Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

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Re: Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

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Kommt denn Parktaschen überhaupt als Begriff in der StVO vor? Was ist das denn überhaupt?

Alles was neben der Fahrbahn und nicht Grünstreifen, Geh- oder Radweg ist, ist ein Seitenstreifen. Der muß nichtmal befestigt oder markiert sein...

Grüazi, MaXx

P.S. Vielleicht kann ja ein freundlicher Hamburger Mitforist mal uns Jungs aus dem Süden ein Foto der Ladestation an der Davidswache machen und damit der Diskussion hier wenigstens ein bisserl Grundlage geben.
#2307 - Mit koordiniertem, gemeinsamen Laden die Strompreise reduzieren und die Welt retten ;-)
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Re: Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

Rita
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Re: Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

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MaXx.Grr hat geschrieben:Kommt denn Parktaschen überhaupt als Begriff in der StVO vor? Was ist das denn überhaupt?
.
Na ja, es sind Bodenmarkierungen vorhanden, die recht eindeutig den Verwendungszweck als Abstellfläche darstellen ... das ist kein blöder Seitenstreifen ... aber IANAL und das müsste jemand sagen, der sich damit besser auskennt.

@StVO?
Gruß
Werner
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Re: Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

StVO
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Also ein Seitenstreifen ist das zweifellos und die Beschilderung ist grundsätzlich erst einmal korrekt.
Problematisch könnten allerdings die Parkflächenmarkierungen sein, denn diese beenden ein ortsfestes Haltverbot.

lfd. Nr. 61, Zeichen 283, Anlage 2 StVO
Sie gelten bis [...] durch Verkehrszeichen für den ruhenden Verkehr eine andere Regelung vorgegeben wird.


i.V.m.:
lfd. Nr. 74 Parkflächenmarkierung, Anlage 2 StVO
Eine Parkflächenmarkierung erlaubt das Parken [...]


i.V.m.:
§39 Abs. 5 StVO
Alle Linien können durch gleichmäßig dichte Markierungsknopfreihen ersetzt werden.


Wir haben dort also ein Haltverbot auf dem Seitenstreifen und gleichzeitig eine allgemeine Parkerlaubnis durch Parkflächenmarkierungen in Form von Markierungsnägeln. Da könnte man ansetzen. Ach glaube aber nicht, dass man mit dieser Argumentation sehr weit kommt.

Das Problem ist aber anderer Art:
Dort stehen an der Zufahrt beidseitig Zeichen 250, mit denen die Verkehrsteilnahme zusätzlich verboten wird (hiervon ist inzwischen auch der ruhende Verkehr erfasst). Ausgenommen sind Lieferverkehr, Einsatzfahrzeuge der Polizei und Radverkehr.

Re: Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

Rita
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Re: Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

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Ah. Er hätte da also mutmaßlich (außer er wäre im Lieferverkehr unterwegs) gar nicht reinfahren dürfen. Wo er aber schonmal da war, hätte er vielleicht parken dürfen (weil die Bodenmarkierungen das Halteverbot auf den Seitenstreifen aufheben), keinesfalls aber laden. Richtig zusammengefasst?

Also, wenn ich mich schon für "Durchfahrt verboten missachtet" und Stromdiebstahl verantworten müsste, dann würde ich doch versuchen, wenigstens nicht auf den Abschleppkosten sitzen zu bleiben ... solange es da eine Chance gibt und ich eine Verkehrsrechtsschutzversicherung hätte :)
Gruß
Werner
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Re: Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

StVO
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Das Schild wird zwar umgangssprachlich (auch von Behörden) als "Durchfahrtsverbot" bezeichnet, es verbietet aber die Verkehrsteilnahme allgemein. Da auch ruhender (parkender) Verkehr zur Verkehrsteilnahme zählt, ist im Bereich von Zeichen 250 auch das Parken verboten bzw. ordnungswidrig. Dazu gab es lange Zeit unterschiedliche Rechtsprechung, weshalb in der StVO eine entsprechende Klarstellung vorgenommen wurde.

Natürlich würde auch hier die eigenständige Parkerlaubnis der Parkflächenmarkierung dem Zeichen 250 entgegenstehen, aber auch mit dieser Argumentation muss man vor Gericht erstmal durchdringen. Ich halte das für fragwürdig. Zu den Parkflächen hinfahren durfte man schließlich nicht. Alles in allem eine Vielzahl an guten Argumenten gegen den Fahrzeugführer, auf Grund derer ich einen positiven Ausgang eines möglichen Verfahres für ausgeschlossen halte.

Re: Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

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Ah, verstanden, danke!
Gruß
Werner
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Re: Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

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  • Labbi
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Ich war in Eckernförde. Dort gibt es am Hafen eine Ladesäule (https://www.goingelectric.de/stromtanks ... -30/49823/). Soweit so gut. Das die für mich besetzt war, war schade, aber nicht schlimm (es waren auch eAutos). Was mich dann aber erstaunte/fazinierte, war das dort die Ladekabel über den "Fussweg" führte.
Anderorts gab es Gerichtsentscheidungen, das so etwas als Hindernis für ältere Menschen gilt, aber wenn eine Stadt/Gemeinde das macht, scheint es wieder in Ordnung zu sein. Gut, der "Fussweg ist an der Stelle nicht sehr breit und mal soll eher anders laufen, aber ich habe mir das "Schauspiel" angesehen und es gingen viele Leute da lang, weil die meisten zu andern Geschäften wollten.
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Gruß
Labbi

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Peugeot e2008 GT
KIA EV3 Air (bestellt, ab ca 08/25)

Re: Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

StVO
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Das geht solange gut, bis etwas passiert. Allerdings parken die Fahrzeuge dort scheinbar auch so, dass dort ohnehin niemand laufen kann. Ein richtiger Gehweg ist das auch nicht.
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