Gerichtsurteil Klage -Verbraucherzentrale NRW vs. EnBW

Re: HPC-Ausbau der EnBW

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Naja, das Meiste dürfte mit der Novelle der PAngV gegessen sein. Die erlaubt bspw. ausdrücklich die Anzeige in der App.

Allerdings ist es spannend, dass Blockiergebühren untersagt werden (wenn ich das richtig verstanden habe).

Hat aber wenig mit dem HPC Ausbau zu tun. Es gibt glaub ich irgendwo einen allgemeinen EnBW Mobility+ Thread.

SüdSchwabe.
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Re: HPC-Ausbau der EnBW

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Hmmm, aus meiner Sicht schießen die VZ-NRW und das LG da übers Ziel hinaus. Einige Entscheidungen sind richtig, aber andere sind auch nicht im Sinne der Verbraucher.

Warum soll EnBW kein Geld verlangen dürfen, wenn jemand stundenlang die Ladesäule blockiert, obwohl sein Akku längst voll ist? Solche Standgebühren sind auch für die Verbraucher gut, nämlich für die, die einen Ladeplatz benötigen.

Auch verstehe ich nicht, warum man nicht an unterschiedlichen Standorten unterschiedlich viel Geld verlangen darf. Stellplätze an Flughäfen sind nun einmal teurer als in einem Industriegebiet. Mit solchen Verboten verhindert man nur, dass an solchen Standorten Ladesäulen aufgestellt werden.

Es wäre hilfreich, einmal die Urteilsbegründung lesen zu können.
„Gasoline? It's a liquid fuel that was used centuries ago on Earth. They burned it to drive internal combustion engines.“ (Raumschiff Voyager, Staffel 2, Folge 1, 1995)

Re: HPC-Ausbau der EnBW

Optimus
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@SüdSchwabe Den anderen Thread habe ich gesucht, aber nicht gefunden. Es gibt es noch den "ADAC mobility+ von EnBW". Also gerne verschieben.
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Re: HPC-Ausbau der EnBW

drilling
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Optimus hat geschrieben: Mal was von der Verbraucherzentrale zu den Preisen von EnBW
https://www.pv-magazine.de/2021/09/16/v ... folgreich/

Mal sehen was das Urteil für Folgen hat.

Das Urteil ist sehr interessant und könnte weitreichende Folgen haben (ist im Moment aber noch nicht rechtskräftig). Ich denke es wäre Wert es in einem separaten Thread zu diskutieren, hier geht es nur unter und ist off-topic.
Ich habe die Mods gebeten es abzuspalten.

Re: HPC-Ausbau der EnBW

marcometer
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Das sehe ich auch so.
Im Urteil selbst finden sich Passagen, die bisherige Arten der Bepreisung und Abrechnung stark verändern würden.
Auf die Gefahr hin es falsch zu verstehen sehe ich dort zum Beispiel ein großes Problem beim Einsatz von Ladekarten, insbesondere im Roaming.
Beim Start via App mag man noch alle möglichen Preisbestandteile im gleichen Medium vor Abschluss anzeigen können, aber beim Einsatz einer Ladekarte wird das schwer.

Re: HPC-Ausbau der EnBW

Sachsenaudi
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Wo ist das Problem, die Displays der verwendeten Alpitronic Lader sind doch groß genug, um zusätzliche Informationen anzuzeigen. Entweder RFID Karte oder Plug & Play (da müßten die Preisbestandteile sowieso am Display angezeigt werden), die wenigsten Kunden werden Lust auf das App Geraffel haben.

Da müssen die EnBW Programmierer halt mal ran.

Re: HPC-Ausbau der EnBW

Optimus
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Auf den EnBW-Displays stand doch bereits der Preis. Zumindest war es hier in der Gegend so bei AC und DC. Ist das seit den neuen Preisen jetzt anders? Ok, es sind wesentlich mehr unterschiedliche Preise für das gleiche Produkt/die gleiche Menge geworden. Also die Tabelle aus dem Internetauftritt aufs Display.
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Re: HPC-Ausbau der EnBW

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Die Novelle der PAngV sieht vor, dass im Display nur die Tarife für das AdHoc Laden angezeigt werden müssen. Ist kein Display vorhanden, muss entweder per Sticker oder per Webseite, die bspw. per QR Code oder URL angegeben wird, auf die AdHoC Preise hingewiesen werden.

Bei allen Anderen Tarifen, die beispielsweise durch's Roaming oder durch Verträge direkt beim CPO (hier: bspw. EnBW, Viellader Tarif) erreicht werden, muss das nicht im Display angezeigt werden.

Argumentation des Gesetzgebers:
Der User / Kunde hatte bereits ausreichend Zeit, sich bei der Vertragsfindung mit den Modalitäten des Vertrages vertraut zu machen und die dann gültigen Konditionen zu erfahren. Bei Verträgen mit variablen Tarifen, bspw. Shell Recharge, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das dem Kunde im Vornherein klar sein muss und es ihm in diesem Fall dann auch zu zu muten sei, dass er das Handy zückt um per App des Vertragspartners nach zu sehen, was es an der konkreten Ladesäule denn nun kostet. Mag er das nicht, muss er das auch nicht - und kann ja Ad Hoc laden.

Das bedeutet: Die Gesetzesnovelle schnupft einen Großteil der Forderungen des Urteils - und sie sind hinfällig.

Einzig die Blockiergebühr ist da noch von diesem Urteil betroffen.

Hier das PDF zur Bundesratsvorlage. Das sollte wohl diese Woche verabschiedet werden.
Wesentlich ist der §14 Abs2 (Seite 16, bzw. -10- im PDF) sowie die Begründung ab Seite 50 (Seite -44- im PDF)

SüdSchwabe.
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Gerichtsurteil Klage -Verbraucherzentrale NRW vs. EnBW

Fab5ter
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Interessantes Urteil schon vom Erhabenen zusammengefasst.
https://www.youtube.com/watch?v=OvVge65-EWM&t=39s

Link zum Urteil:
https://www.verbraucherzentrale.nrw/sit ... hwarzt.pdf

Mal sehen wie sich das bei EnBW und ggf. anderen auswirkt.
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Re: Gerichtsurteil Klage -Verbraucherzentrale NRW vs. EnBW

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Na ist doch klar: vor jedem Ladevorgang ist "ich akzeptiere die Bedingungen blabla" zu bestätigen...

Hoffentlich nicht noch ein blind - Bestätigen - Dialog.
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