Autocharge EnBw Fremdlader/missbrauch

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Re: Autocharge EnBw Fremdlader/missbrauch

luckymaaa
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tippex hat geschrieben: Kam denn bei diesen Ladungen kein Hinweis in der App, dass ein Ladevorgang gestartet wurde?
War der Ladevorgang in der Ladehistorie aufgelistet, dass man rechtzeitig reklamieren könnte?
Nein, es kam kein Hinweis in der App. Wenn du einen ganzen Monat nicht bei EnBW geladen hast, gibt es keinen Grund die Ladehistorie zu prüfen, ausser du misstraust dem Liferanten. Ich habs nur bemerkt weil ich bei @charge eine Challange gemacht habe und mir beim überprüfen der Ladekosten dafür in der Historie die mir unbekannten Vorgänge aufgefallen sind. EnBW war kulant und hat es erlassen und mein Auto ist jetzt für Autocharge gesperrt.
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Re: Autocharge EnBw Fremdlader/missbrauch

zoppotrump
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EUPHorst hat geschrieben: Letztlich ist das ja auch so. Aber nur wenn es bis zum Rechtsweg geht.
Im ersten Schritt ist das ja ein Ding zwischen den Vertragspartnern,...
Dieser erste Schritt scheint nicht zu funktionieren. Vereinbart ist: Geld gegen Leistung. Es fand keine Leistung statt, dennoch zieht EnBW Geld ein und rechnet ab.

EUPHorst hat geschrieben: ....Ich schätze EnBW versucht das erst einmal irgebdwie zu klären, und da ist eine Art Nachweis seitens des Kunden ja durchaus sinnvoll. ....
Das ist doch aber der falsche Weg. Du kannst doch nicht einfach Rechnungen versenden und der Kunde muss dann beweisen, dass er nichts gekauft hat.
Wo kommen wir denn da hin?
Meiner Meinung nach müsste EnBW beweisen, dass sie ihre Dienstleistung geliefert haben, wenn sie abrechnen wollen.

Re: Autocharge EnBw Fremdlader/missbrauch

EUPHorst
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Ich halte das AutoCharge ja auch für höchst problematisch.
Aber jetzt zu unterstellen, das EnBW quasi willkürlich was in Rechnung stellt ist dann doch etwas übertrieben.
Das Abrechnungsystem spukt halt aus, das mit der MAC die in AutoCharge hinterlegt ist geladen wurde.
Das ist dann die Grundlage für die Abrechnung.
Und diese Grundlage kann EnBW ganz sicher anhand entsprechenden Protokollen auch belegen.

100% Beweise wird es nie geben, es gibt immer irgendwelche Szenarien wo Dienstleistungen oder Waren im guten Glauben in Rechnung gestellt werden ohne das der Rechnungsempfänger je etwas erhalten hat.
Man denke an den Versandhandel, auch dort kommt es vor, daß nur die Rechnung und dennoch keine Ware ankommt. Man denke an die Beispiele wo auf dem Versandweg die Ware ausgetauscht wird.
Von daher dürfte keine Firma irgendwas in Rechnung stellen, da die ja nie 100% den Erhalt beweisen können. Auch dort entscheidet im Extremfall der Rechtsweg.
Und auch dort wird bei kleinen Beträgen in der Regel dem Kunden vertraut, wenn er glaubhaft macht, dass er nicht das Produkt erhalten hat.
Bei großen Beträgen landet das dann aber durchaus vor Gericht.
e-up! teal blue ccs 22.02.2021

Re: Autocharge EnBw Fremdlader/missbrauch

AntiGravEinheit
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zoppotrump hat geschrieben: Das ist doch aber der falsche Weg. Du kannst doch nicht einfach Rechnungen versenden und der Kunde muss dann beweisen, dass er nichts gekauft hat.
Doch. Stichwort Bestellbetrug.
Jemand kauft online was auf Rechnung, Liefer- und Rechnungsadresse sind unterschiedlich. Mailadresse ist irgendeine, wo der Bestellbetrüger ggf. noch irgendwas bestätigt. Nachdem die Rechnung nicht überwiesen wird, gehen vielleicht ein oder zwei Mahnungsmails raus. Da passiert nichts. Vllt. geht ein Mahnbrief noch an die Lieferadresse, da passiert aber auch nichts. Dann geht der Inkassobrief an die Rechnungsadresse und du fällst aus allen Wolken.
Das hatte ich 2x.

Bei der Lieferadresse wird es auch so gemacht: Name und Adresse existieren, ein Wohnviertel, wo keiner den anderen kennt. Die Betrüger passen den Paketboten ab und nehmen das Paket "freundlicherweise" für den Nachbarn mit.
Das hat bei uns auch einer probiert, aber in der Kombiversion. Gerät beim großen Onlineversender gekauft, angeblich auch Versand über den Onlineversender. Liefertermin in 7 Tagen. Dann kommt schon nach 3 Tagen ein Paket mit genau diesem Gerät. Ja, guckt da einer drauf, woher das wirklich kam, wenn man das Gerät doch genauso erwartet und es früher kommt als angekündigt?
Jedenfalls kam irgendwann eine Mail, daß mein Paket bald käme. Hmmmm?!? Und irgendwann später eine Mahnung von einem anderen Online-Händler. Das angekündigte Paket kam nie an.
Konnte ich zum Glück alles klären, aber es war ein ziemlicher Aufwand.

Re: Autocharge EnBw Fremdlader/missbrauch

zoppotrump
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Beim Versandhandel wird die Ware üblicherweise an ein Transportunternehmen übergeben, bspw. DHL. DHL liefert die Ware dann an mich aus und ich bestätige als Kunde den Erhalt mit meiner Unterschrift. Somit gibt es einen Nachweis.
„Die Betrüger passen den Paketboten ab und nehmen das Paket "freundlicherweise" für den Nachbarn mit.“ --> Dann haftet der Paketdienstleister, denn sie haben das Paket nicht an den Empfänger, sondern an irgendwen andern übergeben, was nachweisbar ist, da vom Empfänger keine Unterschrift existiert.
Bei Geldkarten macht man das bspw. via PIN oder einem anderen gemeinsamen Geheimnis wie bspw. der Face-ID am Phone oder einem Code bei Apple Pay an der AppleWatch. Solch einen Nachweis hat EnBW bei Autocharge meines Wissens nach nicht implementiert. Ist also nicht vergleichbar.
Das sehe ich problematisch solange die MAC-Adresse nicht einzigartig und fälschungssicher zur Autorisierung geeignet ist.

Und klar, natürlich kann man einen Nachweis verlangen, aber doch nicht vom Kunden, dass man etwas nicht gekauft hat. Wenn jemand von mir Geld haben möchte, dann möge er bitte beweisen, dass er eine Leistung erbracht hat. Man stelle sich das mal in deinem Beispiel mit dem Versandhandel vor: Ich sende dir kein Paket, aber eine Rechnung. Nun müsstest du mir bitte beweisen, dass du nichts bei mir bestellt hast?!
Du hast ja selbst das Beispiel gebracht: Der Händler muss dir dann nachweisen, dass er dir etwas gesendet hat, was er nicht tun kann.
Du als Empfänger der vermeintlichen Ware musst nicht nachweisen, dass du nichts erhalten hast.

Re: Autocharge EnBw Fremdlader/missbrauch

EUPHorst
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Klar musst Du nichts nachweisen. Aber man kann eben durch Mitarbeit Problemfälle aus der Welt schaffen. Und falls es wirklich zu einem Rechtsstreit kommen sollte und der andere plausibel darlegen kann eine Leistung erbracht zu haben ist es sinnvoll Indizien darzulegen die das Gegenteil unterstützen.
Die Chance Recht zu bekommen steigt dadurch erheblich.
Und das ganze ohne Rechtsstreit zu tun erspart einen oft den Rechtsstreit.
Übrigens um nochmals zum Thema Paket zu kommen in 99% der Fälle muss ich keine Unterschrift beim Empfang von Paketen leisten, obwohl ich keine Abstelllgenehmigung erteilt habe. Und dennoch bekomme ich immer auch eine Rechnung. Und ich bezahle die sogar obwohl im Zweifel der Händler keinen rechtsicheren Nachweis hat.
Und wenn mal wirklich was gefehlt hatte dann hatte ich nie Probleme ich habe einfach das Problem sachlich geschildert bei Bedarf Fotos gemacht und gut war es. Von daher ist das Vorgehen von EnBw eben ganz normal.
e-up! teal blue ccs 22.02.2021

Re: Autocharge EnBw Fremdlader/missbrauch

zoppotrump
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Wenn du beim Paket nichts unterschreiben musst, haftet der Paketdienstleister.
Zurück zum Laden: Das mit dem "plausibel darlegen" ist genau die Sache. Wenn die Mac Adresse zur sicheren Authentifizierung nichts taugt, wie soll dann plausibel das Laden dargelegt werden?
Beim vorhalten einer Karte ist die Karte das eindeutige Merkmal. Da ist es plausibel und logisch.

Re: Autocharge EnBw Fremdlader/missbrauch

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zoppotrump hat geschrieben: (...)
Beim vorhalten einer Karte ist die Karte das eindeutige Merkmal. Da ist es plausibel und logisch.
Naja - RFID-Karten sind schon genauso in Verruf geraten. Auch dazu gab es hier im Forum schon berichtete Fälle bei denen falsche Zuordnungen erfolgt sind. Vermutlich meist einfache Fehler im Datenaustausch oder der Buchhaltung - weil die IT-Anforderungen sind ja weitaus geringer als im Zahlungsverkehr. Auch der Betrugsfall ist hier naheliegend, weil RFID Karten lassen sich super einfach fälschen/kopieren. Sollte mal die Nummernsystematik der ausgegebenen RFID-Karten eines MSP nachvollziehbar sein oder die IDs mal bei einem Hackerattacke gestohlen werden, lassen sich mit der Erkenntnis leicht ein paar Hundert funktionierende Karten generieren. Dann lohnt es sich für den Fälscher wenigstens das Risiko einzugehen.
Ich vermute die ersten Fälle werden die MSPs dann totschweigen - haben die Banken früher mit ihren ähnlich unsicheren Magnetkarten auch erst so gehandhabt.

Re: Autocharge EnBw Fremdlader/missbrauch

EUPHorst
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EnBW kann das schon darlegen. Wenn alle sich an die Regeln bei der Vergabe zu 100% halten, dann würde das ganze zuverlässig funktionieren.
Nur dumm, dass diese Dringlichkeit der sauberen Vergabe keiner geahnt hat.
Und ich glaube es wird schwierig zu beweisen, daß sich die Hersteller nicht dran halten.
Selbst VW hält sich ja an die Regel die verwenden bei MEB ja spezielle Bereiche die genau für eine randomusierte Vergabe gedacht sind, daher kann EnBw die so einfach auch ausschließen.
Von daher ist die Sacher komplex.
Die Sache mit den Paketen ist übrigens auch komplizierter.
Der Auftraggeber gibt inzwischen teilweise vor wie zu verfahren ist, daher trägt nicht unbedigt der Paketdienst das Risiko. Und speziell Amazon liefert inzwischen hier in der Gegend das meiste selbst aus.
Im seltenen Einzelfall wollen die neuerdings auch mal ein Einmalcode, war aber sehr lange nicht so.
Das ist halt alles nicht so schwarz/ weiß sondern eher grau.
e-up! teal blue ccs 22.02.2021

Re: Autocharge EnBw Fremdlader/missbrauch

zoppotrump
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Was kann EnBW darlegen? Meiner Meinung nach nicht, dass du geladen hast, da die Mac-Adresse kein eindeutiges Merkmal ist.
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