Wie mit professionellen Säulen Blockierern umgehen? Gibt es Argumente für das Blockieren?

Re: Wie mit professionellen Säulen Blockierern umgehen? Gibt es Argumente für das Blockieren?

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In Erinnerung habe ich, dass geförderte Ladesäulen, auf Privatgrundstücken oder öffentlichen, rund um die Uhr zugänglich sein sollen. Das klappt ja auch an vielen Stellen. Die Schranken etwa am Baumarkt mit dem EnBW Triple Charger sind seitdem geöffnet..

Spätestens mit dem Inkrafttreten der Ladesäulenverordnung ist die stetige Erreichbarkeit (etwa auf Supermarktparkplätzen) so wie Barrierefreiheit für Betreiber öffentlicher Ladepunkte Pflicht. Letztlich dürfte es sich immerhin auch bei Ladesäulen - wie bei Tankstellen - um Systeme der kritischen Infrastruktur handeln.

Übrigens: Ebenso möchte Tesla zukünftig auch Fördermittel zur Errichtung von Superchargern. Bedingung ist aber wohl die Öffnung für Fremdfabrikate

@city_lion: ich glaube er meint damit eher, dass die Stationen keinen CHADeMO haben, er diesen jedoch benötigt.
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Re: Wie mit professionellen Säulen Blockierern umgehen? Gibt es Argumente für das Blockieren?

LeakMunde
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GrillSgt hat geschrieben: In Erinnerung habe ich, dass geförderte Ladesäulen, auf Privatgrundstücken oder öffentlichen, rund um die Uhr zugänglich sein sollen.
Es gab und gibt zahlreiche verschiedene Programme und Förderungen mit allesamt unterschiedlichen Förderbedingungen. Das kann man nicht veralgemeinern.
GrillSgt hat geschrieben: Spätestens mit dem Inkrafttreten der Ladesäulenverordnung ist die stetige Erreichbarkeit (etwa auf Supermarktparkplätzen) so wie Barrierefreiheit für Betreiber öffentlicher Ladepunkte Pflicht.
Die Ladesäulenverordnung regelt nichts zu den Öffnungszeiten von Ladepunkten. Zudem gilt ein Ladepunkt nach der LSV dann als öffentlich, wenn der zugehörige Parkplatz für die Allgemeinheit befahrbar ist. Für Ladepunkte auf nicht öffentlich zugänglichen Parkplätzen gilt entsprechend nicht die LSV.
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Re: Wie mit professionellen Säulen Blockierern umgehen? Gibt es Argumente für das Blockieren?

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Der Parkplatz des Autohauses ist für die Allgemeinheit befahrbar. Gefördert wurde die Errichtung durch das BMVI.
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Re: Wie mit professionellen Säulen Blockierern umgehen? Gibt es Argumente für das Blockieren?

LeakMunde
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Auch wenn ein Ladepunkt nach LSV öffentlich ist, darf der Betreiber seinen eigenen Ladepunkt nach belieben abschalten oder zuparken. Das BMVI fördert auch explizit nicht öffentliche Ladeinfrastruktur.
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Re: Wie mit professionellen Säulen Blockierern umgehen? Gibt es Argumente für das Blockieren?

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LeakMunde hat geschrieben: Das BMVI fördert auch explizit nicht öffentliche Ladeinfrastruktur.
Dieses Förderprogramm wurde erst vor wenigen Wochen gestartet, Zuwendungsbescheide oder gar Installationen gibt es noch gar nicht. Zudem werden keine Schnellladepunkte gefördert. Zuvor gab es Förderungen für kommunale Projekte, aber sicher nicht für Vorführwagen der Autohäuser.
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.

Re: Wie mit professionellen Säulen Blockierern umgehen? Gibt es Argumente für das Blockieren?

LeakMunde
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Es war ja auch nur ein Beispiel dafür, dass geförderte Ladeinfrastruktur nicht immer öffentlich sein muss. Wie ich oben schon geschrieben habe, gab und gibt es zahlreiche verschiedene Programme und Förderungen, die alle unterschiedliche Förderrichtlinien haben oder hatten.
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Re: Wie mit professionellen Säulen Blockierern umgehen? Gibt es Argumente für das Blockieren?

Zauder
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Das möchte ich sehen, dass ihr eure KfW-geförderten Säulen für alle zur Verfügung stellt. Ich glaube, das ist dann gar nicht erlaubt.

Re: Wie mit professionellen Säulen Blockierern umgehen? Gibt es Argumente für das Blockieren?

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@Zauder Wie gesagt: es gab etliche unterschiedliche Förder-Szenarien. Und in einigen war die öffentliche Zugänglichkeit Förderbedingung.

Ob das hier zutrifft, muss geklärt werden.

Das wurde jetzt wirklich oft genug geschrieben.

SüdSchwabe.
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Re: Wie mit professionellen Säulen Blockierern umgehen? Gibt es Argumente für das Blockieren?

Udomann
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mweisEl hat geschrieben:
Udomann hat geschrieben: Als erstes wäre zu prüfen, ob diese Ladesäulen auf privatem oder öffentlichem Grund stehen.
Falsch, die Grundbesitzeigenschaft ist erstmal irrelevant in der Abgrenzung öffentlich vs. nicht-öffentlicher Ladepunkte.
Nein, nicht falsch, es ist schon ein gewaltiger Unterschied, ob ich Zugang zu einem Privatgrundstück verlangen kann oder nicht. Dabei ist es unerheblich, ob man das Privatgrundstück leicht erreichen kann, da nicht weiter abgesperrt ist oder nicht.

Privatgrundstück bleibt Privatgrundstück, Punkt.

Ob da irgendwelche Ladesäulen öffentlich gefördert wurden oder nicht, ist ebenfalls unerheblich, ich habe mal gehört, dass sich viele Hausbesitzer eine Wallbox öffentlich haben fördern lassen, müssen die nun auch diese Wallboxen öffentlich zugänglich machen?

Wenn zugeparkt auf privatem Grund: Pech gehabt, keine Lademöglichkeit. Einzig ein nettes Gespräch mit dem Besitzer des Privatgrundes kann hier eventuell etwas bringen, Drohungen mit Anschwärzen bei irgendwem halte ich für kontraproduktiv, das verhärtet die Fronten und wird gar nichts bringen, den Fördergeldgeber interessiert das doch nicht die Bohne, das Fördergeld wurde beantragt, bewilligt und ausgezahlt, fertig, nächster Fall auf Bewilligung, den man prüfen muss, glaubt hier ernsthaft jemand, die beschäftigen sich außerdem noch seriös mit solchen Fällen, wo Ladesäulen zugeparkt sind? Die werden einfach nur antworten, man solle sich an den Betreiber/Aufsteller/Eigentümer wenden.

Re: Wie mit professionellen Säulen Blockierern umgehen? Gibt es Argumente für das Blockieren?

Udomann
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GrillSgt hat geschrieben: Der Parkplatz des Autohauses ist für die Allgemeinheit befahrbar. Gefördert wurde die Errichtung durch das BMVI.
Und? Das gilt für sehr viele öffentlich zugängliche Parkplätze an und vor Autohäusern, trotzdem bleibt das Privatgrund, ebenso wie die großen Parkflächen vor großen Supermärkten oder Baumärkten, wenn nicht abgesperrt nach Geschäftsschluss kann man da drauf fahren und parken, manchmal ist das sogar erlaubt, meistens aber nicht, so lange niemand kommt und Anzeige erstattet, geht man von Duldung aus.

Manchmal werden auf großen Parkflächen Flohmärkte am Wochenende veranstaltet, dazu benötigt der Veranstalter jedoch zwingend die schriftliche Erlaubnis des Grundstücksbesitzers oder derzeitigen Pächters, die auch etwas kostet.

Wie gesagt, auch eine öffentliche Förderung ändert daran nichts, es sei denn, irgendwo in der Fördergeldbewilligung steht explizit drin, dass der Antragsteller JEDERZEIT dafür Sorge zu tragen hat, dass ALLE Ladepunkte der Öffentlichkeit stets frei zugänglich sind UND dass er sich darum kümmert, dass dort niemals jemand unberechtigt parkt ohne zu laden.

Die öffentliche Zugänglichkeit ist ja dadurch gegeben, dass man diese Säulen frei erreichen könnte, wenn da nicht andere Autos davorstehen würden, es wird doch niemand vom Autohausbesitzer verlangen können, dass er einen rund-um-die-Uhr Wachdienst bezahlt.

Tja, dass er selbst mit seinen Autos aus der Werkstatt diese Plätze belegt ....... wie gesagt, Pech gehabt.
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