Ladekarte der Maingau Energie

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Re: Ladekarte der Maingau Energie

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Wenn sie keine Kunden wollen sollen sie es sein lassen ...Spezialpreise sind sowieso eine fragwürdige Praxis.
Passivhaus Premium, 18kWp PV, Sole WP mit Kühlung über BKA, KNX, 530e 3.2l/100km ~50% Elektrisch, Tested X3 xDrive30e, eTron 50, EQC In Testing ID.4, ENYAK, iX3
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Re: Ladekarte der Maingau Energie

Naheris
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Die Abmahnung an Maingau verstehe ich nicht. Jeder Nutzer weiß doch klar, was es ihn kosten wird, wenn er jetzt gerade lädt. Die Kritik daran, dass man nicht weiß, wie das Laden die Kosten beeinflusst ist zwar korrekt, wirkt aber nur dann, wenn später mal die Kosten dann pauschal angepasst werden. Intransparent ist bei der eigentlichen Zahlung nichts. Ich weiß ja auch nicht, ob mein Kaufverhalten bei einem Stromanbieter dazu führt, dass mein Strompreis nächstes Jahr angehoben wird oder nicht.
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Re: Ladekarte der Maingau Energie

SamEye
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es gibt bereits Kunden mit individuellen, von der Webseite abweichenden Preisen, bei denen weder ersichtlich ist, wie diese zustande gekommen sind, noch, wie man zu den "Normalpreisen" - also den auf der Webseite genannten - zurückkommen kann. Das wurde abgemahnt; und meiner Meinung nach zurecht!

Re: Ladekarte der Maingau Energie

Naheris
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Ich weiß auch nicht nach welchen Regeln mein Stromanbieter meine Preise anbietet. Die auf der Homepage habe ich auch nicht. Da sehe ich keinen Unterschied. Maingau hat erklärt, dass sie eine individuelle Preisberechnung für Kunden haben, und sie haben den Preis kommuniziert. So wie bei allen Stromanbietern auch.

Kein Unternehmen der Welt muss seine Preisberechnungsformeln veröffentlichen. Die sind aus gutem Grund ein Geschäftsgeheimnis.
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Re: Ladekarte der Maingau Energie

SamEye
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ich bin mir sicher, das der Preis, den Dein Stromanbieter Dir vertraglich zugestanden hat, in einem seiner Preisblätter zu finden ist! So ist es zumindest bei unserem Hausstromanbieter.
Bei Maingau gibt es so ein Preisblatt nicht; nur den Preis auf der Webseite... man kann daher überhaupt nicht einschätzen, welche Phantasiepreise da noch entstehen können!
Von der regelmäßig stattfindenden Nachkalkulation und regulären Preiserhöhungen reden wir hier nicht!

Re: Ladekarte der Maingau Energie

Naheris
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Diese Preisblätter habe ich nie gesehen. Und ich habe auch regelmäßig nicht die Preise angeboten bekommen, welche die Webseite anzeigte. Dazu kommt, dass man auch verhandeln darf. Das führt auch zu intransparenten Verbraucherpreisen. Warum genau darf man seinen Preis individuell verhandeln oder nach einer Laufzeit individuell einseitig anpassen, dass aber dann nicht machen, wenn es eine Ladekarte ist?
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Re: Ladekarte der Maingau Energie

Jomim
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@SamEye
Ich zahl bei meinem Stromanbieter auch einen anderen, günstigeren Preis als den seinerzeit ausgeschriebenen.

Wieso sollte eine Preisangabe auf ner Webseite nicht gültig sein, ein Preisblatt aber schon ?
Bin mir sicher das jeder OnlineShop KEINE PDF Preisliste mit all seinen Preisen auf der Homepage hat, sondern nur die Shoppreise.

Re: Ladekarte der Maingau Energie

SamEye
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die von mir genannten Preisblätter enthalten alle Tarife des jeweiligen Anbieters; auf den Webseiten findet man in der Regel nur die werbewirksam günstigen Angebote, die aber ggf. nicht von jedermann nutzbar sind ...
Und wo hab ich geschrieben, dass die auf einer Webseite veröffentlichten Preise nicht oder weniger gültig sind, als die einer Preisliste?
Nochmal: angemahnt wurde, dass Maingau Preise verlangt, die nirgendwo, außer in den Änderungsschreiben zu finden sind. So schwer ist das doch nicht nachzuvollziehen, oder?
Bei Einzelverträgen ist zudem jeder selbst seines Glückes Schmied. Diese Option hat man bei Maingau allerdings meines Wissens nach nicht...

Re: Ladekarte der Maingau Energie

Naheris
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Preislisten für bestimmte Konditionen muss man nicht veröffentlichen. Eine Preisliste kann auch eine mathematische Formel sein. Kein Versicherer nutzt Preislisten. Sie nutzen alle Formeln. Und individuell ausgehandelte Preise stehen auch nicht in Preislisten, sind aber trotzdem zulässig!

Und man mag es nicht glauben: ich habe schon bei mehreren Restaurants Essen bestellt, die so nicht in der Preisliste standen, und die mehr als eine Abwandlung eines anderen Essens waren. Und das ist auch legal.

Ich halte die Abmahnung schlicht für irrelevant. Deshalb dürfte sie auch noch nicht abgehandelt sein, weil Maingau vermutlich einfach nicht zustimmt. Und dann ist das halt so eine Sache. Eine Abmahnung ist nicht zwangsläufig richtig. Das muss man ggf. erst beweisen. Das ist derzeit noch nicht erfolgt.
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Re: Ladekarte der Maingau Energie

SamEye
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das mit den Einzelverträgen hast Du gelesen und verstanden? Darunter fallen in Deinem Beispiel sowohl der Versicherungsvertrag (mir fällt gerade überhaupt keine Versicherungsform ein, die nicht individuell abgestimmt ist) als auch das angepasste Menü im Restaurant Deiner Wahl...

zur Relevanz der Abmahnung:
Das dritte Unternehmen nennt der vzbv nicht, sondern schreibt nur von einem „weiteren Anbieter“. Hier monieren die Verbraucherschützer wiederum das Preismodell, das nicht transparent sei. In diesem Zusammenhang zitiert der vzbv einen Satz aus der Erklärung des Anbieters zu seinem neuen Preismodell: „Der neue Preis bemisst sich an Deinem aktuellen Ladeverhalten.“ Damit ist klar, dass es sich um EinfachStromLaden von Maingau Energie handelt.

Den Verstoß gegen die Preisabgabenverordnung sehen die Verbraucherschützer darin, dass die bei der Einführung veröffentlichten Preise nicht für alle Kunden gelten. Einige Kunden hätten „schon kurze Zeit später die Mitteilung über saftige Preiserhöhungen bis über 100 Prozent“ erhalten.
https://www.electrive.net/2020/10/16/ve ... bieter-ab/
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