Abschleppen lassen von BEV-Ladesäulenblockierer

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Re: Abschleppen lassen von BEV-Ladesäulenblockierer

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Wenn ich nicht sehr irre, kann ein "Privatmann/Frau", im öffentlichen Bereich, sowieso nicht so ohne Weiteres abschleppen lassen.
Nur weil jemand eine Ladesäule blockiert jedenfalls nicht.
Und auf Privatgelände (z.B. Supermarkt oder Ähnliches) schon gar nicht. Da kann es nur der Besitzer des Geländes veranlassen, und muss es auch erst einmal bezahlen.
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Re: Abschleppen lassen von BEV-Ladesäulenblockierer

TorstenW
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Moin,

an Ladesäulen im öffentlichen Raum kann man das Abschleppen über das Ordnungsamt veranlassen.

Grüße
Torsten

Re: Abschleppen lassen von BEV-Ladesäulenblockierer

LeakMunde
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Und fürs Abschleppen von Privatgelände gibt es mittlerweile viele Anbieter, die das für den Grundstücksbesitzer kostenfrei erledigen.
Dich stören diese Signaturen? :-?
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Bitteschön ;)

Re: Abschleppen lassen von BEV-Ladesäulenblockierer

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TorstenW hat geschrieben: Moin,

an Ladesäulen im öffentlichen Raum kann man das Abschleppen über das Ordnungsamt veranlassen.

Grüße
Torsten
Wird offenbar unterschiedlich gehandhabt, wenn es denn überhaupt ein Ordnungsamt in dem jeweiligen Ort gibt.
Hier bei uns wurde, bei entsprechender telefonischer Nachfrage, an den Betreiber der Ladesäule verwiesen.
Und der erhebt eine Blockiergebühr, die mehr bringt als der Stromverkauf, lässt also nicht abschleppen.
Zuletzt geändert von 800Volt in Gold am Mi 1. Dez 2021, 13:06, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Abschleppen lassen von BEV-Ladesäulenblockierer

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LeakMunde hat geschrieben: Und fürs Abschleppen von Privatgelände gibt es mittlerweile viele Anbieter, die das für den Grundstücksbesitzer kostenfrei erledigen.
Bei uns leider nicht. Hätte ich schon mehrmals in Anspruch genommen.
Es wird hier vorab immer darauf hingewiesen, dass man in Vorleistung treten muss.
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Re: Abschleppen lassen von BEV-Ladesäulenblockierer

Bogey1957
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[/quote]
Bist Du denn sicher, dass es exakt die gleichen Fahrzeuge waren und sie nicht zwischenzeitlich getauscht wurden?
[/quote]
Es waren definitiv die gleichen Fahrzeuge!!! Hab ich kontrolliert. Habe Sie nicht abschleppen lassen, weil ich keine Zeit hatte und arbeiten mußte. Und abends hatte ich keine Lust mehr, weil ich nach Hause wollte.

Re: Abschleppen lassen von BEV-Ladesäulenblockierer

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In Hamburg klappt das reibungslos bei den AC-Säulen. Dabei ist immer die Parkdauer + Parkscheibe relevant, der Rest interessiert nicht. Autos ohne E-Kennzeichen werden umgehend beiseite geschafft. Das Kabel kann wohl aus der Ferne an der Säule entriegelt werden. Lässt es sich am Fahrzeug nicht entfernen, haben die eine Art Tasche mit Magneten dabei, und rollen es da rein und heften es an das Auto.

Ich denke, mit dem "unsozialen" Verhalten einiger werden wir wohl leben müssen. Den Ladevorgang selbst als Kriterium ran zuziehen, halte ich für nicht sinnvoll. Da wird dann das Lade-Limbo, á la "How low can I go?" losgehen: Wer kann, lässt dann mit minimaler Geschwindigkeit laden, um den Parkplatz zu behalten. Und wie oben bereits gesagt, manchmal ist es nicht zu sehen ob jemand lädt, oder es ist unklar ob noch geladen wird, ober nur geheizt, oder oder.

Das Thema BEV-Blockierer ist gerade bei den Carsharing-Anbietern ein Thema. Ich habe dort nachgefragt, wie man das mit dem Laden handhaben soll. Es gab nur eine ausweichende Antwort, die das Problem gekonnt umschifft hat. Man kann ja (und soll es sogar, bei niedrigem SOC), das Auto auf einer Ladestation zum Laden abstellen und dort die Fahrt beenden. Und in Hamburg läuft dann nach 2 Stunden der Timer ab. Wer ist dann zuständig? Darf ich so überhaupt abstellen? Das ist natürlich ein Dilemma für die Carsharing-Firmen.

Wer jedoch Konzerne kennt, weiß: Was nicht gemessen wird, wird nicht gemanagt. Wenn die BEV-Blockierer also nicht abgeschleppt werden, dann wird da auch nicht an einer Lösung gearbeitet, solange sich die Kosten nicht in HAM_2021_12_BEV_Abschleppkosten_final(2).xlsx visualisieren lassen. Ich melde daher auch die BEVs der Carsharer, wenn sie einen Ladeplatz blockieren, obwohl ich das Blockieren in diesem Fall weniger frech finde.
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Re: Abschleppen lassen von BEV-Ladesäulenblockierer

sheridan
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Wenn eine Ladesäule belegt ist, dann will ich sicher nicht noch Zeit damit verschwenden zu warten, bis der Abschleppdienst irgendwann mal kommt.

Re: Abschleppen lassen von BEV-Ladesäulenblockierer

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sheridan hat geschrieben: Wenn eine Ladesäule belegt ist, dann will ich sicher nicht noch Zeit damit verschwenden zu warten, bis der Abschleppdienst irgendwann mal kommt.
Das will niemand, aber z.B. in Berlin hat man manchmal keine andere Wahl. Da ist auch im Umkreis alles belegt.

In Hamburg hat das konsequente Abschleppen dazu geführt, das keine Verbrenner mehr auf den Ladeplätzen stehen. Es bringt also etwas, sich die Mühe zu machen.
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Re: Abschleppen lassen von BEV-Ladesäulenblockierer

Udomann
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Da aus einigen Beiträgen hier hervorgeht, dass man als Privatmensch das Abschleppen von Parkplatzblockierern veranlassen könnte, möchte ich diese falsche Ansicht mal klarstellen:
Kein Privatmensch hat das Recht, Parkplatzblockierer abschleppen zu lassen!
Ruft doch mal einen Abschleppdienst an, ihr werdet dann schon die passende Absage bekommen, die werden nur tätig, wenn:

- 1. die Polizei das Abschleppen veranlasst oder
- 2. der Autobesitzer selber, oder
- 3. das zuständige Ordnungsamt einer Stadt oder
- 4. der Grundstücksbesitzer oder dessen Bevollmächtigter selber, auf dessen Grundstück dieser Parkplatz angelegt ist.

Zu 1.: Die Polizei wird sich in der Regel nicht um den ruhenden Verkehr kümmern, es sei denn, ein Falschparker behindert oder gefährdet den Verkehr.

Zu 2.: Bedarf keiner weiteren Erklärung.

Zu 3.: Das Ordnungsamt KANN nur tätig werden, wenn sich dieser Parkplatz/Ladeplatz auf städtischem Grund befindet bzw. auf öffentlichem Verkehrsraum, das Ordnungsamt MUSS aber auch nicht tätig werden, sie können auch nichts machen oder nur ein Ticket ausstellen. Ein Privatmensch hat nicht das REcht, ein Abschleppen zu verlangen, nur weil er dort jetzt laden möchte, ist blöd, ist aber so.

Zu 4.: Hier haben wir es meist mit Parkplätzen von großen Kettenläden zu tun, entweder Baumärkte oder Supermärkte, die eigene Bestimmungen für die Nutzung bzw. Nutzungsdauer ihrer eigenen Parkplätze einschließlich der von ihnen veranlassten Ladepunkte, die von anderen Gesellschaften betrieben werden, festlegen.
Das Problem dabei ist, dass das Ladenpersonal, auch die jeweiligen Chefs, mit den Ladesäulen selbst gar nichts zu tun haben, sie kümmern sich darum einfach nicht, auch wenn man sich als Kunde beschwert, dass da jemand bereits voll geladen steht und die Säule blockiert, heben sie nur die Schultern, die Betreibergesellschaft der Ladesäulen selbst hat da auch keine Aktien drin, die unternehmen da auch nichts.

Generell ist es so, dass, wenn ein Privatmensch bzw. der Inhaber/Besitzer eines Grundstücks oder dessen Bevollmächtigter, einen Abschleppvorgang bestellt, diesen zunächst aus eigener Tasche bezahlen muss (wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch) und sich im Nachgang von dem Abschleppvorgangsverursacher das Geld auf dem privatrechtlichen Wege wieder zurückholen muss, also wird da die Motivation eher mau sein.

In den hier behandelten Fällen also wird immer das Ordnungsamt zuständig sein, den Abschlepper zu beauftragen. Und wenn sie das nicht wollen oder nicht machen, hat man Pech. Daneben kann es auch vorstellbar sein, dass ein Abschleppunternehmer sich weigert, weil ihm das Beschädigungsrisiko zu hoch ist, wenn sich das Kabel dann doch nicht entfernen lässt. Die Anfahrtsrechnung muss dann das Ordnungsamt tragen, weil der Abschlepper ja letztlich nicht tätig geworden ist.

Ich sehe hier Regelungsbedarf für die Politik, wie man grundsätzlich das Laden/Parken/Blockieren von Ladesäulen ahndet, bundeseinheitlich muss das geregelt werden, damit jeder weiß, was auf ihn zukommt, wenn er mit seinem Verbrenner so einen Ladesäulenplatz blockiert oder wenn jemand mit einem BEV/PHEV dort nicht (mehr) lädt, sondern nur noch parkt und anderen die Lademöglichkeit wegnimmt.
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