Vertrag mit Arbeitgeber?
Vertrag mit Arbeitgeber?
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Do 21. Dez 2017, 15:58
Hallo,
auf Nachfrage werde ich mit meinem egolf bei meinem AG kostenlos laden können. Er möchte jedoch als Absicherung ein Schriftstück, dass ihn bei möglichen Schäden durch das Laden (Blitzschlag etc.) von eventuellen Ersatzforderungen befreit. Gibt es sowas als Vordruck? Leider haben wir keinen BR und auch niemanden, der sich sonst drum kümmert. Vielen Dank!
auf Nachfrage werde ich mit meinem egolf bei meinem AG kostenlos laden können. Er möchte jedoch als Absicherung ein Schriftstück, dass ihn bei möglichen Schäden durch das Laden (Blitzschlag etc.) von eventuellen Ersatzforderungen befreit. Gibt es sowas als Vordruck? Leider haben wir keinen BR und auch niemanden, der sich sonst drum kümmert. Vielen Dank!
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Re: Vertrag mit Arbeitgeber?
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Do 21. Dez 2017, 16:00
Hat der AG keinen Anwalt? Es gibt Leute die sowas rechtssicher aufsetzen können 

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Re: Vertrag mit Arbeitgeber?
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Do 21. Dez 2017, 19:37
Normalerweise hat mal als Gewerbetreibender doch für solche Sachen eine Versicherung? Was macht er wenn ein Baum auf die parkenden Autos fällt oder jemand mit dem Stapler dranfährt oder ähnliches?
Oder hat er umgekehrt Bedenken das das Auto beim Laden Schäden verursacht.
Gruß
Andi
Oder hat er umgekehrt Bedenken das das Auto beim Laden Schäden verursacht.
Gruß
Andi
Seit 02/2016 über 2.200 Liter Diesel NICHT verbrannt...
Re: Vertrag mit Arbeitgeber?
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Fr 22. Dez 2017, 10:12
Eigentlich eine Frage, die der Autohersteller / Verkäufer beantworten können müsste, was passiert bei Blitzschlag?
Lade auch beim AG gelegentlich, habe mir aber noch keine Gedanken gemacht deswegen. Ich habe noch nix gelesen, daß bei Gewitter nicht geladen werden darf. Sicherheitshalber einfach ausstecken!
Lade auch beim AG gelegentlich, habe mir aber noch keine Gedanken gemacht deswegen. Ich habe noch nix gelesen, daß bei Gewitter nicht geladen werden darf. Sicherheitshalber einfach ausstecken!
BMW i3 60Ah seit 04/17
Re: Vertrag mit Arbeitgeber?
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Fr 22. Dez 2017, 10:16
Danke für Eure Antworten. Rechtlicher Bestand für den AG fällt aus, da mein AG zwar sich für "neue Technologien " nicht verschließen will, aber auch nicht investieren, egal worin. Der Ladeplatz wird nach seiner Aussage auch abgelegen sein, dass es "andere nicht mitbekommen können" und es auch keine Schule machen wird. Das ist m. E.n. auch der Grund, warum er eine Schadensregulierung im Fall der Fälle ablehnt und ich mich kümmern muss. Was soll ich dazu sagen....Er sollte es einfach ablehnen und gut, will er aber auch nicht mehr. Zurück zum Thema. Ich muss mich ja auch irgendwie absichern, dass ich kostenlos laden kann. Und das geht meines Wissens nach nur schriftlich, da es weder einen BR noch eine andere Interessenvertretung gibt, muss ich das wohl selbst machen.
Gibt es ähnliche Fälle? Wie sieht denn die Haftung bei öffentlichen Betreibern aus?
Gibt es ähnliche Fälle? Wie sieht denn die Haftung bei öffentlichen Betreibern aus?
Re: Vertrag mit Arbeitgeber?
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Fr 22. Dez 2017, 10:18
Das war nur ein Beispiel , mein AG möchte nicht für irgendwelche Schäden haften, die durchs laden bei mir entstehen können. Wie macht man sowas?backblech hat geschrieben:Eigentlich eine Frage, die der Autohersteller / Verkäufer beantworten können müsste, was passiert bei Blitzschlag?
Lade auch beim AG gelegentlich, habe mir aber noch keine Gedanken gemacht deswegen. Ich habe noch nix gelesen, daß bei Gewitter nicht geladen werden darf. Sicherheitshalber einfach ausstecken!
Re: Vertrag mit Arbeitgeber?
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Fr 22. Dez 2017, 10:25
Das ist schon korrekt so, legt das vertraglich fest oder am Ladepunkt ein deutlich Warnhinweis: Benutzung auf eigene Gefahr.
Pauschal kann man die Haftungsfrage aber nicht beantworten. Ich empfehle jedem das in der Vollkasko Versicherung explizit drin zu haben, denn die meisten Versicherungen decken nur Blitzschlag bei Direkteinschlag in das Auto ab, jedoch keine Netzüberspannungen als Folge eines Einschlags. Ich habe deswegen daheim auch einen "DEHNguard" installieren lassen um Überspannungen abzufangen. Das Ding hat bereits bei einem Gewitter ausgelöst.
Pauschal kann man die Haftungsfrage aber nicht beantworten. Ich empfehle jedem das in der Vollkasko Versicherung explizit drin zu haben, denn die meisten Versicherungen decken nur Blitzschlag bei Direkteinschlag in das Auto ab, jedoch keine Netzüberspannungen als Folge eines Einschlags. Ich habe deswegen daheim auch einen "DEHNguard" installieren lassen um Überspannungen abzufangen. Das Ding hat bereits bei einem Gewitter ausgelöst.
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Re: Vertrag mit Arbeitgeber?
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Fr 22. Dez 2017, 10:47
Woran merkst du, dass DEHNguard ausgelöst wurde?
Wenn die Funktionsanzeige rot wird, ist das Ding entweder sehr alt (und hat entsprechend viele Ableitvorgänge hinter sich -> Alterserscheinung) oder wurde überlastet. Sofern Gefährung durch Blitzschlag (und nicht nur durch Überspannung) besteht, wäre ein Klasse 1 Ableiter besser gewesen wie z.B. das DEHNventil
Wenn die Funktionsanzeige rot wird, ist das Ding entweder sehr alt (und hat entsprechend viele Ableitvorgänge hinter sich -> Alterserscheinung) oder wurde überlastet. Sofern Gefährung durch Blitzschlag (und nicht nur durch Überspannung) besteht, wäre ein Klasse 1 Ableiter besser gewesen wie z.B. das DEHNventil
Re: Vertrag mit Arbeitgeber?
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Fr 22. Dez 2017, 11:01
Einer der Einsätze hat auf 1 Phase + N ausgelöst, da das Teil neu war tippe ich mal auf eine Überspannung.
Da ich bei mir weniger Angst um einen direkten Einschlag habe, habe ich mich für den DehnGuard entschieden, da dies bei mir der wahrscheinlichste Fall ist und auch nicht das erste mal.
Da ich bei mir weniger Angst um einen direkten Einschlag habe, habe ich mich für den DehnGuard entschieden, da dies bei mir der wahrscheinlichste Fall ist und auch nicht das erste mal.
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Re: Vertrag mit Arbeitgeber?
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Fr 22. Dez 2017, 15:03
Das muss dann aber schon heftig gewesen sein, wenn der Ableiter nach kürzester Zeit bereits defekt ist! 

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