. Rechnen tut sich das auch nie.
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Re: Was passiert mit CHAdeMO in Deutschland/Europa

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offgrid hat geschrieben:Die Dänen scheinen hier recht gelobt zu werden. Die Apothekerpreise die die aber für Ihre Schnelladung verlangen haben mich dazu gebracht fur unseren Sommerurlaub den Stinker zu nehmen und das Elektroauto zu Hause zu lassen, obwohl wir auch so mit Autoreisezug anreisen werden. Die Tour wäre Reichweitentechnisch problemlos und komfortabel auch mit Windstrom zu machen gewesen. Ich finde diese Preispolitik gar nicht Clever ;)
Sich die Elektromobilität mit kostenlosem Strom schönrechnen - das ist nicht clever! Wer hat jemals behauptet, dass Elektromobilität billig ist? Wer billig Autofahren will, fährt einen gebrauchten Verbrenner (Ausnahmen bestätigen die Regel).

Erst wird rumgemeckert, das D keine Schnellladeinfrastruktur hat. Dann fährt jemand ins Ausland mit gut ausgebauter Infrastruktur, dann wird über vermeintliche "Apothekenpreise" gemäkelt.

Fakt ist, Ladesäulen sind teuer und müssen bezahlt werden. Und mit den 70-80 Cent/kWh, die Clever und Fastned aufrufen, verdient niemand Geld.

Graefe
BMW i3 (94Ah), Smart (451) ED Cabrio mit 22kW-Bordlader
Audi etron reserviert
bald 10kWp PV auf dem Dach und Erd-Sole-WP im Keller

Re: Was passiert mit CHAdeMO in Deutschland/Europa

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Geiz ist in D scheinbar doch geil.

Ich frage mich auch bei Fastned, wie die jemals profitabel werden wollen....in D wird das bei der Grundstimmung sehr schwierig.

Gruss
Umbi
10 Jahre Zoe, 41kWh seit Ende 2018 - Verbrauch ab Zähler mit allem (Ladeverluste) und scharf (Vorheizen) Bild
Aixam eCoupé 2018 - E-Auto ab 15 Jahren - man kommt auch mit 45 km/h an - dank der Ampeln meist gleichzeitig. :-)

Re: Was passiert mit CHAdeMO in Deutschland/Europa

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War letztes WE in Holland und hab da diverse Fastned Stationen gesehen.
Da verlieren Langstrecken, bzw ein bisschen längere Strecken dann echt den Schrecken.

Der Preis....ja. Aber da laden wäre ja nicht der Normalfall und für mal auf Tour unproblematisch ankommen ist das halt mal ok.
Gerade keine Lust auf GE.
Geht Radfahren, ist schöner.

Re: Was passiert mit CHAdeMO in Deutschland/Europa

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Karlsson hat geschrieben:
Der Preis....ja. Aber da laden wäre ja nicht der Normalfall und für mal auf Tour unproblematisch ankommen ist das halt mal ok.
Genau meine Einstellung.

Im Urlaub schau ich selten auf den Preis.
i-MiEV Bj. 2011

Re: Was passiert mit CHAdeMO in Deutschland/Europa

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Karlsson hat geschrieben:War letztes WE in Holland und hab da diverse Fastned Stationen gesehen.
Da verlieren Langstrecken, bzw ein bisschen längere Strecken dann echt den Schrecken.
Das scheint bei den Niederländern selbst aber nicht anzukommen. Dort werden Plugin Hybride in Massen verkauft, BEVs sind dagegen Ladenhüter. Selbst beim i3 sind im Mai 30 Stück mit REX und nur 4 reine BEVs:

http://ev-sales.blogspot.de/2015/06/net ... -2015.html

Re: Was passiert mit CHAdeMO in Deutschland/Europa

TeeKay
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Was aber sicherlich an der niederländischen Förderpolitik liegt.

Re: Was passiert mit CHAdeMO in Deutschland/Europa

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Zur Frage, was aus CHAdeMO in D/EU wird, sagt auch die EU-Richtlinie 2014/94 vom 22. Oktober 2014 einiges aus. Sie wird gerade von der Bundesregierung (Bundeswirtschaftsministerium) in nationales Recht in Form einer Ladesäulenverordnung umgesetzt. Diese ist noch nicht in Kraft. Analoges wird auch in Österreich erfolgen bis spätestens zum 18. November 2016.

Ich habe mal einige einschlägige Stellen aus der EU-Richtlinie kopiert.

In den Erwägungsgründen findet sich folgender Passus:
(33) Die Schnittstelle zum Aufladen von Elektrofahrzeugen könnte mehrere Steckdosen oder Fahrzeugkupplungen umfassen, sofern eine davon den technischen Spezifikationen dieser Richtlinie entspricht, damit ein Aufladen nach mehreren Standards möglich ist. Die in dieser Richtlinie getroffene Festlegung auf die unionsweit gemeinsamen Kupplungen („Typ 2“ und „Combo 2“) für Elektrofahrzeuge sollte sich jedoch für Mitgliedstaaten, die bereits Inves­titionen in eine andere Standardtechnik für Ladepunkte getätigt haben, nicht nachteilig auswirken und sollte die bestehenden Ladepunkte, die vor Inkrafttreten dieser Richtlinie eingerichtet wurden, unberührt lassen. Es sollte möglich sein, Elektrofahrzeuge, die bereits vor Inkrafttreten dieser Richtlinie in Verkehr waren, aufzuladen, auch wenn sie für Ladepunkte konzipiert wurden, die nicht den technischen Spezifikationen dieser Richtlinie entspre­ chen. Bei der Auswahl der Ausrüstung für Normal- und Schnellladepunkte sollten spezifische Sicherheitsanforde­rungen, die auf nationaler Ebene gelten, eingehalten werden.

Mit "technische Spezifikationen" sind laut Anhang II der Verordnung Typ 2 nach der Norm EN62196-2, bzw. combined charging system Combo 2 nach der Norm EN62196-3 gemeint.
D.h. andere bereits existierende Ladesysteme, z.B. CHAdeMO oder SuC haben Bestandsschutz und können auch weiterhin installiert werden, aber nicht allein.
Normalladung ist alles bis einschließlich 22 kW und Schnellladung ist alles oberhalb von 22 kW.

Nach Artikel 4 der EU-VO sollen die Mitgliedstaaten bis spätestens 31.12.2020 sicherstellen, dass eine angemessene Anzahl von öffentlich zugänglichen Ladepunkten errichtet wird.

Nach Artikel 4 Absatz 4 stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass Schnell- und Normal-Ladepunkte, die ab dem 18. November 2017 errichtet werden, bei Wechselstrom mindestens eine Typ 2-Steckdose und bei Gleichstrom mindestens eine Combo 2-Steckdose vorhalten (Ausnahme Induktion).
D.h., sie können auch zukünftig CHAdeMO oder andere Standards anbieten, müssen es aber nicht. Alle existierenden Ladepunkte können weiterhin betrieben werden. Reine CHAdeMO-Säulen oder auch Supercharger werden ab dem 18. November 2017 europaweit nicht mehr errichtet werden dürfen. Sie müssen mindestens eine Typ 2-Dose bzw. eine Combo 2-Dose haben.
Knapp 1,5 Jahre noch kann also jeder im öffentlichen Raum (private Ladepunkte sind davon nicht berührt) aufstellen,was er will, danach muss er Typ 2 bzw. Combo 2 berücksichtigen.

Dies ist ein Passus, der sicher auf Zustimmung stößt:

9) Alle öffentlich zugänglichen Ladepunkte müssen den Nutzern von Elektrofahrzeugen auch das punktuelle Aufla­den ermöglichen, ohne dass ein Vertrag mit dem betreffenden Elektrizitätsversorgungsunternehmen oder Betreiber geschlossen werden muss.
Damit würde die Unsitte zu Ende gehen, Verträge mit der Stromlieferanten abschließen zu müssen, um mal laden zu dürfen.

Auch noch von Interesse: Es steht den Mitgliedstaaten frei, ein Netz von Wasserstoff-Tankstellen zu errichten. Zum Unterschied: Elektro-Ladepunkte müssen von allen Mitgliedstaaten in angemessener Zahl errichtet werden. Darin kommt schon ein gewisser Zweifel an die Sinnhaftigkeit von Wasserstoff-Brennstoffzellen zum Ausdruck.
Ich gebe diese Information mal weiter ohne Wertung oder Erklärung.
Gruß
Reinhard
Zoe Zen seit 10.7.2013, verkauft im Juni 2019 mit 108.000 km, erster Akku, still going strong
Tesla Model 3 seit 12.6.2019

Re: Was passiert mit CHAdeMO in Deutschland/Europa

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Auf der SLAM Homepage steht "CCS europäischer Standard" , in der Richtlinie steht "Mindeststandard ab Nov. 2017". Ist das keine Täuschung von Investoren ?
Im TEN-T sind europaweit beim Aufbau der Multicharger immer BMW, VW, Nissan, Renault dabei, nur nicht in Deutschland. Beim SLAM Projekt sind ausländische Hersteller wohl unerwünscht. Das die EU das TEN-T Projekt in Deutschland an fastned gegeben hat sagt alles.

Da passt die neuste Meldung, CCS (US Variante) und CHAdeMO Multicharger in Neuseeland.
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Re: Was passiert mit CHAdeMO in Deutschland/Europa

TeeKay
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Die EU hat nicht "das Ten-T Projekt an Fastned gegeben". Fastned hat sich für Subventionen aus dem Ten-T Subventionsprogramm beworben und die Bedingungen erfüllt.
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