Bundeskartellamt überprüft Wettbewerb bei der Ladeinfrastruktur

Bundeskartellamt überprüft Wettbewerb bei der Ladeinfrastruktur

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https://www.electrive.net/2020/07/09/bu ... astruktur/

Endlich kann man da nur sagen.
Mal schauen was dabei rumkommt.
Gruß

CHris, ab sofort mit i3

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Re: Bundeskartellamt überprüft Wettbewerb bei der Ladeinfrastruktur

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Was soll da herumkommen?
Dass ein Anbieter, der "Wucherpreise" aufruft etwas weniger Verluste mit dem Ladesäulengeschäft macht, als derjenige, der den Strom verschenkt?
Noch ein bisschen behördlich herumregulieren bis auch der letzte native Marktmechnismus ausgehebelt wird und abgesehen von ein paar selbstzweckorientierten Forschungs- und Fördergeldabgreifern jeder das Handtuch wirft?
Als letzte Hoffnung sollen es dann die 1000 staatlich verordneten Ladestandorte richten? Bleibe da skeptisch
SmartED - einfach, wie für mich gemacht

Re: Bundeskartellamt überprüft Wettbewerb bei der Ladeinfrastruktur

ubit
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Aktuell gibt es halt an den Ladesäulen keinen funktionierenden Wettbewerb. Anders lassen sich die extrem unterschiedlichen Preise nicht erklären. Ergo: Typischer Fall für eine Überprüfung.
In Deutschland darf man wenn man unternehmerisch tätig ist halt weder Wucherpreise verlangen noch dauerhaft Dumpingpreise anbieten. Wenn sich nun günstige Preise aktuell nicht realisieren lassen, dann muss sich da etwas ändern. Entweder höhere Preise - bei allen Anbietern auf ähnlichem Niveau - oder (wenn man politisch die e-Mobilität födern will) halt geänderte Bedingungen für die Anbieter (Verzicht auf EEG-Umlage etc.).
Insofern ist diese Überprüfung erstmal positiv zu werten - auch wenn sie im Erfolgsfall zunächst wohl zu höheren Preisen an den Ladesäulen führen wird. Das wird dann zu einer geringen Akzeptanz bei den Nutzern führen und die Politik zum Einschreiten "zwingen".
Außerdem müssen die Anbieter dann endlich mal schauen wie sie ihre Kosten minimieren. Derzeit ist ja jeder Anbieter frei und kann nach Kräften Geld verschwenden (teure Eigenentwicklungen bei den Backends, unrentable Standorte, teure Hardware etc.) und versuchen das dann über hohe Preise zu refinanzieren. Wenn es da Druck durch das Bundeskartellamt und/oder eine Regulierungsbehörde gibt, dann wird sowas schwieriger.

Ciao, Udo
VW e-Up! 2020 teal blue

Re: Bundeskartellamt überprüft Wettbewerb bei der Ladeinfrastruktur

Ungard
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Frag mich wie es dann bei Tesla laufen müsste im Fall der Fälle
4 Jahre Erdgas, B200c
dann bis 06/20 BMW i3
Seit 06/20 Audi e-Tron55

Re: Bundeskartellamt überprüft Wettbewerb bei der Ladeinfrastruktur

SamEye
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was sollte Tesla damit zu tun haben? Deren Lade-Infrastruktur dürfte schwerlich unter den Begriff "öffentlich" fallen, da ausschließlich die eigenen Kunden dort laden können/dürfen!?

Re: Bundeskartellamt überprüft Wettbewerb bei der Ladeinfrastruktur

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Da steht aber immer noch im Raum, ob das rechtlich so okay ist oder nicht.
Gruß

CHris, ab sofort mit i3

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Re: Bundeskartellamt überprüft Wettbewerb bei der Ladeinfrastruktur

SamEye
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was soll denn daran rechtlich nicht ok sein? Die Säulen sind meines Wissens nach nicht subventioniert und dürften daher Privateigentum von Tesla sein; die Ladesäulen stehen außerdem auf privatem Grund, das wiederum vom Eigentümer des Grundstücks Tesla für das Aufstellen der Supercharger zur Verfügung gestellt wurde... ich kann da nichts finden, was noch irgendwie rechtlich "im Raum stehen" würde; kannst Du das ggf. etwas näher erläutern?

Re: Bundeskartellamt überprüft Wettbewerb bei der Ladeinfrastruktur

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Da ist durchaus Raum für Interpretation.
Ich zitiere mal aus der LSV:

§ 1 Anwendungsbereich
Diese Verordnung regelt die technischen Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektromobile [....]

§ 2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Verordnung
[...]
9. ist ein Ladepunkt öffentlich zugänglich, wenn er sich entweder im öffentlichen Straßenraum oder auf privatem Grund befindet, sofern der zum Ladepunkt gehörende Parkplatz von einem unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis tatsächlich befahren werden kann;
[...]

Ob die Dinger gefördert sind oder nicht, darüber schweigt sich die LSV aus.

Das hat durchaus Potential für spannende rechtliche Diskussionen, ob nun die LSV für die Tesla Supercharger gilt oder nicht.
Allerdings ist das hier off-topic.

SüdSchwabe.
Zuletzt geändert von SüdSchwabe am Fr 10. Jul 2020, 14:16, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Bundeskartellamt überprüft Wettbewerb bei der Ladeinfrastruktur

LeakMunde
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Dazu gibt es einen ausführlichen Thread.
Alleine die Behauptung, dass die Tesla Ladeinfrastruktur nicht öffentlich wäre, lässt sich schwer halten. Das neue Supercharger nicht konform mit der Ladesäulenverordnung sind, ist ziemlich eindeutig.
Dich stören diese Signaturen? :-?
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Bitteschön ;)

Re: Bundeskartellamt überprüft Wettbewerb bei der Ladeinfrastruktur

SamEye
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gebe euch bezüglich OffTopic Recht und halte es so, wie u.a. @beemercroft und @VollStromer im genannten Thread ;)
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