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Re: Petition gegen die Ladesäulenverordnung

Verfasst: Fr 26. Feb 2016, 17:53
von Priusfahrer
Fällt auch eine "Öffentlich" zugängliche Steckdose (Schuko, CEE blau oder rot) unter die Verordnung, an der man zwar theorethisch ein Fahrzeug laden könnte, die jedoch eigentlich für andere Zwecke vorgesehen ist?

Re: Petition gegen die Ladesäulenverordnung

Verfasst: Fr 26. Feb 2016, 18:22
von Solarstromer
Greenhorn hat geschrieben:Ich habe keinen Adapterzoo im Kofferraum und auch noch nie einen benötigt.
In meiner elektromobilen Anfangszeit vor 3 Jahren war er notwendig. Mittlerweile gibt es Typ2 Ladesäulen welche Roaming machen zumindest in meinem AC Aktionsradius mehr als genug.

Aber wer heute noch bei P&C, Drehstromnetz und Co lädt, braucht den Adapterzoo immer noch. Und gerade P&C und DSN schreien am lautesten. Obwohl genau die die Zeichen der Zeit nicht erkennen oder nicht erkennen wollen.

Greenhorn hat geschrieben:Ihr verschreckt mit dem Kram die Interessenten ;-)
Ja, das ist so. Mittlerweile verschreckt man sie mit den Triple-Ladesäulen. Neulich bei Ikea geladen, wo es 2 Triple gibt und 4 Stellplätze dazu. Eine ältere Frau war sehr interessiert. Irgendwann sagte sie pro Säule gibt es 3 Kabel, also können hier 6 Autos laden. Ich antwortete es können maximal 4 Fahrzeuge gelchzeitig laden, weil es nur 4 Stellplätze gibt. Den Steckerwirrwar zu erklären, habe ich gar nicht erst versucht. Da fasst sich jeder normale Mensch doch an den Kopf.

Re: Petition gegen die Ladesäulenverordnung

Verfasst: Fr 26. Feb 2016, 18:42
von Berndte
An meiner Anschlusssäule für mobile Batteriespeicher hat zufällig der Elektriker so einen komischen Stecker ran gebaut.
Ach, damit kann man auch Elektroautos aufladen?

Es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird!

Immer locker durch die Hose atmen!

Re: Petition gegen die Ladesäulenverordnung

Verfasst: Fr 26. Feb 2016, 23:03
von Alex1
Greenhorn hat geschrieben:Ich habe keinen Adapterzoo im Kofferraum und auch noch nie einen benötigt.
Wo wohnst Du denn? Im Ladeparadies? Oder verlässt Du Deinen Landkreis nie :lol:

Re: Petition gegen die Ladesäulenverordnung

Verfasst: Sa 27. Feb 2016, 00:01
von Greenhorn
Großraum Hamburg. War in Darmstadt, Köln, Koblenz, Brühl, Varrel (Jadebusen). Demnächst nach Amsterdam und im Mai nach Vielen Zoes schubsen ;-)
Hab auch keine mobile Box. Gab immer eine Ladestationen oder Schuko.

Re: Petition gegen die Ladesäulenverordnung

Verfasst: Sa 27. Feb 2016, 00:25
von Alex1
Du kommst mit 263 Ladesäulen für ganz D aus? :massa:

DAS nenne ich Leidensfähigkeit! Meinen Prospekt! ;)

Re: Petition gegen die Ladesäulenverordnung

Verfasst: Sa 27. Feb 2016, 08:53
von Gluehbert
Moin!

Was ist eigentlich mit den Campingplätzen? Die haben massiv viele öffentlich zugängliche Steckdosen äh Ladestationen. Müssen die auch auf Typ 2 umrüsten? Und die WoMo-Plätze? Sehr öffentlich, aber bislang nirgends Typ 2. Kann ich die Gemeinden in der Region jetzt alle anzeigen, weil sie die Verordnung nicht einhalten?

Wenn nein: Dann ist eine Drehstromkiste ab jetzt eben für Camper gedacht.

Was passiert eigentlich, wenn ich gegen die Verordnung verstoße und bei CEE bleibe? Geldstrafe? Gefängnis?

Re: Petition gegen die Ladesäulenverordnung

Verfasst: Sa 27. Feb 2016, 09:11
von Priusfahrer
[quote="Gluehbert"
Was passiert eigentlich, wenn ich gegen die Verordnung verstoße und bei CEE bleibe? Geldstrafe? Gefängnis?[/quote]


Nein Gefängnis sicher nicht. Aber einige Sozialstunden bei Tesla die TSC putzen wird es schon geben. :lol:

Re: Petition gegen die Ladesäulenverordnung

Verfasst: Sa 27. Feb 2016, 10:09
von Greenhorn
Alex1 hat geschrieben:Du kommst mit 263 Ladesäulen für ganz D aus? :massa:

DAS nenne ich Leidensfähigkeit! Meinen Prospekt! ;)
Wenn man sich auch mit 20kW Chademo zufrieden gibt und nicht unbedingt am Wochenende Strom benötigt, klappt das ganz gut.
Sind doch kaum Einschränkungen Bild

Re: Petition gegen die Ladesäulenverordnung

Verfasst: Sa 27. Feb 2016, 12:12
von Spürmeise
Priusfahrer hat geschrieben:Fällt auch eine "Öffentlich" zugängliche Steckdose (Schuko, CEE blau oder rot) unter die Verordnung, an der man zwar theorethisch ein Fahrzeug laden könnte, die jedoch eigentlich für andere Zwecke vorgesehen ist?
Dazu sagt die aktuelle Fassung der Ladesäulen-Verhinderungsverordnung (LSVV):

§ 2 Im Sinne dieser Verordnung
...
7. ist ein Normalladepunkt ein Ladepunkt, an dem Strom mit einer Ladeleistung von höchstens 22 Kilowatt an ein Elektromobil übertragen werden kann, mit Ausnahme von Ladepunkten mit einer Ladeleistung von 3,7 Kilowatt, die in Privathaushalten installiert sind oder deren Hauptzweck nicht nicht das Aufladen von Elektromobilen ist und die nicht öffentlich zugänglich sind;


Unklar ist, was genau das letzte und klammert.

Im ungünstigsten Fall sind Außensteckdosen an einem Parkplatz (der tatsächlich befahren werden kann - nicht "darf") unabhängig von Leistung oder Zugehörigkeit zu einem Privathaushalt ein Ladepunkt, weil öffentlich zugänglich alleine auf die tatsächlich Befahrbarkeit abzielt.

Es dürfte damit ab Juni niemand mehr eine CEE blau für seinen Camper im Bereich der Garageneinfahrt installieren (da "Ladepunkt", der als Typ 2 ausgeführt werden muss).