Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

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Re: Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

andix89
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Ich habe auch schon falsch herum in einer Einbahnstraße parken müssen, um laden zu können. Solche Säulen sind auch wirklich blöd platziert für Fahrzeuge die den Ladeanschluss hinten rechts haben, wenn man nicht den Parkplatz vorne bekommt.

Danach habe ich mir einen Juice Booster mit Verlängerung gekauft, damit mir das nicht nochmal passiert.

Also im Ladesäulenpranger würde ich den VW Fahrer jetzt nicht deswegen anprangern.
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Re: Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

Oldy62
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Mutig. Einen Juice Booster an einer Ladesäule unbeobachtet.
Und unnötig. Da hätte es ein längeres AC-Kabel auch getan.
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Re: Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

andix89
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Ich habe mittlerweile nur noch den JB dabei. Bisher hat sich für den noch niemand an einer öffentlichen Säule interessiert.
Natürlich wäre ein längeres Kabel auch möglich gewesen. Das ist mir dann aber auf Dauer zu unhandlich. Den Juice Booster kann ich im Notfall bei Bedarf verlängern, nutze aber so gut wie immer die normale Länge.
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Re: Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

Tom7
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Xochipilli hat geschrieben: "Und länger als 3 Minuten Halten ist Parken, egal was parallel sonst noch passiert."

Gestern stand ich eine halbe Stunde im Stau. Es ging nicht vorwärts und nicht rückwärts. Einfach "stehen". Egal, was sonst noch passiert. Habe ich nun geparkt?
Echt jetzt? Dein ernst?

Da muss man schon aufpassen, dass man beim Kopfschütteln kein Scheudertrauma bekommt. Da fragt man sich schon, was die Fahrschule falsch gemacht hat.
andix89 hat geschrieben: Ich habe auch schon falsch herum in einer Einbahnstraße parken müssen, um laden zu können.
Es war zwar keine Einbahnstraße, aber um laden zu können, habe ich entgegen der Fahrrichtung geparkt und habe ein Knöllchen bekommen (war aber nicht nur einmal und mehrfach ging es auch ohne gut). Jammern nutzt nichts, ich wusste es vorher, dass es ein Regelverstoß ist und hab die paar Euro bezahlt. Irgendwas mit "müssen" zu erklären, ist einfach auch neben der Sache. Natürlich hätte ich andere Optionen gehabt. Wer "muss" ist selber Schuld.

Re: Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

Xochipilli
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Ach, keine Sorge, meine Fahrschule hat da gar nichts falsch gemacht. Das war auch nicht mein ernst. (Nicht jeder hat dich Fähigkeit, Ironie zu erkennen.) Aber nach dem Post über mir "egal, was sonst noch passiert..." bleibt mir nur diese Schlussfolgerung. Das sind so diese Stammtischbehauptungen, die sich mit wenig Mühe selbst ad absurdum führen lassen.
Doch du musst keine Angst haben, dass ich das nächsten Mal, wenn ich im Stau stehe, dann die Parkscheibe an die Windschutzscheibe klemme.
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Re: Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

andix89
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@Tom7, stimmt, Einbahnstraße war eine ungünstige Wortwahl, Parken entgegen der Fahrtrichtung trifft zu.

Naja, wenn die Alternative ein zusätzlicher Stop am HPC auf dem Rückweg ist, ist das auch nicht der Weisheit letzter Schluss.
Mir hat das dann aber auch einmal gereicht, um meine Konsequenzen zu ziehen und ein entsprechend flexibles Kabel zu kaufen, nachdem ich festgestellt habe, dass es tatsächlich Ladesäulen gibt, für die ein Standardladekabel, wie es mit Fahrzeugen ausgeliefert wird, nicht ausreicht.
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Re: Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

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@Xochipilli Du möchtest bitte die StVO §12 konsultieren. Da steht folgendes:
(2) Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.
Das ist der Satz. Da ist keine weitere Ergänzung oder gar Einschränkung genannt.

Ergänzend steht da noch in Abs 4:
Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.
Somit ist eigentlich alles gesagt.

Wenn man entgegen der Fahrtrichtung parkt um zu laden, dann liegt es im Ermessensspielraum der kontrollierenden Person (den die durchaus haben), ob es ein Knöllchen gibt oder nicht. Nur hast Du keinesfalls einen Rechtsanspruch darauf, verschont zu bleiben.

SüdSchwabe.
--
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Re: Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

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Wobei mir nicht 100% klar ist, ob der Tatbestand "Fahrzeug verlassen" bereits durch "aus dem Fahrzeug ausgestiegen" erfüllt ist oder erst durch "sich vom Fahrzeug entfernt haben".

Meines Wissens ist es Letzteres. Also kein "Parken", solange man sich in der Nähe des Fahrzeugs aufhält und bei Bedarf jederzeit ohne (nennenswerten) Zeitverlust einsteigen und wegfahren kann.
Gruß
Werner
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Re: Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

Tom7
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Ja, letzteres. So lange man es im Blick hat und direkten Zugriff drauf hat, so hat man das Fahrzeug nicht verlassen. So die gängige Rechtsprechung dazu.

Re: Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

rmX
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was aber nach 3min auch egal ist... Selbst wenn man drin sitzt, isses ab 3min *parken*...

Ich sehe beim Einbahnstrassenfalschrumparken vor allem die Gefahr beim Ein-/Ausparken, und würde als Verantwortlicher 'abzetteln'.
Wunsch: E-Reisemobil (Kasten) - schaunmermal wo die Reise hingeht :)
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