Eichrechtskonforme Ladesäulen

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Re: Eichrechtskonforme Ladesäulen

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Die Forderungen in der SZ sind ja auch nur recht allgemein gehalten:
Verschiedene Verbände appellieren in einem Forderungskatalog, die Zustände an den deutschen Elektro-Tankstellen zu verbessern.

Die Verbraucherschützer beklagen Preisunterschiede, falsche Leistungswerte und kaputte Ladesäulen.

Sie fordern eine zentrale Stelle des Bundes, die Informationen über Standorte oder Preise sammelt, ähnlich wie bei Kraftstoff-Tankstellen.
Den letzten Punkt fände ich aber wirklich gut - am besten gleich hier bei GoingElectric: die Betreiber müssen ihr Preismodell melden und GoingElectric wird eine halbstaatliche Stelle :-D

Die restlichen Forderungen / Erklärungen in der SZ sind relativ einfach gehalten, daß es im Detail viel komplizierter ist sieht man ja an dieser Diskussion hier. Wobei hier noch zu oft das Eichrecht mit der PAngVO in einen Topf geworfen wird. Und irgendwer rührt dann noch die verschlüsselte und signierte Kommunikation unter.

Letztere hat mit dem Eichrecht aber erst dann etwas zu tun, wenn der Zähler vor Ort nicht von außen einsehbar ist. Dann muß die Übertragung zur Zähler-Anzeige im Web / in der App signiert sein. Eine Verschlüsselung ist wiederum nur für personenbezogene Daten notwendig. Weitere Anforderungen ergeben sich dann daraus, daß die einzelne Abrechnung meist auch vor Gerichten standhalten sollte. Deshalb wäre eine gesicherte Identifikation des Verbrauchers über seine Ladekarte notwendig und nicht wie momentan lediglich über die Kartennummer.

Grüazi MaXx
#2307 - Mit koordiniertem, gemeinsamen Laden die Strompreise reduzieren und die Welt retten ;-)
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Re: Eichrechtskonforme Ladesäulen

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Die letzte Forderung ist mit der LSV schon erfüllt:
Jede neue öffentliche Ladesäule muss der Bundesnetzagentur gemeldet werden.
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Re: Eichrechtskonforme Ladesäulen

Oberfranke
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MaXx.Grr hat geschrieben: Wobei hier noch zu oft das Eichrecht mit der PAngVO in einen Topf geworfen wird. Und irgendwer rührt dann noch die verschlüsselte und signierte Kommunikation unter.

Letztere hat mit dem Eichrecht aber erst dann etwas zu tun, wenn der Zähler vor Ort nicht von außen einsehbar ist. Dann muß die Übertragung zur Zähler-Anzeige im Web / in der App signiert sein. Eine Verschlüsselung ist wiederum nur für personenbezogene Daten notwendig. Weitere Anforderungen ergeben sich dann daraus, daß die einzelne Abrechnung meist auch vor Gerichten standhalten sollte. Deshalb wäre eine gesicherte Identifikation des Verbrauchers über seine Ladekarte notwendig und nicht wie momentan lediglich über die Kartennummer.

Grüazi MaXx
Diese Aussage stimmt nur bedingt, und das hat mit der fehlenden Wiederholbarkeit der Messung zu tun. Der einsehbare Zähler alleine hilft dir da nämlich nicht.
Stell dir vor du bist an der Fleischtheke im Supermarkt und dein Schnitzel wird gewogen. Die Anzeige ist einsehbar, die Waage ist geeicht. So weit so gut. Jetzt stelle dir weiter vor du gehst mit deinem Schnitzel zur Kasse und auf der Verpackung deines Schnitzels ist der Preis nicht vermerkt. Würdest du dich darauf verlassen wollen, dass der Fleischthekenmitarbeiter dem Kassierer den korrekten Preis mitgeteilt hat und der Kassierer auch den Preis deines Schnitzels und nicht den Preis vom Eisbein des nachfolgenden Kunden eintippt? Vermutlich nicht.

Was ich damit sagen will: Der eichrechtskonform bestimmte Wert muss auch bis zur Abrechnung der Leistung nachvollziehbar und eindeutig zugeordnet bleiben. Und wenn du nicht direkt an der Säule zahlen kannst sondern über ein Backend abgerechnet wird, dann muss eben diese Zuordnung gewährleistet werden. Beim Schnitzel könnte man im Zweifelsfall nachwiegen, bei geladenem Strom geht das nicht, weshalb hier die Anforderungen bestehen.
Es sei denn die Ladesäule verfügt über einen Belegdrucker. Das würde das Problem der signierten Übertragung umgehen, ist aber aus wartungstechnischen Gründen eher nicht sinnvoll.

Insofern ist in meinen Augen die Lösung von EBG Compleo, auch wenn Sie wohl von der PTB zertifiziert ist, nicht empfehlenswert. Letztenendes hat der ladende Kunde nämlich eine Vertragsbeziehung mit seinem EMP, und dieser ist gut beraten mit den korrekten Werten abzurechnen. Diese Sicherheit gibt ihm die EBG Lösung aber nicht, zumindest nicht ohne (eine unpraktikable) vor-Ort Kontrolle der Messwerte an der Säule.
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Re: Eichrechtskonforme Ladesäulen

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Oberfranke hat geschrieben:.
Es sei denn die Ladesäule verfügt über einen Belegdrucker. Das würde das Problem der signierten Übertragung umgehen,
Könnte die Säule nicht direkt nach dem Ladevorgang einen elektronischen Beleg an den Endnutzer senden?

Re: Eichrechtskonforme Ladesäulen

Oberfranke
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Langsam aber stetig hat geschrieben:
Oberfranke hat geschrieben:.
Es sei denn die Ladesäule verfügt über einen Belegdrucker. Das würde das Problem der signierten Übertragung umgehen,
Könnte die Säule nicht direkt nach dem Ladevorgang einen elektronischen Beleg an den Endnutzer senden?
Da die Säule die Kontaktdaten des Endbenutzers nicht kennt kann sie das in der Regel nicht. Das Backend welches mit dem Nutzer abrechnet könnte es, dorthin müssten die Daten dann aber signiert übertragen werden. Uups, das wollten wir ja vermeiden :lol:
Du siehst, das geht eher nicht. Ganz zu schweigen von den Problemen die da in Roaming Situationen noch zusätzlich auftreten können.
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Re: Eichrechtskonforme Ladesäulen

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Oberfranke hat geschrieben: Diese Aussage stimmt nur bedingt, und das hat mit der fehlenden Wiederholbarkeit der Messung zu tun. Der einsehbare Zähler alleine hilft dir da nämlich nicht.
Stell dir vor du bist an der Fleischtheke im Supermarkt und dein Schnitzel wird gewogen. Die Anzeige ist einsehbar, die Waage ist geeicht. So weit so gut. Jetzt stelle dir weiter vor du gehst mit deinem Schnitzel zur Kasse und auf der Verpackung deines Schnitzels ist der Preis nicht vermerkt. Würdest du dich darauf verlassen wollen, dass der Fleischthekenmitarbeiter dem Kassierer den korrekten Preis mitgeteilt hat und der Kassierer auch den Preis deines Schnitzels und nicht den Preis vom Eisbein des nachfolgenden Kunden eintippt? Vermutlich nicht.

Was ich damit sagen will: Der eichrechtskonform bestimmte Wert muss auch bis zur Abrechnung der Leistung nachvollziehbar und eindeutig zugeordnet bleiben. Und wenn du nicht direkt an der Säule zahlen kannst sondern über ein Backend abgerechnet wird, dann muss eben diese Zuordnung gewährleistet werden. Beim Schnitzel könnte man im Zweifelsfall nachwiegen, bei geladenem Strom geht das nicht, weshalb hier die Anforderungen bestehen.
Es sei denn die Ladesäule verfügt über einen Belegdrucker. Das würde das Problem der signierten Übertragung umgehen, ist aber aus wartungstechnischen Gründen eher nicht sinnvoll.
Ja, klingt schön, ist aus Verbrauchersicht auch wünschenswert, aber hat nichts mit dem Eichgesetz zu tun. Das ist ja genau das Problem daß das immer zusammen geworfen wird. Schau mal hier nach: https://www.gesetze-im-internet.de/mess ... 00013.html - da wird Preis genau einmal erwähnt... Eichen betrifft wirklich nur die Messung und deren Überprüfbarkeit durch den Kunden. Ob das dann später irgendwo beweisbar ist steht auf einem anderen Blatt.

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Re: Eichrechtskonforme Ladesäulen

zoppotrump
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Tho hat geschrieben:Die letzte Forderung ist mit der LSV schon erfüllt:
Jede neue öffentliche Ladesäule muss der Bundesnetzagentur gemeldet werden.
Ich denke, der Fokus liegt auf einfach und unbürokratisch.
https://www.vzbv.de/sites/default/files ... sung_0.pdf

Re: Eichrechtskonforme Ladesäulen

Oberfranke
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MaXx.Grr hat geschrieben:
Oberfranke hat geschrieben: Diese Aussage stimmt nur bedingt, und das hat mit der fehlenden Wiederholbarkeit der Messung zu tun. Der einsehbare Zähler alleine hilft dir da nämlich nicht.
Stell dir vor du bist an der Fleischtheke im Supermarkt und dein Schnitzel wird gewogen. Die Anzeige ist einsehbar, die Waage ist geeicht. So weit so gut. Jetzt stelle dir weiter vor du gehst mit deinem Schnitzel zur Kasse und auf der Verpackung deines Schnitzels ist der Preis nicht vermerkt. Würdest du dich darauf verlassen wollen, dass der Fleischthekenmitarbeiter dem Kassierer den korrekten Preis mitgeteilt hat und der Kassierer auch den Preis deines Schnitzels und nicht den Preis vom Eisbein des nachfolgenden Kunden eintippt? Vermutlich nicht.

Was ich damit sagen will: Der eichrechtskonform bestimmte Wert muss auch bis zur Abrechnung der Leistung nachvollziehbar und eindeutig zugeordnet bleiben. Und wenn du nicht direkt an der Säule zahlen kannst sondern über ein Backend abgerechnet wird, dann muss eben diese Zuordnung gewährleistet werden. Beim Schnitzel könnte man im Zweifelsfall nachwiegen, bei geladenem Strom geht das nicht, weshalb hier die Anforderungen bestehen.
Es sei denn die Ladesäule verfügt über einen Belegdrucker. Das würde das Problem der signierten Übertragung umgehen, ist aber aus wartungstechnischen Gründen eher nicht sinnvoll.
Ja, klingt schön, ist aus Verbrauchersicht auch wünschenswert, aber hat nichts mit dem Eichgesetz zu tun. Das ist ja genau das Problem daß das immer zusammen geworfen wird. Schau mal hier nach: https://www.gesetze-im-internet.de/mess ... 00013.html - da wird Preis genau einmal erwähnt... Eichen betrifft wirklich nur die Messung und deren Überprüfbarkeit durch den Kunden. Ob das dann später irgendwo beweisbar ist steht auf einem anderen Blatt.

Grüazi MaXx
Na ja aber in der „Überprüfbarkeit durch den Kunden“ liegt doch der Hase im Pfeffer. Ich bin ja nicht Kunde der Ladesäule sondern Kunde meines EMP. Der EMP hat also mir gegenüber die Verpflichtung überprüfbare Daten vorzuhalten.
Siehst du jetzt wo die signierten Messwerte ins Spiel kommen und warum die EBG Lösung die EMPs nicht in die Lage versetzt Ihren eichrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen?
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Re: Eichrechtskonforme Ladesäulen

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Oberfranke hat geschrieben: Na ja aber in der „Überprüfbarkeit durch den Kunden“ liegt doch der Hase im Pfeffer. Ich bin ja nicht Kunde der Ladesäule sondern Kunde meines EMP. Der EMP hat also mir gegenüber die Verpflichtung überprüfbare Daten vorzuhalten.
Wieso hat er das denn vorzuhalten? Er muß sie mir lediglich anzeigen. Vor Ort. Wie auf dem Markt die Waage...

Außerdem bist Du doch Kunde der Ladesäule - und der EMP ist ein Zahlungsdienstleister / Vermittler.

Andererseits könntest Du höchstens noch sagen die Ladestation bzw. deren Betreiber ist Erfüllungsgehilfe des EMP. Aber auch der Erfüllungsgehilfe kann Dir die geeicht gemessenen Werte anzeigen.

Das was Du aber meinst betrifft lediglich Dein Vertragsverhältnis mit dem EMP.

Grüazi MaXx
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Re: Eichrechtskonforme Ladesäulen

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Warum schaut man nicht auf die Seite des Eichamtes, ob es ein Merkblatt gibt über Ladesäulen?
http://www.ed-nord.de/edn/webimages/pdf ... kblatt.pdf
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