Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

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Re: Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

GregorLeaf
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Tom7 hat geschrieben:
GregorLeaf hat geschrieben: Das ist jetzt aber schon ein bisschen weit hergeholt, oder?
Nein, es ist weit hergeholt, dass irgendwer glaubt, dass das als "Tarnung" auch nur irgendwie durchgeht.
Ich habe mir für das Foto eine Lücke in den Büschen suchen müssen. Für jemanden, der nicht extra nachsieht, geht da einfach nur ein Ladekabel zum Auto.
Auch ich habe nur genauer hingesehen, weil mir nicht bekannt war, dass Mercedes Fahrzeuge mit Chademo verkauft hat.

Egal was für vorgefasste Meinungen ihr zu angeblichen Hilfs-Sheriffs habt, ich war als einziger hier vor Ort und bilde mir deshalb ein, diese spezielle Situation am besten beurteilen zu können ...
2024-?: Hyundai Kona OSE 39kWh
2020-2024: Nissan Leaf ZE0 30kWh
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Re: Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

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In den Fällen, das offensichtlich ein Ladevorgang vorgetäuscht wird, belohnt die Truppe unter der 110 das mit Verdoppelung der Strafe.
Fiat 500e seit 2017, zusätzlich VW eGolf. inzwischen auch ein i3s in der Familie; 200 MWh Strom an den Ladesäulen seit 2019 verkauft.
Ladesäule vor der Haustür
#2307 Ladestart um 23:07

Re: Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

Tom7
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Auf dem Kauflandparkplatz ist sicher nicht die 110 zuständig.
Wäre sie es, wäre sie auch übrigens machtlos (aufgrund eines StVo-konformen Parkverbots vor der Säule).

Re: Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

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Fritzchen-66 hat geschrieben: In den Fällen, das offensichtlich ein Ladevorgang vorgetäuscht wird, belohnt die Truppe unter der 110 das mit Verdoppelung der Strafe.
Es wurde hier jetzt schon des Öfteren angemerkt: Bitte nicht die (zwar vielleicht in M gewünschte) Vorgehensweise mit der 110 als überall gültig darstellen!
Hier in S bspw. würde man Dir was erzählen, wenn Du wegen eines Parkvergehens den PolizeiNOTRUF wählen würdest.
Zumal hier für den ruhenden Verkehr auch gar nicht die Polizei, sondern das Ordnungsamt zuständig ist.
2019: u.a. e-Golf, Nissan Leaf, Kia E-Niro zum Testen über nextmove
2020-2022: Kia E-Soul
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2024-2025: Smart #3

Re: Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

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FloB hat geschrieben:
Fritzchen-66 hat geschrieben: In den Fällen, das offensichtlich ein Ladevorgang vorgetäuscht wird, belohnt die Truppe unter der 110 das mit Verdoppelung der Strafe.
Es wurde hier jetzt schon des Öfteren angemerkt: Bitte nicht die (zwar vielleicht in M gewünschte) Vorgehensweise mit der 110 als überall gültig darstellen!
Hier in S bspw. würde man Dir was erzählen, wenn Du wegen eines Parkvergehens den PolizeiNOTRUF wählen würdest.
Zumal hier für den ruhenden Verkehr auch gar nicht die Polizei, sondern das Ordnungsamt zuständig ist.
Es ist wirklich schade, daß wir trotz riesiger Bürokratie und Normen für alles für solche Dinge keine einheitliche Regelung haben. Wie zu Zeiten der Fürstentümer hat jedes Dorf da eigene Zuständigkeiten und Regelungen.
Woher soll ich als Ortsfremder wissen, wer zuständig ist für Parkvergehen? So kommen die Deppen meistens davon, weil es einfach zu aufwendig ist, auf die Schnelle herauszufinden, wen ich anrufen muß.
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Re: Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

rmX
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Privat- oder Firmengelände?

Da bekommt man ja echt Lust zu Laden (ironiefrei!) und damit alles zu blockieren...

:P
Wunsch: E-Reisemobil (Kasten) - schaunmermal wo die Reise hingeht :)
ganz 'neu': Kona Style (2020) mit 64 kWh und "so'n paar" tollen Extras...

Re: Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

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FloB hat geschrieben:
Fritzchen-66 hat geschrieben: In den Fällen, das offensichtlich ein Ladevorgang vorgetäuscht wird, belohnt die Truppe unter der 110 das mit Verdoppelung der Strafe.
Es wurde hier jetzt schon des Öfteren angemerkt: Bitte nicht die (zwar vielleicht in M gewünschte) Vorgehensweise mit der 110 als überall gültig darstellen!
Hier in S bspw. würde man Dir was erzählen, wenn Du wegen eines Parkvergehens den PolizeiNOTRUF wählen würdest.
Zumal hier für den ruhenden Verkehr auch gar nicht die Polizei, sondern das Ordnungsamt zuständig ist.
Aussage der Polizei Stuttgart, als ich einmal bei der normalen Dienststelle um's Eck angerufen habe: in Stuttgart IMMER die 110 anrufen, dort wird zentral disponiert, auch Revierübergreifend.

Die Polizei ist übrigens auch für den ruhenden Verkehr zuständig, wenn die Verkehrsüberwachung nicht erreichbar ist (dort ist nur 06-22 Uhr jemand erreichbar, und deren Standardaussage ist: "ich hab dort niemand, kann mehrere Stunden dauern bis ich jemand in die Ecke bekomme").
MG4 Trophy Extended Range (EZ 10/2023, R63)

Re: Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

Cliffideo
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Deshalb immer die 110 anrufen und bei einem Problem damit auf die Kollegen in Stuttgart, München und auch Hamburg verweisen, die das empfohlen haben. Kann man auch im Netz ergooglen. Anrufe bei der 110 werden protokolliert, die bei den Revieren nicht. Daher bei Ersterem später statistisch auswertbar.
Für lebensbedrohende Notrufe ist eigentlich auch eher die 112 zuständig. Dort aber nur anrufen, wenn das blockierende Fahrzeug Feuer gefangen hat.. ;-)
Tesla Model 3 LR RWD (2023-...) von e-flat

Re: Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

rmX
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nicht nur Feuer, wenn der Lynchmob anrueckt... Aber dann bringt die Trachtentruppe ja auch den Pressluftdoktor mit...

Im Ernst: gibt es zu Hamburg eine offizielle Aussage 'bitte 110 statt Revier anrufen' bei blockierten Ladesäulen?
Wunsch: E-Reisemobil (Kasten) - schaunmermal wo die Reise hingeht :)
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Re: Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

koaschten
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rmX hat geschrieben: Im Ernst: gibt es zu Hamburg eine offizielle Aussage 'bitte 110 statt Revier anrufen' bei blockierten Ladesäulen?
https://www.e-charging-hamburg.de/fragen-und-antworten
Was kann ich tun, wenn ein E-Parkplatz durch ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor bzw. ohne E-Kennzeichen zugeparkt ist? Kann ich das Abschleppen veranlassen?
Im öffentlichen Raum gilt die Straßenverkehrsordnung. Diese besagt, dass als E-Parkplätze gekennzeichnete Stellplätze lediglich von E-Fahrzeugen mit E-Kennzeichen und nur im Rahmen der ausgewiesenen Höchstparkdauer (Nachweis per Parkscheibe erforderlich) genutzt werden dürfen. Steht ein Fahrzeug unberechtigterweise auf einem solchen öffentlich zugänglichen E-Parkplatz, haben Sie die Möglichkeit, das jeweils zuständige Polizeikommissariat auf die Situation hinzuweisen, damit dieses tätig werden kann. Steht ein Fahrzeug unberechtigterweise auf einem öffentlich zugänglichen E-Parkplatz, der sich auf einem privaten Grundstück befindet (zum Beispiel Tankstelle), ist lediglich der Pächter oder Eigentümer des Grundstücks berechtigt, ein Abschleppen durch die Polizei zu veranlassen.

Ob es sich um einen E-Parkplatz im öffentlichen Raum oder auf einem privaten Grundstück handelt, ist an der Farbe der Beschilderung zu erkennen: Im öffentlichen Raum hat das „Parkplatzschild“ einen blauen Hintergrund, im privaten Raum einen grünen.
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