Typ 2 Ladestationen | Maximal abrufbare Leistung

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Re: Typ 2 Ladestationen | Maximal abrufbare Leistung

Schraube
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Köln Bonner hat geschrieben: 8,1 kW könnten 11 kW minus Verluste sein (scheint allerdings hoch)
22 kW Säulen haben manchmal einen Anschluss für 22 kW und einen für 11 kW. Und viele 22 kW-Säulen liefern nur 11 kW, wenn zwei Autos laden.
Manche 43 kW Säulen wurden auf 22 kW begrenzt (18,2 kW bei Dir).
Und wieviel muss man dann bezahlen?
Immerhin kosten 22kW Leistung ja auch mehr als 11kW. Und bei Zeittarifen verlängert sich auch die Ladezeit.
Verbrenner sind was Feines.
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Re: Typ 2 Ladestationen | Maximal abrufbare Leistung

dr_big
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Man bezahlt die geladene Energie, die Ladeleistung spielt dabei keine Rolle. Ausser du wohnst noch in einer seltsamen Region mit Zeittarifen, da sieht es wieder anders aus.

Re: Typ 2 Ladestationen | Maximal abrufbare Leistung

Schraube
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In der Tat. Lebe in einer solchen Gegend.
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Re: Typ 2 Ladestationen | Maximal abrufbare Leistung

AxelG
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Schraube hat geschrieben: Und wieviel muss man dann bezahlen?
Wenn nach kWh abgerechnet wird, zahlst Du natürlich, die von der Säule abgegebene Energie, nicht nur die Energie, die in Deiner Batterie ankommt.
Wenn ich im Winter lade, sitze ich öfters im beheizten Auto - die währenddessen für Heizung, Gebläse und/oder Sitzheizung und ggf. für Batterieheizung verbrauchte Energie wird genauso berechnet wie die Verluste im Bordladegerät und der Energie, die tatsächlich im Akku ankommt.
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kW ist die Einheit der Leistung, kWh die der Energiemenge - bitte die richtige verwenden.

Re: Typ 2 Ladestationen | Maximal abrufbare Leistung

panoptikum
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Es gibt aber Verträge, bei denen bei 11 kW- und 22 kW-Stationen unterschiedliche Preise verrechnet werden. Das gilt bei Energietarifen gleichermaßen wie bei Zeittarifen.
Renault Zoe Intens (Q210, BJ 03/2013 F-Import)
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Re: Typ 2 Ladestationen | Maximal abrufbare Leistung

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dr_big hat geschrieben: Man bezahlt die geladene Energie, die Ladeleistung spielt dabei keine Rolle. Ausser du wohnst noch in einer seltsamen Region mit Zeittarifen, da sieht es wieder anders aus.
Zumindest gibt es in diesen seltsamen Regionen kaum Ladesäulenblockierer die Nächte lang 0kWh laden.
ZOE Live Q210 6/2013 * AHK legal Typisiert 18.07.2017 * 40kWh Batterie 12.03.2019
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Re: Typ 2 Ladestationen | Maximal abrufbare Leistung

dr_big
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Da ich noch recht neu in der E-Mobilität bin schaue ich öfter in der App welche Ladepunkte belegt oder frei sind. In meiner Kleinstadt mit 8 öffentlichen Ladesäulen in der Innenstadt sind durchwegs mehr als 50% frei, oft und speziell nachts sogar 80% oder mehr. Dabei gibt es nachts auch keine Blockiergebühr, man könnte das Auto also ohne Zusatzkosten einfach über Nacht an der Säule stehen lassen.

Re: Typ 2 Ladestationen | Maximal abrufbare Leistung

AxelG
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panoptikum hat geschrieben: Es gibt aber Verträge, bei denen bei 11 kW- und 22 kW-Stationen unterschiedliche Preise verrechnet werden. Das gilt bei Energietarifen gleichermaßen wie bei Zeittarifen.
Hast Du dafür ein Beispiel? Daß vereinzelt bei AC zwischen 22 und 43 kW unterschieden wird, weil
für alles über 22 kW der teurere DC-Tarif gilt, davon habe ich schon gehört, nicht aber davon, daß zwischen 11 und 22 kW unterschieden wird. Oder gibt es auch das nur in "seltsamen Regionen" ... :-)
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Re: Typ 2 Ladestationen | Maximal abrufbare Leistung

Jupp78
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Nur in "seltsamen Regionen" ;).

Vor allem da, wo nicht nach kWh, sondern nach Zeit abgerechnet wird. Also bei unseren Nachbarn im Süden ;).

Re: Typ 2 Ladestationen | Maximal abrufbare Leistung

AxelG
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Daß bei Zeittarifen unterschiedliche Minutenpreise aufgerufen werden, je nachdem, ob der Ladepunkt 11 oder 22 kW kann, kann ich mir tatsächlich nur schwer vorstellen, hieße das doch, daß die ganzen Autos mit 11 kW-Bordlader an 22 kW-Säulen benachteiligt wären. Das glaube ich erst, wenn ein konkretes Beispiel genannt wird.

Noch unvorstellbarer finde ich, daß es bei "Energietarifen", wie @panoptikum schreibt, an 11 und 22 kW-Säulen unterschiedliche kWh-Preise geben soll - dafur würde ich erst recht gerne ein Beispiel genannt bekommen.
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