Ladekarte der Maingau Energie

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Re: Ladekarte der Maingau Energie

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@TorstenW gerade mal getestet, ist bei mir genau so!
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Re: Ladekarte der Maingau Energie

LtSpock
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Naheris hat geschrieben: Was allerdings wirklich ein Problem bleibt ist, dass man nicht sehen kann, ob man sich das Scoring versaut oder nicht. Das ist definitiv schlecht so und sollte dringlichst geändert werden.
Ich finde es eine anachronistische und abartige Idee sich eine Ladestrom-Roaming-Schufa zu wünschen. Besser wäre es wenn das Chaos mal von der Politik anständig geregelt wird. Funktioniert bei DSL und Mobilfunk ja auch einwandfrei.

Re: Ladekarte der Maingau Energie

Silberreiher
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Die Aufteilung in "Individualpreise" widerspricht allem was sinnvoll nachvollziehbar ist. Es kann doch nicht sein, dass ich wenn ich ein Münchener Kennzeichen habe an Tankstellen 3 Euro für den Liter zahlen soll und mit Bremer Kennzeichen 1,50 Euro.

Hier wird die Ware Strom verkauft. Dieser hat einen Grundwert zuzüglich Steuern und Abgaben. Dies lässt sich eindeutig messen und die Preisangabenverordnung ist da in dieser Beziehung eindeutig.

Auch ist die individuelle Berechnung nicht mit Versicherungen vergleichbar, da die Leistungen der Versicherungen von Person zu Person differieren, oder glaubt ihr, Maingau verkauft grünen Strom, Strom mit Sternen oder anderes?

Maingau hat sich verzockt und versucht nun den "Schaden" so zu begrenzen. Sie trauten sich eben wohl nicht, auf generell noch höhere Einheitspreise umszustellen um noch mehr Kunden zu verlieren.
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Re: Ladekarte der Maingau Energie

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mickk hat geschrieben: Was sollen wir mit dieser Latte von Vorschriften nun anfangen?

Mit den Individualpreisem von Maingau haben die schon mal gar nix zu tun und auch die meisten oh-ohs sind nach richtiger Lektüre für uns hier entweder nicht hilfreich, in Wahrheit gar kein Problem oder nicht einmal einschlägig.
Na ja, mußt du ja nicht lesen. Aber lesen der ersten Zeilen wäre hilfreich (gewesen). Ich habe dort auf den Zusammenhang hingewiesen, nämlich die hier viele diskutierte Abmahnung von maingau durch Verbraucherverbände.
Und bei Abmahnungen kommt es hauptsächlich auf die Vorschriften und deren Einhaltung an.

Nach meiner Einschätzung kümmern sich weder maingau noch viele andere Ladesäulenbetreiber und Anbieter von Ladestrom um die Vorschriften. Seit vielen Jahren war es Gesetz, per Energiemenge, also kWh abzurechnen. Die Übergangsfristen sind Anfang 2019 abgelaufen. Und Monate später wurde dann stolz per Pressemitteilungen bekannt gegeben, dass man es endlich geschafft hat. Na ja, einige noch immer nicht. Das wäre mal was für Abmahnungen.

Die Individualpreise von maingau sind schon deshalb abmahnwürdig (um das mal so auszudrücken), weil sie gegen die Preisangabenpflicht verstossen. Denn die meisten Nutzer haben die erhöhten Preise erst hinterher kennengelernt, also nach erfolgter Ladung.

Must jetzt nicht das Verhalten und die Preise von maingau prüfen auf Verstöße der genannten Paragrafen. Das machen schon die Verbraucherschützer wegen der Begründung der Abmahnungen. Für Dich und mich reicht es, wegen der unklaren Preise und so maingau und die Karte einfach nicht mehr zu nutzen.

Mit solarmobilen Grüßen, Roland
Wegen Vertragsänderung und hinterher und so hier am Rande was zu EnBW:
Ich mußte der Vertragsänderung, also der Blockiergebühr nach 4 Stunden, explizit per e-mail zustimmen. Ansonsten hätte ich nach dem 2.11. keinen Strom mehr von denen bekommen können.
Elektrisch seit der Tour de Sol 1985. miniEl ab 1989
dann CityEl, Sinclair, ATW Ligier, 2xCitroen AX, 2xBerlingo, Peugeot Partner.
Im Besitz heute noch: City-EL Bj.1990, Hotzenblitz Bj.1995, Daum-Pedelec, Kia eSoul 64kWh seit 9.9.2021

Re: Ladekarte der Maingau Energie

orinoco
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nomonor hat geschrieben: Wenn sich das Konzept von Maingau durchsetzt und es viele Leute sogar für toll und transparent halten, sehe ich schon bald folgendes Szenario beim Bäcker vor mir:
Achtung: es folgt Satire!

Kunde_A kauft seit einer Woche täglich ein Gebäckstück zum Preis von 1€ wie auf dem Schild ausgewiesen.

Verkäufer: Hallo Kunde_A, aufgrund Ihres individuellen Nutzerverhaltens kostet ein Gebäckstück für Sie abweichend zum Schild ab jetzt 2€.
Kunde_A: Warum?
Verkäufer: Aufgrund Ihres individuellen Nutzerverhaltens.
Kunde_A: Geht das auch genauer?
Verkäufer: Nein!
Kunde_A: Bekomme ich irgendwann wieder den Preis vom Schild?
Verkäufer: Vielleicht.
Kunde_A: Wie?
Verkäufer: Sagen wir nicht!
Kunde_A: Das finde ich ja &$@§!
Kunde_N: Echt? Also ich finde das vollkommen transparent, gerecht und in keiner Weise kritikwürdig. Stellen sie sich vor, beim der Konkurrenz kostet das Gebäckstück tagsüber 80 Cent, abends 60 Cent und am nächsten Tag 40 Cent. Intransparent, da blickt ja keiner mehr durch! Das müssen sie schon akzeptieren, schließlich haben wir hier Vetragsfreiheit und morgen könnte auf dem Schild schon 1,10€ stehen.
Kunde_A: <geht>
Verkäuferin: Hallo Kunde_N, aufgrund Ihres individuellen Nutzerverhaltens kostet ein Gebäckstück für Sie abweichend zum Schild ab jetzt 2,50€.
Kunde_N: Das freut mich aber. Schöne transparente Preise. Da nehme ich doch gleich 2.
Das entspricht genau dem was Roland Schüren im Gespräch mit buzzingDanZei gesagt hat (auf youtube https://www.youtube.com/watch?v=bgDqpkeUDDo&t=2m30s zu finden).
Das Problem ist, dass der Ladesäulenmarkt im Gegensatz zur Bäckerei nicht "vollständig" ist, sprich sich keine faire und transparente Preisgestaltung durchgesetzt hat - noch nicht.

Re: Ladekarte der Maingau Energie

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solardaddy hat geschrieben: Die Individualpreise von maingau sind schon deshalb abmahnwürdig (um das mal so auszudrücken), weil sie gegen die Preisangabenpflicht verstossen. Denn die meisten Nutzer haben die erhöhten Preise erst hinterher kennengelernt, also nach erfolgter Ladung.
Meines Wissens hat jeder Nutzer vor der Umstellung eine Mail bekommen in der sein Preis eindeutig beziffert war. Da dürfte eine Abmahnung krachend scheitern.
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Re: Ladekarte der Maingau Energie

mickk
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solardaddy hat geschrieben: Na ja, mußt du ja nicht lesen. Aber lesen der ersten Zeilen wäre hilfreich (gewesen). Ich habe dort auf den Zusammenhang hingewiesen, nämlich die hier viele diskutierte Abmahnung von maingau durch Verbraucherverbände.
Und bei Abmahnungen kommt es hauptsächlich auf die Vorschriften und deren Einhaltung an. (...)
Du wirst lachen, ich kenne die Pressemeldungen zu den Abmahnungen, und sogar die Vorschriften der PAngV auch ohne sie hier zu lesen, weil das zu meiner Arbeit gehört (hätte man aus meinem knappen Kommentar aber vllt auch rauslesen können).

Und ich bin eben der Meinung, dass die Regeln die hier vorwiegend und auch von dir unterstützten Vorwürfe gegen Maingau hins. der Individualverträge eben nicht stützen, weil es darin gerade keine Pflicht gibt, dauerhaft und bei allen Kunden gleiche Preise zu verlangen. Es gilt Vertragsfreiheit, die von der PAngV nicht berührt wird. Hatte ich so hier auch schon geschrieben.

Zudem interpretierst du die Reichweite einzelner Regeln einfach falsch, zB bei den Regeln für Tankstellen.

Wie uns bzw der Elektromobilität insgesamt die Durchsetzung der sonstigen von dir zitierten Regeln helfen sollen, ist mir schließlich auch unklar. Zusätzliche Displays, zusätzliche Technik, zusätzliche Schnittstellen etc mögen die Transparenz vor dem Ladevorgang vllt etwas erhöhen, kosten aber vor allem Geld. Und im Ernst, mir war auch so schon immer vor dem Ladevorgang vollkommen klar, was ich zu zahlen habe.

Und nu? Bereichsspezifische Regulierung wird es noch lange nicht geben, dazu fehlt der Bedarf bei den anderen Mitgliedsstaaten der EU und bei einem Alleingang wäre der Verstoß gegen die Grundfreiheiten im Binnenmarkt vorprogrammierr. Damit bleiben nur komplexere Angriffe nach AGB-Recht hins. des Äquivalenzverhältnisses bei Preiserhöhungen, nach Datenschutzrecht wegen der Analyse der Nutzungsdaten oder nach Kartellrecht. Allesamt kein Spaziergang und aus meiner Sicht nix für den VZBV.

Re: Ladekarte der Maingau Energie

TorstenW
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Moin,

geh doch bitte mal auf die Webseite von Maingau und zeig mir da, wo diese "individuellen" Tarife (oder ein Hinweis auf diese) stehen.
Du wirst nichts finden, da steht nur was von "europaweit günstig laden" und eine Preistabelle findet man auch.

Grüße
Torsten

Re: Ladekarte der Maingau Energie

mickk
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Was Maingau zur Fortsetzung des Vertrags einem Bestandskunden anbietet, muss da nicht stehen. Vertragsfreiheit. Glaubs mir.

Re: Ladekarte der Maingau Energie

TorstenW
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Moin,

najaaa, nicht ganz! Laut den AGB erfolgen Preisänderungen "...im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens".
Nun fragt man Wikipedia, was das bedeutet und da steht:
Zitat: ""Billiges Ermessen“ bedeutet, dass der Vertragspartner bei seiner Preisfestlegung seinen Ermessensspielraum nur im Rahmen eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung ausüben darf. Die Ausübung des Ermessens hat Vorrang vor der Billigkeit, also einer angemessenen und gerechten Preisfindung. Es handelt sich um einen Gestaltungsspielraum in den Grenzen der angemessenen und gerechten Preisfindung." (Hervorhebungen von mir)
Ich bin jetzt kein Jurist, aber einzelnen Kunden auf Grund eines nicht definierten, angeblichen "Fehlverhaltens" die Preise zu verdoppeln, das hat mit "angemessen" und "gerecht" absolut NICHTS mehr zu tun!

Meine 2 Cent
Grüße
Torsten
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