Ladekarte der Maingau Energie

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Re: Ladekarte der Maingau Energie

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ChrKoh hat geschrieben:Frage 1: Eignet sich die Ladekarte jetzt auch als Eiskratzer oder sollte man sie besser zurückschicken?

Frage 2: warum kostet das Laden in Ö nun 40 Cent bzw. 50 Cent inkl. Strafgebühr, und in D nur 25 Cent?

Frage 3: wo sehen Sie sich in 6 Monaten bzw. welche Erwartungen haben Sie von Ihrem (fairen) Tarifmodell?

Hi ChrKoh,

sehr gute Fragen :)

Frage 1: Unserer Erfahrung nach hält diese einige Wochen, dann verformt sie sich jedoch ;) Du kannst die Karte in der App deaktivieren und wegschmeißen, falls du dies willst. Dadurch, dass diese aber keine sonstigen Gebühren mit sich zieht, würde ich diese Option im Auto behalten.

Frage 2: Dies hängt leider mit unseren Vorkosten zusammen. Für uns ist Österreich ein teureres Pflaster als es Deutschland ist. Obwohl wir hin und wieder auf freundliche Unterstützung seitens der Ladestationsbetreiber treffen, so stellen einige 5 stellige Zugangsgebühren uns in Rechnung. Darüber hinaus sind die Kosten für die Ladung, welche die Betreiber aufrufen, sehr hoch. Für uns ist dies ein sehr protektionistisches Verhalten, auf welches wir reagieren müssen. Deshalb ist unsere Absicht nicht, den Österreicher zu schröpfen. Wir arbeiten daran, dass unsere Kosten in Österreich sinken und wir die Kostensenkung an euch weiter geben können.

Frage 3: Wir reagieren auch auf zukünftige Entwicklungen des Marktes. Wir sehen die Ultra-E Ladestationen, welche zukünftig mit einer Minutenabrechnung nicht funktionieren werden. Die kWh ist deshalb im aktuellen Augenblick unsere führende Kennzahl.

Viele Grüße
MAINGAU Energie GmbH
Ringstraße 4 - 6
63179 Obertshausen
Tel.: 0800 - 98 98 444
E-Mail: info@einfachstromladen.de

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Re: Ladekarte der Maingau Energie

iks77
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"keine gewerbliche Nutzung erwünscht" - das bedeutet ja wohl das auch der jetzige Tarif nicht kostendeckend arbeitet. Denn sonst möchte ja ein Energieversorger so viele kWh wie möglich verkaufen, oder?

Re: Ladekarte der Maingau Energie

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MAINGAU Energie hat geschrieben:
die 300 kWh entsprechen einem weichen Monatslimit. Sie repräsentieren ein Richtwert, um Privatkunden von Gewerblichen Kunden zu differenzieren.
In meinem Fall wäre ich auch als Privatkunde bei euch am Pranger, da ich als Wochenendpendler die 300kWh/Monat mit Leichtigkeit überspringe.

Wenn dann noch Kunden mehrere e-Autos besitzen und diese privat Nutzen ist das ganz schön knapp.
Aber den Hintergrund kann ich gut nachvollziehen, allein die Umsetzung schreckt mich ab.
e-Golf am 29.9.2017 bestellt, Abholung 1/2018 in DD. Seither >150.000km elektrisch unterwegs

Re: Ladekarte der Maingau Energie

0cool1
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Stefan_BMWi3 hat geschrieben:Hallo Maingau Team!

Wir wird das 2-Stunden-Limit berechnet? Wenn ich nach 2 Stunden das Laden beendet und dann wieder neu beginne, dann sollte die Frist neu beginnen?
Stefan
Wahrscheinlich so wie sonst auch bei Maingau. So lange der Stecker steckt wird weitergezählt.



Ich lade auch ohne ein Gewerbe zu betreiben knapp 7,5 MWh. Davon viel öffentlich.
Gekauft! Ab 08/2017 unterwegs mit einem e-Golf (190)
Seit 10/2019 Hyundai Kona 64 kWh

Re: Ladekarte der Maingau Energie

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acurus hat geschrieben:Will sagen: die 300kWh Grenze ist willkürlich und oft zu niedrig.
Korrekt. Ich fahre eine Zoe und die recht schnell. Da liegt man recht flott bei >20kWh/100km. Schon zu Hause lade ich fasst 2500kWh im Jahr. Wie sieht es mit denn den "dicken" Jungs aus (Model X, Jag etc.). Sind das alles Gewerbliche? Ich denke nicht.

Dauersauger lassen sich doch laut den AGB recht leise und zügig entsorgen. Da braucht es kein Limit in den AGB. Aus der Sicht des Marktings kein sehr kluger Schachzug ...

Bye Thomas
MY LR | Model 2023 | 2023.38.6

Re: Ladekarte der Maingau Energie

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Hupsi37 hat geschrieben:Wie werden nicht geeichte Ladesäulen (momentan alle DC-Lader) abgerechnet? Was passiert bei unplausiblen Werten, oder wenn gar keine kWh übermittelt werden (z.B: Roaming bei EnBW)?
Hallo Hupsi,

das wird eine generell sehr interessante Fragestellung. Aus unserer Sicht ist das Eichrecht bis jetzt nicht in der Lage, die Forderung beschreib- und anwendbar durchzusetzen. Wir sind auf fremder Ladeinfrastruktur und haben nur die Möglichkeit, Ladesäulen an- und auszuschalten. Wir haben uns dafür entschieden, Ladesäulen anzubieten, auch ohne dass diese vollständig eichrechtskonform sind. Wir begrüßen die Entwicklung Richtung Transparenz, glauben aber, dass das Laden des Fahrzeugs, wenn es leer ist, sinnvoller erscheint als eine korrekte Abrechnung.

Wir werden unplausible Werte mit Kulanz behandeln und diese beim Betreiber anmerken, schließlich wünschen diese auch eine Vergütung für die Ladeinfrastruktur. In Bezug auf die EnBW werden wir darauf hinwirken, Verbrauchsdaten zu bekommen. Sollte die EnBW der Meinung sein, keine Verbrauchsdaten zu übermitteln, so stellt sich die Frage nach dem Eichrecht erst gar nicht ;).

Viele Grüße
MAINGAU Energie GmbH
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Re: Ladekarte der Maingau Energie

Naheris
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Hallo Maingau!

Wir haben als Firma bei Euch einen Hausstromvertrag und bisher zwei Ladekarten. Wir wollten demnächst noch eine Dritte haben, für unsere drittes EV. Die Preisänderungen sind aus unserer Sicht (und als Hausstromkunde) akzeptabel und fair. Aber mit den neuen AGB haben wir ein paar Probleme.

Frage:
Ich habe jetzt gelesen, dass ihr gewerbliche von privaten Nutzern trennen wollt. Wir nutzen als Firma Fahrzeuge für Kundentermine und für die Mitarbeiter als Privatfahrzeuge. Wir stellen sukzessive auf PHEV oder (besser) BEVs um. 300 kWh und 500 kWh werden wir spätestens dann reißen, wenn unser erster I-Pace oder e-Tron in den Fuhrpark rollt. Das sind ja nur vier 10-80% SoC-Ladungen für so ein Monster. Als Firma können wir auch nur als ein Kunde gelten, weil wir ja auch nur ein Firmenanschrift haben...

1) Dürfen wir diesen Stromvertrag in Zukunft überhaupt nutzen?!?

2) Könnte man die 300 kWh - wenn schon nicht abschaffbar - nicht vielleicht nach Verbrauch des Hausstroms selber staffeln? Wer viel Strom verbraucht wird vermutlich auch mehr Autos haben. Wir brauchen z.B. nördlich von 10 MWh/a und haben inzwischen drei EVs...

Viele Grüße und vielen Dank!
Heute: Taycan / Gestern: ID.4, e-Tron 55, Leaf ZE1+, I-Pace, Kona, e-Golf 300, Model S AP1, Passat GTE Mk-1 / Morgen: ?
Antike: V60 PHEV, V60, XC60, LS, IS, A6 / Geschenke: A2, Lupo 3L, Golf II.
Fan von: Volvo, Lexus.

Re: Ladekarte der Maingau Energie

MAINGAU Energie 2
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iks77 hat geschrieben:-gibt es eine Möglichkeit die 2 Stunden-Grenze bei AC aufzuweichen? zB Tags 4 Stunden und 23:00 - 6:00 frei?
Hallo iks77,

Die 120 Minuten Grenze für AC Ladungen wurde von uns aufgrund von Erfahrungswerten vorerst festgelegt. Nach Auswertung aller bisherigen Ladevorgänge, sind nur 15% der AC Ladevorgänge länger als 2 Stunden. Die Grenze von 120 Minuten ist nicht in Stein gemeißelt. Wir werden sie zum Start des neuen Preismodells einsetzen und uns die Entwicklung genau anschauen. Es ist nicht unser Ziel, dass viele unserer Kunden von dem Parkzuschlag betroffen sind. Es ist unser Ziel hier eine Grenze zu setzen, die allen Elektromobilisten nutzt und das bei einer reinen kWh-basierten Abrechnung gegebene Risiko von Dauerparkern zu minimieren und somit die Säulen freizuhalten.

Viele Grüße

Re: Ladekarte der Maingau Energie

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Nasenmann hat geschrieben:
geko hat geschrieben:Das Argument Preisgarantie greift in Verbindung mit einer beidseitigen 2-wöchigen Kündigungsfrist nicht.
Rein rechtlich mag das stimmen. Unter partnerschaflichem Geschäftsverhalten verstehe ich allerdings was anderes.

Wie auch die in den AGB versteckten maximal 300 kWh im Monat passt das aber in das neue unseröse Bild, was Maingau wohl ab sofort gerne abgeben möchte.

Da passt auch folgender Passus sehr gut: 5.3 MAINGAU behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern. Also Laden auf eigene Gefahr Leute!
Hallo Nasenmann,

die Preisklausel stand bereits vorher schon in unseren AGB. Gerne würden wir dafür werben, dass wir seit einem Jahr den Preis stabil gehalten haben und dies nicht als Lockangebot zu werten ist. Unsere Tarife haben eine sehr kurze Kündigungsfrist und nahezu keine Verbindlichkeiten.

Gefahr besteht auch nicht, weil klar ist, welcher Preisstrategie wir folgen. Diese ist konsistent und gilt für jede (!) Ladesäule. Sie ändern sich nicht laufend, nur weil sich unsere Vorleistungspreise ändern.

Viele Grüße
MAINGAU Energie GmbH
Ringstraße 4 - 6
63179 Obertshausen
Tel.: 0800 - 98 98 444
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Re: Ladekarte der Maingau Energie

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Generell als Zwischeneinwurf: Großen Dank an Maingau, sowohl für das alte Preismodell als auch für das Bestreben jetzt einen tragfähigen Tarif auf kWh Basis anzubieten, und auch dafür sich hier den Fragen der Kunden öffentlich zu stellen!
Unser Blog zur Elektromobilität, e-Golf und Ioniq: https://1.21-gigawatt.net
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