Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

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Re: Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

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Paragraph 229 (Selbsthilfe, s.o.) könnte greifen, ist aber vermutlich auch eher für schwerere Notsituationen gedacht ... ob ein Richter das dann so durchwinkt, wäre fraglich ...
Gruß
Werner
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Re: Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

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MaXx.Grr hat geschrieben: Das ist aber keine Selbstjustiz sondern tangiert lediglich die Notwehr und Selbsthilfe im BGB - er schreibt ja schließlich: "...und ich mach das nur in dringenden Fällen", also wenn er dringend laden muß.
§ 227 BGB - Notwehr:
(1) Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich.
(2) Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
§ 228 BGB - Notstand:
Wer eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, um eine durch sie drohende Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht widerrechtlich, wenn die Beschädigung oder die Zerstörung zur Abwendung der Gefahr erforderlich ist und der Schaden nicht außer Verhältnis zu der Gefahr steht. Hat der Handelnde die Gefahr verschuldet, so ist er zum Schadensersatz verpflichtet.
§ 229 BGB - Selbsthilfe:
Wer zum Zwecke der Selbsthilfe eine Sache wegnimmt, zerstört oder beschädigt oder wer zum Zwecke der Selbsthilfe einen Verpflichteten, welcher der Flucht verdächtig ist, festnimmt oder den Widerstand des Verpflichteten gegen eine Handlung, die dieser zu dulden verpflichtet ist, beseitigt, handelt nicht widerrechtlich, wenn obrigkeitliche Hilfe nicht rechtzeitig zu erlangen ist und ohne sofortiges Eingreifen die Gefahr besteht, dass die Verwirklichung des Anspruchs vereitelt oder wesentlich erschwert werde.
(https://dejure.org/gesetze/BGB/227.html)

Eine endgültige Klärung kann aber nur im jeweiligen Einzelfall von einem Gericht herbeigeführt werden.

Grüazi, MaXx
Kurzfassung : Vergiß es !

Wenn Du Dei Fahrzeug so hinstellst, daß der andere nicht mehr wegkommt, und nicht beim Fahrzeug bleibst, um exakt das sicherzustellen, erfüllt das den Tatbestand der Nötigung ohne rechtfertigende Umstände.

Blockieren, laden und dabeibleiben ist hingegen ok. Die dann mit dem Umparken verbundenen Verzögerungen sind von dem Blockierer quasi selbst verschuldet, unvermeidbar und daher hinzunehmen : Hätte der Blockierer von vorn herein korrekt geparkt, wäre es nicht dazu gekommen !
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Re: Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

Ranzoni
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Ladesäulen "blockieren" kann auch so enden:
https://ooe.orf.at/stories/3193383/

Gruß
Ranzoni

Re: Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

Eventer
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Schade das es immer an wenigen idioten scheitert.
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Re: Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

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@Eventer :Das ist leider fast immer so ! Und diese wenigen schreien dann oft auch noch am lautesten … !
BMW i3 94 AH REx

Re: Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

Tom7
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iOnier hat geschrieben: Paragraph 229 (Selbsthilfe, s.o.) könnte greifen, ist aber vermutlich auch eher für schwerere Notsituationen gedacht ... ob ein Richter das dann so durchwinkt, wäre fraglich ...
Das ist nicht fraglich, sondern ganz klar so nicht der Fall. Da braucht man auch nicht lange drüber zu diskutieren. Das ist nicht wie in Hollywood bei den Superhelden, wo es immer gut und böse gibt. Nein, hier gibt es zwei die was falsch machen und beide bekommen in einem solchen Fall hoffentlich ihre gerechte Strafe (beides kein Kapitalverbrechen, bei beidem zieht keine Notwehr).

Re: Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

Rita
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@Eventer
@Sinenomine
mit dieser Sorte Idioten hatte ich grade am Samstag an einer Aldi Filiale in Köln zu tun... vorm HPC standen 2 Pkw ein Hybrid, der am Laden war
und ein Fiat500e, der nicht am Laden war.
im Glauben, daß der Wgen fertiggelden hatte und den Stecker freigibt, fühlte ich, ob der Stecker frei wäre.....
wurde dann von einer Frau, die grade ausm Markt kam angepöbelt, die Finger von dem Auto zu lassen.... ich antwortete, daß ich nur geprüft habe, ob der stecker freigegeben sei.... sie pöbelte weiter rum, ging dann ein paar plätze weiter zu einem identischen 500er und telefonierte....
beide Fahrzeuge waren im gleichen Farbton (metllic pink würde ich das nennen) und hatten beide WI-I 3xxx
da ich ladenot hatte, stellte ich meinen Golf auf den Gehweg hinter der Säule und konnte so laden....
kurz darauf kam das junge Pärchen das zu dem 500er vor der Säule gehörte... und es wurde von neuem rumgepöbelt.... unter anderem ich dürfe nicht laden, da ich nicht im Laden einkaufe..... ich sagte, erstmal kaufe ich strom für mein auto.....
ich wurde als spinner bezeichnet, weil der Strom ja kostenlos wäre.... und der junge Mann fing an mit Gewalt am Ladestecker in meinem Auto rumzuzerren, schmiß sich quasi hin und her und beschädigte meine Ladedose, was nun eine Strafanzeige wegen vorsätzlicher Sachbeschädigung zur Folge haben wird und eine vermutlich hohe Schadenersatzforderung.....

dann wurde mir klar... die hatten angesteckt im Glauben, es wäre gratis...und das Auto hat verrigelt es wurde aber mangels Zahlung kein Ladevorgang gestartet

solche Leute sind echt charakterlich nicht geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen

Rita

Re: Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

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Tom7 hat geschrieben:
iOnier hat geschrieben: Paragraph 229 (Selbsthilfe, s.o.) könnte greifen, ist aber vermutlich auch eher für schwerere Notsituationen gedacht ... ob ein Richter das dann so durchwinkt, wäre fraglich ...
Das ist nicht fraglich, sondern ganz klar so nicht der Fall. Da braucht man auch nicht lange drüber zu diskutieren. Das ist nicht wie in Hollywood bei den Superhelden, wo es immer gut und böse gibt. Nein, hier gibt es zwei die was falsch machen und beide bekommen in einem solchen Fall hoffentlich ihre gerechte Strafe (beides kein Kapitalverbrechen, bei beidem zieht keine Notwehr).
.
Ich bezog mich weder auf § 227 BGB (Notwehr) noch auf § 228 (Notstand) sondern auf § 229 (Selbsthilfe), was schreibst Du hier wieder von Notwehr?
Gruß
Werner
Peugeot iOn Produktionsdatum 09/15 seit 01/16
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Re: Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

Tom7
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Sorry, ja war ein Mix aus verschiedenen Beiträgen. Aber für § 229 gilt das genauso (schreibst du ja eigentlich auch nicht anders).

Re: Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

Screemer
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Freddy1964 hat geschrieben: Mal wieder einer, der keine 2 Minuten bis zum freien Parkplatz laufen kann. Immer wieder blöd, da die Ladesäule natürlich frei anzeigt.
Ist halt harter Beschilderungsfail. Der darf da half stehen ohne zu laden. Wurde mich an deiner Stelle an den cpo der Station wenden und schildern, dass das Recht häufig vorkommt und um Korrektur der Beschilderungen bitten.

Von der charakterlichen Fehlbildungen des Porschefahrers möchte ich lieber nicht anfangen.
Renault Zoe Z.E. 50 r110 Life + CCS
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