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Re: der korrekte Schilderwald

Verfasst: Di 25. Sep 2018, 19:38
von BigBubby
Hier sind ja viele Vollprofis, was Beschilderung angeht. Habe da mal eine Frage, die nicht direkt mit eAuto zu tun hat, aber mir jedes mal aufkommt, wenn ich mein Auto zum Laden abstelle. In München sind an vielen Fahrrad-/Fussgängerwegen, wo man normal das Schild mit Fahrrad auf einer Hälfte und Fußgänger auf der anderen erwarten würde, nur das blaue Schild mit Fahrrad drauf. Das bedeutet doch, dass man eigentlich als Fußgänger dort gar nicht gehen dürfte, oder?

Re: der korrekte Schilderwald

Verfasst: Di 25. Sep 2018, 19:59
von StVO
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Dazu sagt die StVO:
1. Der Radverkehr darf nicht die Fahrbahn, sondern muss den Radweg benutzen (Radwegbenutzungspflicht).
2. Anderer Verkehr darf ihn nicht benutzen.
Das ist natürlich alles Theorie. Fußgänger müssen z.B. den Radweg queren, wenn sie die Straßenseite wechseln. ;)

Re: der korrekte Schilderwald

Verfasst: Di 25. Sep 2018, 20:06
von ecopowerprofi
Ein Gehweg muss nicht explizid gekennzeichnet werden, wenn durch die baulichen Maßnahmen es als Gehweg zu erkennen ist

Re: der korrekte Schilderwald

Verfasst: Di 25. Sep 2018, 20:22
von Ilchi
Stichwort München: Kostenloses Parken für 2 Stunden gilt auf allen Stellplätzen der Stadt München, an denen man sonst ein Parkticket ziehen müsste. Danke München :-)

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Re: der korrekte Schilderwald

Verfasst: Di 25. Sep 2018, 22:09
von BigBubby
Im Anhang mal ein Beispiel. So wie das da aussieht, gehört entweder den Radlern alles oder die rechte Hälfte und nicht wie grwohnt die Linke. Hat mich nur gewundert, da ich sonst immer das halb halb Bild bei solcher Bebauung kenne.

Re: der korrekte Schilderwald

Verfasst: Di 25. Sep 2018, 22:15
von ecopowerprofi
Eine Beschilderung steht üblicher Weise immer rechts von der Fahrbahn. Daher würde ich die Beschilderung für den Radweg als eindeutig ansehen.

Re: der korrekte Schilderwald

Verfasst: Sa 6. Okt 2018, 11:13
von zoppotrump
Hier mal eine für mich kniffliger Fall:
Das Schild links der Parkbucht besagt, dass man einen Parkschein benötigt (Pfeil in beide Richtungen).
Das Schild rechts der Parkbucht (mit Pfeil nach links) besagt, dass hier Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs parken dürfen.

Frage 1: Muss ich als E-Fahrer nun beide Schilder addieren und darf parken, muss aber auch Parkgebühren zahlen?
Frage 2: Dürfen Verbrenner in der Parkbucht parken? Das E-Schild gilt doch solange, bis die Parkbucht zu Ende ist, oder?

Danke.

IMG_2913.jpg

Re: der korrekte Schilderwald

Verfasst: Sa 6. Okt 2018, 11:28
von StVO
Gemäß StVO ist das erste Schild ein Wiederholungsschild, daher gilt die Parkscheinpflicht weiter (woher steht sicherlich irgendwo ein Anfang)

Das zweite Schild ist ein Ende-Schild, welches ohne expliziten Anfang keine Regelung erwirkt. An der relevanten Ladesäule besteht somit keine Reservierung auf elektrisch betriebene Fahrzeuge. Stattdessen darf dort jeder parken, zu den angegebenen Zeiten aber nur mit Parkschein.

Re: der korrekte Schilderwald

Verfasst: Sa 6. Okt 2018, 13:49
von zoppotrump
Danke Dir!
StVO hat geschrieben:Gemäß StVO ist das erste Schild ein Wiederholungsschild, daher gilt die Parkscheinpflicht weiter (woher steht sicherlich irgendwo ein Anfang)
Ja, das ist korrekt. Weiter vorne ist das passende Anfangsschild dazu. Allerdings ist zwischen dem Anfangsschild und diesem Wiederholungsschild für 2 Meter auch ein Parken Verboten Schild. Löscht dieses nicht alle vorherigen Schilder?
StVO hat geschrieben: Das zweite Schild ist ein Ende-Schild, welches ohne expliziten Anfang keine Regelung erwirkt. An der relevanten Ladesäule besteht somit keine Reservierung auf elektrisch betriebene Fahrzeuge. Stattdessen darf dort jeder parken, zu den angegebenen Zeiten aber nur mit Parkschein.
Oha. Dann ist das Schild aber murks und bringt gar nichts.

Re: der korrekte Schilderwald

Verfasst: Sa 6. Okt 2018, 18:53
von StVO
Kommt auf die Ausgestaltung und den Wirksamkeitsbereich an.