The New Motion

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Re: The New Motion

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  • Cerebro
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Spüli hat geschrieben:Viel schlimmer...bei Bestandskunden wurde der Betrag ungefragt auf 25ct gekürzt.
Hmm nein, meine Station steht noch auf 0,30, solange ich wahrscheinlich nicht auf Speichern gehe.
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Re: The New Motion

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Volt hat geschrieben:Zumindest finde ich im Moment nichts mit 0,25 €/kwh.
korrektur habe etwas mit 0,25 € gefunden, nur nicht in meiner Nähe.
Auf jeden Fall gibt es nun keine Gewinnerzielungsabsicht.
https://de.wikipedia.org/wiki/Gewinnerzielungsabsicht
Punkt: Steuerrecht.
Stefan
Vom prius, Chevy Volt, Golf gte zu Tesla, dann Polestar und mg4. Nun Polestar und wieder Tesla.

Re: The New Motion

M.W
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Ich habe gerade mit einem Mitarbeiter von NewMotion gesprochen.
Auf der Webseite ist die Eingabe des Preises wohl zum Schutz gegen 4€ pro kWh Wuchereingaben begrenzt.

Über einen Anruf beim Service kann man wohl weiter den Preis frei festlegen lassen, solange es keine Wucherpreise sind.

Re: The New Motion

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Aber an einen Schutz gegen finanziellen Verlust auf der anderen Seite wurde nicht gedacht? Kostendeckende Preise sollte man schon festlegen können. NM arbeitet weiter an seinem sich stetig verschlechternden Image.
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Re: The New Motion

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M.W hat geschrieben:Auf der Webseite ist die Eingabe des Preises wohl zum Schutz gegen 4€ pro kWh Wuchereingaben begrenzt.
Über 1€ ist schon Wucher.
Wer eher bremst fährt länger schnell (ohne nachzuladen)
Derzeit im Ioniq unterwegs.

Re: The New Motion

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hm, vielleicht kann mich ja mal jemand aufklären der Steuerprofi ist bzw. die Antwort weiß.

sachverhalt:
der private säulenbetreiber stellt 30 cent pro kwh ein.
ich lade dort 10 kwh (geladen mit einem Firmenwagen).
dann bekommt der private säulenanbieter 3 Euro von tnm.
soweit so gut.
ich bekomme eine rechnung über 3,35 Euro, alles klar.
Aber in der Rechnung stehen bei genauerem hinsehen:
2,52 Euro plus 0,29 Euro, das zusammen plus ausgewiesener Mehrwertsteuer von 0,53 Euro = 3,34 Euro.
Wie kann dort die Mehrwertsteuer ausgewiesen sein?
oder gibt es nur 2,52 Euro vergütung für den Säulenbetreiber? Hm, sicher nicht.
Aber der Private Betreiber kann doch keine Rechnung mit MWST erstellen.
Gibt es da einen Paragraphen der eine Vergütung an Nichtunternehmer mit Vorsteuerabzug erlaubt?
kenne ich zumindest nicht, bin aber auch kein Steuerberater.
Wenn ich z.B. bei meinem Vater (Privatmensch) die 10 Kwh aus der Steckdose lade und einen
Eigenbeleg mache, dann kann ich ja auch nicht die Vorsteuer ziehen.
Stefan
Vom prius, Chevy Volt, Golf gte zu Tesla, dann Polestar und mg4. Nun Polestar und wieder Tesla.

Re: The New Motion

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Wenn du Kleinunternehmer bist, der nicht Vorsteuerabzuberechtigt ist, dann musst du keine Mwst. vereinnahmen, kannst aber auch beim Einkauf keine Mwst. ziehen.
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Re: The New Motion

SL4E
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Das läuft über Gutschrift. Du erhälst eine Gutschrift von NM auf der die MwSt ausgewiesen ist. Gutschriften werden im Steuerrecht immer verwendet wenn der Leistungsempfänger (in dem Fall NM) die "Rechnung" ausstellt, weil es der Leistungserbringer aus verschiedenen Gründen nicht kann.
Ich habe das Forum verlassen

Re: The New Motion

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Tho hat geschrieben:Wenn du Kleinunternehmer bist, der nicht Vorsteuerabzuberechtigt ist, dann musst du keine Mwst. vereinnahmen, kannst aber auch beim Einkauf keine Mwst. ziehen.
es geht darum, dass tnm in meinem beispiel 30cent an kosten pro kwh ohne mehrwertsteuer hat.
tnm kann doch eigentlich keine vorsteuer ziehen, da der strom von einem privatmenschen kommt.
ohne aufschlag müßte mir tnm 0,30 + MWST = 0,357 Euro / kwh berechnen.
SL4E hat geschrieben:Das läuft über Gutschrift. Du erhälst eine Gutschrift von NM auf der die MwSt ausgewiesen ist.
Das kann eigentlich nicht richtig sein.
https://www.haufe.de/unternehmensfuehru ... 35340.html
Mein neues Berufsziel: Betriebsprüfer, ist bestimmt ein interessanter Job.
Stefan
Vom prius, Chevy Volt, Golf gte zu Tesla, dann Polestar und mg4. Nun Polestar und wieder Tesla.

Re: The New Motion

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Es läuft identisch wie bei der PV.
Wenn du vorsteuerabzuberechtigt bist, kannst du auf den eingekauften Strom Vorsteuer ziehen und musst sie beim Verkauf wieder vereinnahmen.
Wenn du nicht vorsteuerabzugerechtigt bist, kannst du beim Stromeinkauf keine Vorsteuer ziehen, musst sie beim Verkauf aber auch nicht vereinnahmen. Sprich die volle TNM Gutschrift bleibt bei dir.
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