Naturstrom-Ladekarte: Neues Tarifmodell ab 1.10.2018

Re: Naturstrom-Ladekarte: Neues Tarifmodell ab 1.10.2018

jo911
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Spontan fällt mir da nur die Inselwerke Föhr ein. Die verschenken den Ladestrom an ihren Ladesäulen. Diese gibt es leider nur auf der Insel :lol:
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Re: Naturstrom-Ladekarte: Neues Tarifmodell ab 1.10.2018

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Das ist genau das Problem mit den ~900 Regionalstromversorgern in Deutschland, dass sie bei der Elektromobilität eigene Kunden oftmals Vorteile gewähren, aber Fremdkunden abzocken (z.B. SWH Heidelberg).
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.

Re: Naturstrom-Ladekarte: Neues Tarifmodell ab 1.10.2018

Strombaer
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Ich hatte bei beMobil in Berlin schon 2 Ladeabbrüche die mich jeweils 6,90 € gekostet haben.
Solche Preismodelle werden die Elektromobilität weiter behindern, aber nicht aufhalten können.

Re: Naturstrom-Ladekarte: Neues Tarifmodell ab 1.10.2018

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Strombaer hat geschrieben:Ich hatte bei beMobil in Berlin schon 2 Ladeabbrüche die mich jeweils 6,90 € gekostet haben.
Solche Preismodelle werden die Elektromobilität weiter behindern, aber nicht aufhalten können.
das ist komisch, denn dieses pauschal-preis-modell gilt noch gar nicht. erst ab dem 01/10/18.
oder meintest du, du hast diese erfahrung mit einer anderen karte gemacht?
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Re: Naturstrom-Ladekarte: Neues Tarifmodell ab 1.10.2018

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jo911 hat geschrieben:Steht doch im Schreiben, daß sie so bald es möglich ist, auf kWh Abrechnung umstellen.
Gar so zuversichtlich bzw. auf ein paar Jahrzehnte eingrenzbar hört sich das aber nicht an:
naturstrom AG hat geschrieben:Als Ihr Vertragspartner haben wir dafür Sorge zu tragen, dass die von uns zur Abrechnung verwendeten Messwerte (egal von welcher Ladestation) eichrechtskonform erhoben wurden. Dazu sehen wir uns vor dem Hintergrund der technischen Ausstattung der im Feld befindlichen Ladeinfrastruktur derzeit nicht im Stande. Insbesondere, da über das Roamingnetzwerk unzählige Stationen unzähliger Anbieter nutzbar sind.

Daher haben wir uns für eine Abrechnung nach Pauschalpreisen je Ladevorgang entschlossen, bis wir sicher gehen können, dass überall (!) eine eichrechtskonforme Erhebung von Messwerten stattfindet. Wann dies soweit ist, können wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend beurteilen. Wenngleich es Übergangsfristen für die Umrüstung von Bestandsinfrastruktur bis 2019 gibt, sind wir aber der Überzeugung, dass der Zeitpunkt einer Umstellung auf eine flächendeckende, verbrauchsbasierte Abrechnung gegenwärtig nicht seriös benannt werden kann.
Übrigens kein Wort zu der drohenden mehrfachen Erhebung des Pauschalpreises durch manchmal notwendige mehrfache Ladestartversuche, bzw. anderweitige Ladeabbrüche, oder mangels kryptographischer Signatur fehlerhafter Kundenzuordnung in den Backends, oder gar UID-Missbrauch.
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Re: Naturstrom-Ladekarte: Neues Tarifmodell ab 1.10.2018

jo911
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Im Punkt 3 der AGB:
"Der für die Preisberechnung maßgebliche Ladevorgang beginnt mit der Freischaltung einer Ladestation mittels der Ladekarte und endet mit Abschluss des von der Ladestation vorgegebenen Abmeldevorgangs oder mit einer vorzeitigen Unterbrechung des Ladevorgangs unabhängig davon, ob die vorzeitige Unterbrechung durch den Kunden selbst, durch die Ladestation oder durch das aufladende Fahrzeug erfolgt"
Das hört sich für mich schon so an, als wäre eine mehrfache Erhebung möglich. :|
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Re: Naturstrom-Ladekarte: Neues Tarifmodell ab 1.10.2018

BurkhardRenk
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mweisEl hat geschrieben:Ich will zwar einen Ökostromtarif, aber einen mit vernünftigem Ladestromangebot. Am liebsten wäre mir Maingau gewesen, aber die scheinen Stromkunden nicht von überall zu nehmen.

Wenn Du im Westen wohnst, also BEW :)

Re: Naturstrom-Ladekarte: Neues Tarifmodell ab 1.10.2018

IsarRadler
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Bei uns haben sie flächendeckend E.ON Säulen aufgestellt. E.ON drive easy hat einen Fairness Passus drin, der bei 5,90€ auf 3 Stunden begrenzt und nach einem Jahr wird eine Grundgebühr fällig. Nix für Leute die nur mal ein E-Auto mieten.

Da kommt mir die Naturstrom Pauschale grade recht, die an den Säulen roamt. Ich kann in Fußweite meinen Mietwagen bequem über Nacht aufladen und das bei genügend leerem Akku recht günstig. Für kurze Ladungen halt mit Maingau.

Re: Naturstrom-Ladekarte: Neues Tarifmodell ab 1.10.2018

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jo911 hat geschrieben:Im Punkt 3 der AGB:
"Der für die Preisberechnung maßgebliche Ladevorgang beginnt mit der Freischaltung einer Ladestation mittels der Ladekarte und endet mit Abschluss des von der Ladestation vorgegebenen Abmeldevorgangs oder mit einer vorzeitigen Unterbrechung des Ladevorgangs unabhängig davon, ob die vorzeitige Unterbrechung durch den Kunden selbst, durch die Ladestation oder durch das aufladende Fahrzeug erfolgt"
Das hört sich für mich schon so an, als wäre eine mehrfache Erhebung möglich. :|
Unglaublich. Es wäre doch ein leichtes, von der Software solche versehentlichen Ladeabbrüche zu erkennen und die kleinen Teilladezeiten zu einem Block zusammenzufassen. So etwas sollte mal gesetzlich vorgegeben werden. Ein Gesetz das der Praxis von teils vielgeplagten E-Fahrern entsprungen wäre. Tja, und von was träumen wir dann nachts?

Ach ja, Abrechnungen über 10 bis 30 Cent - was jetzt wirtschaftlich nicht bedeutend ist - die eine gelieferte Strommenge von 0 (Null!) ausweisen, weil tatsächlich keinerlei Ladung zustande kam, lesen sich doch irgendwie seltsam, oder? Stellt euch vor: Ich stand an der Tankstelle, bekam aber den Tankdeckel nicht ab... musste halt kurz ins Kassenhäusle und 20 Cent bezahlen... What?
Mein BMI (Body-Mass-Index): W3… das ergibt - an der richtigen Stelle - ein tolles Auto: BMW i3 ;)

Fahrzeuge: BMW i3 BEV 60Ah EZ 06/2014, gekauft 03/2018 mit 45545 Km

Re: Naturstrom-Ladekarte: Neues Tarifmodell ab 1.10.2018

TeeKay
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Landstromer hat geschrieben:So etwas sollte mal gesetzlich vorgegeben werden
Das ist bereits gesetzlich vorgegeben. Dieser Passus ist überraschend und widerspricht Treu und Glauben. Er würde es dem Anbieter erlauben, durch beliebig oft durchgeführte Ladeabbrüche seinen Umsatz unendlich zu maximieren. Jedes deutsche Gericht würde diesen Teil der AGB verwerfen. Wenn der Anbieter seinen Teil des Vertrages nicht erbringt, kann er auch kein Geld verlangen.
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