Abrechnung des Ladestroms mit dem Arbeitgeber - Umsatzsteuerprblematik

Abrechnung des Ladestroms mit dem Arbeitgeber - Umsatzsteuerprblematik

USER_AVATAR
read
Wenn man den Ladestrom dem Arbeitgeber verrechnen will benötigt man eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer.
Ohne eigenes Gewerbe (analog zur Solaranlage) geht das nicht.

Oder gibt es eine andere Lösung?
Fiat 500e seit 2017, zusätzlich VW eGolf. inzwischen auch ein i3s in der Familie; 115 MWh Strom an den Ladesäulen verkauft.
Ladesäule vor der Haustür
#2307 Ladestart um 23:07
Anzeige

Re: Abrechnung des Ladestroms mit dem Arbeitgeber - Umsatzsteuerprblematik

USER_AVATAR
read
Du hast doch Deine Rechnung von Deinem Stromanbieter. Kann man nicht die verwenden? Und dann darum bitten, nur einen Teil zu erstatten, welchen man separat berechnet?
Ioniq 28 kWh Premium mit Sitzpaket, Intense Blue, Michelin CrossClimate+, Produktionsdatum 16.4.2019 - Abholung in Landsberg am 14.9.2019 (Sangl #588)

Re: Abrechnung des Ladestroms mit dem Arbeitgeber - Umsatzsteuerprblematik

USER_AVATAR
  • Cerebro
  • Beiträge: 1822
  • Registriert: So 5. Mär 2017, 10:32
  • Wohnort: Auf Frankens Höhe
  • Hat sich bedankt: 116 Mal
  • Danke erhalten: 329 Mal
read
Fritzchen-66 hat geschrieben: Wenn man den Ladestrom dem Arbeitgeber verrechnen will benötigt man eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer.
Ohne eigenes Gewerbe (analog zur Solaranlage) geht das nicht.

Oder gibt es eine andere Lösung?
Du darfst auch als Privatperson Rechnungen ausstellen ohne ausgewiesene USt. Da muss dann der Text drauf:
"Keine Ausweisung der USt gemäß §19 UStG".

Achtung:
- Diese Rechnungen müssen ein der Einkommensteuer angegeben werden!
- bei regelmäßigen Rechnungen muss ein Gewerbe angemeldet werden!


Ich würde im Falle der Stromabrechnung mit dem Arbeitgeber lieber darauf setzen das es Gutschriften seitens des Arbeitgebers gibt.
e-Golf
e-tron
26kW PV+15kWh Speicher

Re: Abrechnung des Ladestroms mit dem Arbeitgeber - Umsatzsteuerprblematik

Kona E 64
  • Beiträge: 199
  • Registriert: Do 20. Dez 2018, 11:55
  • Hat sich bedankt: 2 Mal
  • Danke erhalten: 84 Mal
read
Köln Bonner hat geschrieben: Du hast doch Deine Rechnung von Deinem Stromanbieter. Kann man nicht die verwenden? Und dann darum bitten, nur einen Teil zu erstatten, welchen man separat berechnet?
Die Rechnung des Stromanbieters lautet auf den Namen des Verbrauchers. Die dort ausgewiesene Umsatzsteuer kann der Arbeitgeber nicht als Vorsteuer abziehen, weil die Rechnung nicht auf ihn lautet. Wenn der Arbeitgeber gleichwohl die Stromkosten seines Arbeitnehmers erstattet, dann entfällt der Vorsteuerabzug. Die Umsatzsteuer aus der Stromrechnung fällt also unter den Tisch.

Aber ... für Arbeitnehmer gibt es eine lohnsteuer- und sozialabgabenfreie Pauschale von monatlich EUR 50,00 (wenn beim Arbeitgeber nicht geladen werden kann) und von EUR 25,00 (wenn auch beim Arbeitgeber geladen werden kann). Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer also monatlich EUR 50,00 bzw. EUR 25,00 steuer- und sozialabgabenfrei erstatten. Für den Arbeitgeber hat das den Vorteil, dass auch der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung nicht anfällt. Die Höhe des Arbeitgeberanteils entspricht in etwa den 19% Umsatzsteuer. Im Ergebnis ist demnach die pauschale Erstattung für den Arbeitgeber genau so teuer, wie wenn er eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer hätte.

Re: Abrechnung des Ladestroms mit dem Arbeitgeber - Umsatzsteuerprblematik

USER_AVATAR
read
Theoretisch gäbe es noch die Option, im Namen und auf Rechnung des Arbeitgebers einen zweiten Hausanschluss einzurichten und dort die Wallbox anzuschließen und abzurechnen. Dann müsste aber natürlich umgekehrt eine Vereinbarung über die Erstattung von privat gefahrenen Kilometern getroffen werden. (In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass die kostenlose Übernahme von Fahrstromkosten durch den Arbeitgeber keinen geldwerten Vorteil im Sinne der Einkommensteuer darstellt. Da gibt es eine Ausnahmeregelung von November 2017)

In diesem Modell wäre die Vorsteuerverrechnung zu 100% sauber. Allerdings ist der bürokratische Aufwand für den AG nicht unbeträchtlich. Insofern bezweifle ich, dass das so zum Einsatz kommen würde. Da sind die paar Euro, die der wegfallende Vorsteuerabzug ausmacht, unterm Strich wahrscheinlich günstiger.
Elektro als Daily seit 2017, aktuell Skoda Enyaq 80

Re: Abrechnung des Ladestroms mit dem Arbeitgeber - Umsatzsteuerprblematik

USER_AVATAR
read
Kona E 64 hat geschrieben: Die Rechnung des Stromanbieters lautet auf den Namen des Verbrauchers. Die dort ausgewiesene Umsatzsteuer kann der Arbeitgeber nicht als Vorsteuer abziehen, weil die Rechnung nicht auf ihn lautet. Wenn der Arbeitgeber gleichwohl die Stromkosten seines Arbeitnehmers erstattet, dann entfällt der Vorsteuerabzug. Die Umsatzsteuer aus der Stromrechnung fällt also unter den Tisch.
Mein Arbeitgeber kann doch wohl auch die Umsatzsteuer abziehen, wenn er mir die Hotelkosten ersetzt, die mir auf einer Dienstreise entstehen?
Ioniq 28 kWh Premium mit Sitzpaket, Intense Blue, Michelin CrossClimate+, Produktionsdatum 16.4.2019 - Abholung in Landsberg am 14.9.2019 (Sangl #588)

Re: Abrechnung des Ladestroms mit dem Arbeitgeber - Umsatzsteuerprblematik

AndiH
  • Beiträge: 3134
  • Registriert: Mo 22. Feb 2016, 21:49
  • Hat sich bedankt: 358 Mal
  • Danke erhalten: 489 Mal
read
Der AG stellt dir eine Ladekarte zur Verfügung?
Falls es sich um deinen Haushaltsstrom handelt wäre je nach Betrag eine abrechenbare Wallbox z.B. von TNM möglich, die mit einem Vertrag auf den AG genutzt wird. Damit stellt der Zahlungsdienstleister die Rechnung, du bist das Problem los und beim AG ist es eine ganz normale Rechnung ohne Sonderbehandlung.
Seit 02/2016 über 6.000 Liter Diesel NICHT verbrannt
Seit 03/2022 über 1.200 Liter Benzin NICHT verbrannt

Re: Abrechnung des Ladestroms mit dem Arbeitgeber - Umsatzsteuerprblematik

jhg
  • Beiträge: 818
  • Registriert: So 14. Jul 2013, 18:59
  • Hat sich bedankt: 29 Mal
  • Danke erhalten: 274 Mal
read
Köln Bonner hat geschrieben:
Kona E 64 hat geschrieben: Die Rechnung des Stromanbieters lautet auf den Namen des Verbrauchers. Die dort ausgewiesene Umsatzsteuer kann der Arbeitgeber nicht als Vorsteuer abziehen, weil die Rechnung nicht auf ihn lautet. Wenn der Arbeitgeber gleichwohl die Stromkosten seines Arbeitnehmers erstattet, dann entfällt der Vorsteuerabzug. Die Umsatzsteuer aus der Stromrechnung fällt also unter den Tisch.
Mein Arbeitgeber kann doch wohl auch die Umsatzsteuer abziehen, wenn er mir die Hotelkosten ersetzt, die mir auf einer Dienstreise entstehen?
Die Steuer von der Hotelrechnung kann nur abgezogen werden, wenn diese auf das Unternehmen ausgestellt ist.
Dasselbe Spiel wie bei der Stromrechnung.
ID.3 1st Max
Anzeige
AntwortenAntworten

Zurück zu „Betreiber, Roaming und Abrechnung“

Gehe zu Profile
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag