Preisangabenverordnung

Re: Preisangabenverordnung

drilling
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enabler hat geschrieben:Dein Internetzugang zum Besuchen dieser goingelectric-Webseite ist auch nicht kostenlos.
Jetzt bist du voll dabei zu trollen... :roll:
Welches Gesetz sagt denn das ich das Recht auf kostenlosen Zugang zu GE habe?
Kannst gerne mit dir selbst weiter trollen ich werde auf deinen Quatsch nicht mehr antworten.
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Re: Preisangabenverordnung

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Man kann das Thema aber auch kaputt diskutieren.

Wenn ich als Ladesäulenbetreiber noch ein Webterminal installieren muss, dann ist das Thema öffentliche Ladeinfrastruktur beerdigt. Die großen Energieversorger können das vielleicht noch leisten, die entsprechenden Kosten für den Endverbraucher müssen dann aber akzeptiert werden.

Was denkt ihr, was ein (wetterfestes) Webterminal kostet? Plus die laufenden Kosten?
Wenn ich das auf den Preis pro kWh umlege, dann bin ich bestimmt im Bereich von 2-3 € /kWh.
Das ist mit Sicherheit nicht im Sinne der E-Autofahrer.

Ist mir eine Ladesäule zu teuer, dann suche ich mir eine andere.
Ist die Abrechnung regelmäßig falsch, nicht nachvollziehbar, dann lade ich dort nicht mehr.
ciao
Tom
http://www.aich.de BMW i3 11/2013 bis 8/2016 (60Ah), ab 8/2016 (94 Ah), ab 1/2018 i3s

Re: Preisangabenverordnung

SaschaG
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Bleiben wir am besten mal auf dem Boden der Realität. Der Gesetzgeber wollte sicher nicht, dass ein Computer mit Webzugang an jede Säule soll. Ziel war sicher, dass keine kostenpflichtige App oder Webzugang zum laden notwendig ist. Bei kostenfrei anzubietenden Hotlines kommt ja auch keiner auf die Idee zu fordern, dass der Hotlineanbieter Telefonzellen aufstellt, die kostenlos für den Anrufer sind. Die Kosten für seinen Telefonanschluss muss schon jeder selbst tragen.

Ich finde es sehr gut, wenn z.B. durch dieses Forum hier die Preise an den Ladestationen transparent gemacht werden. Die neuen EnBW Stationen an der Autobahn zeigen ja, dass man ein sinnvolles Bezahlmodell anbieten kann, was auch ohne Vertrag nutzbar ist.

Re: Preisangabenverordnung

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  • Souldriver
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Helfried hat geschrieben:
Souldriver hat geschrieben:Neben Reichweite ist nämlich die nächste Frage - „Und wo tankt man?“
„Mir ist das aktuelle Bezahl-Wirrwarr bei den Ladesäulen auch zu kompliziert. Deshalb nehme ich stets die kostenlosen Säulen.

Aber beim Handy das GPS abzuschalten, damit die App nicht weiß, wo du bist, ist schon ein wenig strange. :mrgreen:



Kann aber auch sein das ich kein Bock auf den hohen Energieverbrauch und Strahlungbelastung habe! Wenn ich weiß wo ich bin und in der App ist der Lader aufgeführt, wozu dann bitte noch den Ortungsdienst? Macht wohl herzlich wenig Sinn...

Der glückliche der sich nicht über den Preis aufregt und zur nächste tanke fährt. Schön wenn du soviel Auswahl hast, nur im Raum zwischen Nienburg und Bremen kriegst du mit deiner lockeren Art keinen Strom an öffentlichen Ladesäulen (Preiswerten!). Bei den vorhandenen Ladesäulenbetreibern in unserem Kreis gibt es nicht einen der auch nur im Ansatz ein vernünftiges Angebot für Gelegenheitstanker hat. Ich bezahl doch nicht Mondpreise nur weil auf Minutenbasis abgerechnet wird. Würde ich in Bremen wohnen sehe das anders aus. Dann macht es Sinn bei der Ewe für ein Jahr 240€ auf den Tisch zu legen! Der Preis ist pauschal und wenn man in deren Gebiet wohnt ein fairer Preis! Für Ewe Kunden kostet es nur die Hälfte. Der Rest wie Avacon, Eon oder Stadtwerke sind indiskutabel, du hast von jedem Anbieter immer nur eine relevante Säule und das wars. Bisher hab ich für unseren Flickenteppich keine brauchbare Lösung gefunden, 50cent pro KW sind ja in Ordnung jedoch keine Minutenpreise von 12cent! Kann sich bei einer Ladedauer von ~4 Stunden jeder selber ausrechnen was der Spaß kostet!
PlugSurfing hatte ursprünglich die für uns relevanten Ladesäulen gut zusammengefasst, doch das jetzige Preismodell ist purer Wucher. Für mich ist der Laden gestorben!
Also macht der Verbrenner derzeit das Rennen, nur für ummen Kirchturm rum wird der Kia genutzt. Kostet mich knapp drei € für einmal volltanken.
Das ist auch der Grund, warum ich als erster in Deutschland einen 22 KW Lader an der Wand habe, an dem 2 Autos zeitgleich laden können. Gäste können hier gegen kleine Spende laden.
Wenn einer einen Tipp hat welcher Anbieter zwischen Bremen und Hannover alle Ladesäulen zum gleichen KW Preis hat - bitte melden.
Meine Meinung nach sollte anhand der RFID Karte automatisch der Preis angezeigt werden. Minutenbasierte Abrechnung gehört wegen Preiswucher und Ungleichbehandlung verboten!
Zuletzt geändert von Souldriver am So 19. Nov 2017, 20:34, insgesamt 1-mal geändert.
Kia Soul EV 25 kW (laut Schein) Bj 9/2015
Audi A4 1,6 74 kW Bj 6/1998
Opel Rekord A 1,7l 49 kW Bj 4/1964
Umweltfreundlich heißt auch Ressourcen nutzen, Müll vermeiden! :mrgreen:

Re: Preisangabenverordnung

Helfried
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Souldriver hat geschrieben:Kann aber auch sein das(s) ich kein Bock auf den hohen Energieverbrauch und Strahlungbelastung habe
Ob du GPS empfängst oder nicht, ändert nichts an der Strahlenbelastung. Der GPS-Empfänger im Handy strahlt ja nicht, lediglich die Satelliten strahlen, und dagegen kann man sowieso nichts unternehmen.

Re: Preisangabenverordnung

gthoele
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Der Verordnungsgeber meinte mit kostenlos anscheinend wirklich "Datenübertragung für den Zugang zum Web-Payment-system kostenlos".
Im Förderprogramm des Bundes konntest du dir nämlich zu deiner Ladesäule auch einen WLAN-Hotspot für deinen Ladepunkt mit fördern lassen. Da wird sich jemand was bei gedacht haben.

Re: Preisangabenverordnung

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Das ist indertat mit einem WLAN Hotspot lösbar. Fastned macht es an seinen Stationen genau so.

Spannend finde ich auch die Frage ob TNM oder Plugsurf ein "gängiges" Zahlungssystem ist? Ich glaube eher nicht, denke da mehr an EC und Kreditkarte ...

marxx
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Re: Preisangabenverordnung

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die ausgangsfrage die da lautete:

".....die Mehrzahl der Ladesäulen, speziell dann, wenn über Roaming abgerechnet werden soll, eine absolute Überraschungswundertüte hinsichtlich der Ladekosten sind.
Ist das denn eigentlich legal?....."

wird nun natürlich ein wenig verlassen......

ich meine "eigentlich nein" ..... keine rechtsexperten hier die hier mal grundlagen schaffen wollen ? ;)
gruesse aus dem sueden 8-)
joschka

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Re: Preisangabenverordnung

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Hmmm,ja ... und auch irgendwie wieder nein ...

" ... speziell dann, wenn über Roaming abgerechnet werden soll, ..."

Da stellte sich mir die Frage wer denn eine "Preisauszeichnungspflicht" hätte.

Ist es der Roamingpartner? Und genügt es dann den Preis irgendwo in einer App oder auf einer Webseite zu stellen?

Oder ist es der Ladepunktbetreiber? Wenn der es ist wie sieht dann sein rechtlcher Rahmen aus? Da gibt es dann u.a. die Ladesäulenverordnung. Dort ist festgehalten, dass der Betreiber für einen "Zahlungsvorgang mittels eines gängigen kartenbasierten Zahlungssystems" zu sorgen hat.

Da stellte sich mir dann die Frage, wenn TNM oder Plugsurf ein gängiges Zahhlungssystem sind, reicht es dann, dass die die Preise irgendwo kundtun, oder wenn TNM und Plugsurf kein gängiges Zahlungssystem sind ist dann der Betreiber in der Pflicht die Preise an der Säule auszuzeichnen?

Aber ja, dass sind alles nur Consumer-Gedanken. Und indertat, gibt es Juristen hier, die da was zu sagen können?

marxx
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Re: Preisangabenverordnung

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Ich habe gerade noch ein Link von der IHK Trier gefunden:

http://www.ihk-trier.de/kiosk/merkblaet ... chnung.pdf

Dort steht u.a.
Was muss ausgezeichnet werden?
Grundsätzlich sind alle Waren und Leistungen auszuzeichnen. Unter Waren werden alle
verkehrsfähigen Wirtschaftsgüter verstanden. Dies sind nicht nur Sachen, sondern auch
unkörperliche Gegenstände (z. B. Software; elektrische Energie; aber auch Tiere). Leistungen
sind alle geldwerten und wirtschaftlich verwertbaren Leistungen, die nicht bereits unter den
Warenbegriff fallen (etwa Miete, Leasing, Dienstleistungen). Ausnahmen bestehen hier für
Waren und Leistungen, für die Werbung gesetzlich verboten ist, für mündliche Angebote, die
ohne Preisangabe abgegeben werden und für Warenangebote bei Versteigerungen. Auch
wenn keine konkrete Ware oder Leistung angeboten wird, sondern nur all-gemein für einen
Warenart oder -gruppe geworben wird, sind Preisangaben nicht notwendig.
" ... elektrische Energie ..."

Hmmmm

marxx
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