Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

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Re: Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

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  • djar
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wilhem hat geschrieben: Hallo,

endlich ein Grund, um ein bisschen happy zu sein 8-)
https://www.wbs.legal/verkehrsrecht/dsg ... ren-62664/
Es scheint sich was zu tun, das Neuland wird immer besser verstanden. Ich kenne es aber aus der Praxis auch nicht anders. Fotos und Dashcamaufnahmen werden gerne genommen. Ein solches Mittel der Beweissicherung zu verbieten ist IMHO Unsinn.

Das Problem mit dem Datenschutz entsteht ja nicht durch ein Foto, welches auf dem Mailserver der Bußgeldstelle versauert. Risiken entstehen da, wo Aufnahmen dauerhaft, zentral und automatisiert gespeichert und ggf. ausgewertet werden. Man könnte den Fotografen hier also fragen, ob sein Telefon das Foto gleich in die Google cloud hochgeladen hat.

In Hamburg hat sich das aber eh erledigt, da sind die Säulen 99.9% frei. Das konsequente Abschleppen hat sich rumgesprochen.
01/209 bis 11/2021 Renault Zoe Phase 1 41kw ohne CCS - Motorschaden bei 78.000 km
seit 11/2021: IONIQ 5 RWD 72,6 kWh
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Re: Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

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Diese Abmahnungen sind vom Bundesdatenschutzbeauftragten (dem jetzigen Ulrich Kleber als auch der Vorgänger Peter Schaar) als Nonsense bezeichnet worden. Von daher wundert mich das Ergebnis nicht - bin aber froh, dass das mal gerichtlich festgehalten wurde (auch wenn es sich nicht um eine Grundsatzentscheidung handelt und das Urteil noch nicht rechtskräftig ist).

SüdSchwabe.
--
Kona 64kWh Premium Facelift Acid Yellow GSD - bestellt am 09.September 2019 - abgeholt am 5.Juni '20 gefahren bis 27. Oktober '23
Škoda Enyaq iv80X Sportline - bestellt am 20.Dezember '21 - abgeholt am 27.Oktober '23

Re: Ladesäulenpranger ohne große Diskussion (Falschparker, sonstige Mißstände) aber mit Foto

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Nein. Zitat: "Das Schild 314 weist eigentlich darauf hin, dass das Parken an dieser Stelle erlaubt ist. Es kann aber mit einem Zusatzschild daherkommen, dass diese Erlaubnis einschränkt. Werden die Bedingungen des Zusatzschildes nicht erfüllt, gilt ein Parkverbot. Hier im Beispiel dürfen ausschließlich Krafträder im entsprechenden Bereich parken. Für alle anderen Fahrzeuge ist das Parken hier tabu."
Beispiel mit Kraftrad. Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/parkver ... bots%20hin.
IONIQ 5 Uniq Relax Solar 50xxx RWD LR weiß seit 31.01.2022

Re: Ladesäulenpranger ohne große Diskussion (Falschparker, sonstige Mißstände) aber mit Foto

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Exakt, 2 Parkplätze nur für Elektroautos und für die gilt werktags zu den genannten Zeiten die Parkscheibenpflicht.

Verbrenner brauchen hier keine Parkscheibe auszulegen, dafür dürfen sie aber hier gar nicht erst parken :D
Gruß
Werner
Peugeot iOn Produktionsdatum 09/15 seit 01/16
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Re: Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

Screemer
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KomaKona hat geschrieben: Direkt am Wallfahrtsdom in Neviges. Warum steht da ein Verbrenner? Weil er es darf! Sonn- und Feiertags sind Ladesäulen hier frei für jedermann. :wand:
Nein. Auch wenn kein Werktag ist dürfen da nur Steckerautos stehen. Allerdings dann auch ohne Parkscheibe und länger als 3 Stunde. Laden muss man da allerdings auch als Steckerautos nicht.

Steckerautos-Schild aka Z 1010-66/ elektrisch betriebene Fahrzeuge (EmoG)
§39 Absatz 10 StVO
Zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge kann das Sinnbild [Abbildung KFZ mit Stecker] als Inhalt eines Zusatzzeichens angeordnet sein. Elektrisch betriebene Fahrzeuge sind die nach §9a Absatz 2 und 4, jeweils auch in Verbindung mit Absatz 5, der Fahrzeug-Zulassungsverordnung gekennzeichneten Fahrzeuge.
Da die Leute das mit dem Parkplatzschild eh nicht checken wäre imho die einzig idiotensichere Lösung Folge de Schildkombinationen. Ich würde sogar bei als Hauptschild "Absolutes Halteverbot" + Zusatzschild aus Bild 1 aufstellen.

Bild Bild

Halte- und Parkverbot kennt echt jeder.
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Re: Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

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Darf aber nur auf Fahrbahnen verwendet werden.
Ioniq EV 08/2019 und ID.3 Pure

Re: Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

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Oder mit Zusatzschild "auch auf den Seitenstreifen".

Keinesfalls aber auf Parkflächen.

Pragmatisch würde es wahrscheinlich besser wirken, rechtswirksam wäre es nicht.
Gruß
Werner
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Re: Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

Screemer
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Auch wieder war. Hatte ich nicht bedacht.
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Re: Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

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Halteverbotsschilder werden auch oft nur als Dekoration des öffentlichen Raumes wahrgenommen (wenn überhaupt). Würde man sich dran halten, müßte man ja ein paar Schritte mehr laufen - die Zeit hat ja niemand.
KIA E-Soul Vision MJ2022, 64kWh

Re: DSGVO-Urteil: Bürger dürfen Falschparker für Anzeigen fotografieren

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JMK2020 hat geschrieben: bei Heise: "Wer einen Falschparker anzeigen will, darf dessen Fahrzeug fotografieren und die Bilder der Polizei mailen, ohne deswegen Probleme wegen des Datenschutzes zu bekommen. Das geht aus zwei am Donnerstag veröffentlichten Urteilen des Verwaltungsgerichts Ansbach (Bayern) hervor
Dazu: DSGVO-Urteil: Bayerischer Datenschützer will klare Regeln für Falschparker-Fotos (heise.de)

Für Bürger soll es bald einfacher verständliche Vorgaben geben, wann sie der Polizei zur Anzeigenerstattung Fotos von Fahrzeugen von Falschparkern schicken dürfen. [...] Ein Sprecher der Münchner Polizei erklärte gegenüber dem Bayerischen Rundfunk: "Wir brauchen keine Hilfe bei der Parkraumüberwachung." Das mache nur unnötige Arbeit und bringe nichts.

[moderiert]
*325ppm. Seit 33 Jahren mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.
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