Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

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Re: Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

Oldy62
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Leute, ihr könnt doch nicht einfach pauschal den Notruf wählen.
Ich vielen Städten und Gemeinden wird das nicht gerne gesehen, weil man möglicherweise die Leitung für echte Notrufe blockiert. Oft soll man so etwas über die Hotline des Ordnungsamtes melden oder über die Festnetznummer der Polizei.
Also bitte erst einmal informieren, wie es in der betreffenden Stadt oder Gemeinde gehandhabt wird.

Eine Park- / Ladebehinderung ist alles Mögliche, nur kein Notfall im Sinne der Polizei.
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Re: Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

LeakMunde
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Oldy62 hat geschrieben: Ich vielen Städten und Gemeinden wird das nicht gerne gesehen, weil man möglicherweise die Leitung für echte Notrufe blockiert.
Sollte es tatsächlich noch Polizeistationen ohne Notrufüberlauf geben, gehört das möglichst schnell festgestellt und an den Pranger gestellt. Besser das passiert wenn nicht viel los ist und ein paar Leute Verkehrsbehinderungen melden, als durch einen Fall wie in Hanau.
Dich stören diese Signaturen? :-?
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Bitteschön ;)

Re: Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

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Es gibt Kommunen, in denen zwingend die 110 angerufen werden soll - da wird zentral gesteuert, wer sich kümmert, und es fließt in eine Statistik ein.

Ich wurde einmal, als ich wegen einer blockierten Ladesäule das nächstgelegene Revier angerufen habe, angepflaumt, dass sie hier alle Hände voll zu tun hätten und die 110 dann eben jemand von einem anderen Revier hinschickt, wenn dort grad Luft ist.

Die Diskussion hatten wir hier schon zig mal, und das Ergebnis war jedes Mal: wir entscheiden das nicht. Wenn die Polizei sagt "immer die 110 anrufen, dort wird priorisiert & verteilt", dann ist das so.
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Re: Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

Oldy62
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Wenn die örtliche Polizei das so will, dann sollte es auch so gemacht werden.
Aber es ist nun mal nicht überall so. Daher sollte man sich vorher erkundigen, wie es bei solchen Meldungen vor Ort gehandhabt wird.
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Re: Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

Tom7
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hghildeb hat geschrieben: Gibt es für erkennbar vorsätzlich begangene Ordnungswidrigkeiten nicht die Möglichkeit zur Verdoppelung des Bußgelds? Manche Zeitgenossen scheinen es wirklich drauf anzulegen.
Wie so ganz oft, stelle ich einmal mehr die Frage, ist es überhaupt eine Ordnungswidrigkeit? Zumindest auf dem Bild kann ich keine Beschilderung erkennen. Grünes Gepinsel ist nett, aber hat null Rechtsverbindlichkeit. Wie so oft, gehört meist eher die Beschilderung an den Pranger (wobei ich in diesem Fall kein finales Urteil fällen will, weil ich nur das Bild kenne).

Re: Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

risk
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@Tom7

In dem Fall des Verbrenners auf zwei Parkplätzen ist es unabhängig von der Beschilderung ein Verstoß, da ohne Grund zwei Parkplätze blockiert werden.

Re: Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

voon
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Tom7 hat geschrieben: [Grünes Gepinsel ist nett, aber hat null Rechtsverbindlichkeit.
Wird drauf ankommen, ob man vor einem Richter steht oder nicht. Der wird das "grüne Gepinsel" durchaus so werten, dass man wirklich hätte erkennen müssen, dass man mit dem Verbrenner da nicht hingehört etc.

Re: Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

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Dennoch wäre eine verbindliche Gesetzeslage zur Beschilderung von Ladeplätzen eigentlich überfällig. Ich bin aber genauso gespannt wie skeptisch, ob der demnächst stattfindende Besetzungswechsel im Verkehrsministerium endlich Schwung in die Sache bringen wird.
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Re: Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

koaschten
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@hghildeb
viewtopic.php?p=2283408#p2283408
Darauf warte ich hier bei dem Aldi Nord der bei uns gerade komplett abgerissen und neu gebaut wird. Gibt es da Handhabe wenn da keine Ladesäule gebaut wird?

Aber seien wir mal ehrlich... das sind ne Menge Parkplätze die mit Leer-Rohren vorbereitet sein müssen und mindestens eine Lademöglichkeit muss stehen.
(2) Wird ein Nichtwohngebäude, das über mehr als zehn an das Gebäude angrenzende Stellplätze verfügt, einer größeren Renovierung unterzogen, welche den Parkplatz oder die elektrische Infrastruktur des Parkplatzes umfasst, so hat der Eigentümer dafür zu sorgen, dass
1.
mindestens jeder fünfte Stellplatz mit der Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität ausgestattet wird und
2.
zusätzlich mindestens ein Ladepunkt errichtet wird.
Und da kommt Aldi Nord auch nicht raus. Die haben das komplette Pflaster hoch genommen, neuen Laden gebaut und dann den Parkplatz wieder gepflastert :D
Zuletzt geändert von koaschten am Di 12. Nov 2024, 13:25, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

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Theoretisch kann das nach GEIG §15 als Ordnungswidrigkeit "mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden."

Gleiches würde übrigens bei der Nachrüstpflicht für Bestandsgebäude gelten, die mit §10 am 1.1.25 verbindlich wird. Wobei es sich hier streng genommen nur um die Pflicht handelt, der zuständigen Behörde die Planung für eine Ladesäule vorzulegen. Fristen für Bau und Inbetriebnahme sieht das GEIG nicht vor.
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