Abschleppen lassen von BEV-Ladesäulenblockierer
Re: Abschleppen lassen von BEV-Ladesäulenblockierer
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Auf die Idee, bei einem Falschparker im öffentlichen Raum direkt beim Abschleppservice anzurufen muss man erst mal kommen

Da ruft man natürlich Polizei/Ordnungsamt an. Das Interesse ist das von Behörde zu Behörde sehr unterschiedlich. In Hamburg geht das aber z.B wie andere schon geschrieben haben sehr schnell. Hier ein Beispiel von heute.
Das ändert sich momentan stetig. Immer mehr Abschleppdienste rechnen direkt mit dem Falschparker ab und geben das Fahrzeug erst heraus, wenn gezahlt wurde. Das ist für den Grundstücksbesitzer deutlich angenehmer und verschafft den Abschleppdiensten mehr Aufträge. Unterhaltsam wurde das mal in Berlin, als ein Zivilfahrzeug der Polizei abgeschleppt wurde.Udomann hat geschrieben: ↑ Generell ist es so, dass, wenn ein Privatmensch bzw. der Inhaber/Besitzer eines Grundstücks oder dessen Bevollmächtigter, einen Abschleppvorgang bestellt, diesen zunächst aus eigener Tasche bezahlen muss (wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch) und sich im Nachgang von dem Abschleppvorgangsverursacher das Geld auf dem privatrechtlichen Wege wieder zurückholen muss, also wird da die Motivation eher mau sein.
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Re: Abschleppen lassen von BEV-Ladesäulenblockierer
TorstenW
Moin,
dass das Fahrzeug erst nach Zahlung des Obulus rausgegeben wird, ist normal.
Was in diesem Zusammenhang interessant ist: „Mit Verweigerung der Herausgabe des Abstellortes liegt der Anfangsverdacht der Erpressung vor.“
Bei einem Privat-PKW ist es legal/legitim, das Fahrzeug erst nach der Zahlung rauszurücken, bei einem Polizeiauto isses Erpressung....
Grüße
Torsten
dass das Fahrzeug erst nach Zahlung des Obulus rausgegeben wird, ist normal.
Was in diesem Zusammenhang interessant ist: „Mit Verweigerung der Herausgabe des Abstellortes liegt der Anfangsverdacht der Erpressung vor.“
Bei einem Privat-PKW ist es legal/legitim, das Fahrzeug erst nach der Zahlung rauszurücken, bei einem Polizeiauto isses Erpressung....
Grüße
Torsten
Re: Abschleppen lassen von BEV-Ladesäulenblockierer
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Der Tagesspiegel hatte diesbezüglich neben dem Juristen der Polizei und der Abschleppfirma noch einen dritten befragt. Dieser hat diese Rechtsauffassung der Polizei folgendermaßen eingeordnet:
Tagesspiegel hat geschrieben:Hier macht sich das Präsidium völlig lächerlich, urteilte der Spezialist in Polizeirecht. Sein Tipp: die 321 Euro bezahlen – und gut ist. Die Firma habe ein Recht auf Zahlung gegen den „Störer“, in diesem Falle ist der Störer eben die Berliner Polizei.
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Re: Abschleppen lassen von BEV-Ladesäulenblockierer
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In Berlin ist für Falschparker an Ladesäulen übrigens nicht das Ordnungsamt zuständig, sondern die 110, wie ich in einem Fall nach mehreren Telefonaten rausbekommen habe. Das Ordnungsamt verteilt natürlich die Falschparker-Tickets, aber ob auch der Abschlepper beauftragt wird, weiß ich nicht (frage ich, wenn ich Mitarbeiter vom OA das nächste Mal sehe). Das wurde mir bei Anrufen im Ordnungsamt und über die zentrale Hotline 030-4664 4664 der Polizei sowie einem Anruf in einer Wache mitgeteilt und letztlich an der 110 bestätigt. Es wurde auch nach der Dringlichkeit gefragt ("...brauche ich die Ladesäule möglichst sofort und würde auf den Abschlepper vor Ort warten...") und entsprechend gehandelt.
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Re: Abschleppen lassen von BEV-Ladesäulenblockierer
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Das halte ich für rechtlich bedenklich, wenn ein privater Grundstücksbesitzer einen Abschleppdienst beauftragt und dieser dann das Auto erst herausgeben will, wenn die Kosten dafür vom Autobesitzer gezahlt wurden, die Begründung der Berliner Polizei mit dem "Anfangsverdacht der Erpressung" liegt hier nicht gar so falsch, wie man denken könnte, obwohl es sich hier um einen etwas anders gelagerten Fall handelt.LeakMunde hat geschrieben: ↑ Das ändert sich momentan stetig. Immer mehr Abschleppdienste rechnen direkt mit dem Falschparker ab und geben das Fahrzeug erst heraus, wenn gezahlt wurde. Das ist für den Grundstücksbesitzer deutlich angenehmer und verschafft den Abschleppdiensten mehr Aufträge. Unterhaltsam wurde das mal in Berlin, als ein Zivilfahrzeug der Polizei abgeschleppt wurde.
Aber was weiß ich schon, das Recht und die Umgangsformen in diesem unserem Lande nähern sich immer mehr den Gebräuchen in sogenannten "Bananenrepubliken" an, gleiches Recht für alle: Gelächter, gibts längst nicht mehr, wenn es das überhaupt mal gegeben hätte usw.
Re: Abschleppen lassen von BEV-Ladesäulenblockierer
Bevor ich mir hier die Mühe mache, den Sachverhalt mit eigenen Worten hinreichend zu erläutern, verweise ich hilfsweise hierrauf:
BGH, Urteil vom 05.06.2009 - V ZR 144/08
BGH, Urteil vom 05.06.2009 - V ZR 144/08
Re: Abschleppen lassen von BEV-Ladesäulenblockierer
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Darüber hat der BGH ebenfalls bereits im Urteil V ZR 30/11 entschieden. Das Auto erst nach der Zahlung der Abschleppkosten herauszugeben ist rechtmäßig.
Die Verpflichtung der Beklagten zur Herausgabe war nicht fällig, weil ihr gemäß § 273 Abs. 1 und 2 BGB ein Zurückbehaltungsrecht zustand. Durch das unbefugte Parken ist dem Betreiber des Supermarkts ein Schaden entstanden, dessen Ersatz die Beklagte von der Klägerin verlangen kann, weil ihr der Betreiber des Markts seine Ansprüche abgetreten hat.
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Re: Abschleppen lassen von BEV-Ladesäulenblockierer
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Da gebe ich Dir Recht. Die Falschparker werden immer dreister. Ich habe mal meinen gemieteten Stellplatz auf einem Hinterhof gehabt, an den auch ein Altenheim gegrenzt hat. Wenn es damals schon diese Möglichkeit des (für mich) kostenlosen Abschleppens gegeben hätte, wäre das schön gewesen. Das ist der einzige Weg, wie es solche Bananenrepublikaner (=Falschparker) vielleicht mal dauerhaft kapieren. Wenn es für sie maximal teuer und unbequem wird.Udomann hat geschrieben: ↑Das halte ich für rechtlich bedenklich, wenn ein privater Grundstücksbesitzer einen Abschleppdienst beauftragt und dieser dann das Auto erst herausgeben will, wenn die Kosten dafür vom Autobesitzer gezahlt wurden, die Begründung der Berliner Polizei mit dem "Anfangsverdacht der Erpressung" liegt hier nicht gar so falsch, wie man denken könnte, obwohl es sich hier um einen etwas anders gelagerten Fall handelt.LeakMunde hat geschrieben: ↑ Das ändert sich momentan stetig. Immer mehr Abschleppdienste rechnen direkt mit dem Falschparker ab und geben das Fahrzeug erst heraus, wenn gezahlt wurde. Das ist für den Grundstücksbesitzer deutlich angenehmer und verschafft den Abschleppdiensten mehr Aufträge. Unterhaltsam wurde das mal in Berlin, als ein Zivilfahrzeug der Polizei abgeschleppt wurde.
Aber was weiß ich schon, das Recht und die Umgangsformen in diesem unserem Lande nähern sich immer mehr den Gebräuchen in sogenannten "Bananenrepubliken" an, gleiches Recht für alle: Gelächter, gibts längst nicht mehr, wenn es das überhaupt mal gegeben hätte usw.
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