Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

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Re: Ladesäulenpranger ohne große Diskussion (Falschparker, sonstige Mißstände) aber mit Foto

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Jupp78 hat geschrieben: Ich kann kein widerrechtliches Parken erkennen, außer beim i3.
Doch, laut Lidl Parkplatz AGB darf er da nicht parken.

"Was muss ich beim Parken auf einem Sonderstellplatz für das Laden von Elektroautos beachten?
Das Parken auf diesen Sonderstellplätzen ist ausschließlich für Fahrer von Elektroautos vorgesehen, die ihr Fahrzeug aufladen."
Peugeot e208 Allure in Blau
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Re: Ladesäulenpranger ohne große Diskussion (Falschparker, sonstige Mißstände) aber mit Foto

Jupp78
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Eigentlich dürfen wir hier nicht diskutieren, aber erstens müssen solche AGBs auch kenntlich gemacht werden, was m.M.n. auf Lidl-Parkplätzen praktisch nirgends der Fall ist und zweitens müsste halt auch die Beschilderung passen. Das Zusatzschild "Elektrofahrzeuge frei" ist ohne ein Hauptschild ohne jede Aussagekraft. Steht darüber das Schild (eingeschränktes) Halteverbot, wäre alles gut. Aber wovon sind E-Fahrzeuge an der Stelle frei? Frei laden zu müssen, oder wovon?

Re: Ladesäulenpranger ohne große Diskussion (Falschparker, sonstige Mißstände) aber mit Foto

TomDi
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Jupp78 hat geschrieben: Eigentlich dürfen wir hier nicht diskutieren, aber erstens müssen solche AGBs auch kenntlich gemacht werden, was m.M.n. auf Lidl-Parkplätzen praktisch nirgends der Fall ist und zweitens müsste halt auch die Beschilderung passen.
Die AGB gehst Du automatisch ein da immer Privatgelände. Daher reicht irgendwo ein kleiner Hinweis oder bereitstellen im Laden. Etwas anderes ist es wenn die überraschende Klauseln, wie Vertragsstrafe bei überschreiten der Parkdauer, enthalten. Dann muss gut sichtbar in der Form das Du es schon vor befahren des Parkplatzes erkennen kannst.
Jupp78 hat geschrieben: Das Zusatzschild "Elektrofahrzeuge frei" ist ohne ein Hauptschild ohne jede Aussagekraft. Steht darüber das Schild (eingeschränktes) Halteverbot, wäre alles gut. Aber wovon sind E-Fahrzeuge an der Stelle frei? Frei laden zu müssen, oder wovon?
Das ist nicht ganz so einfach, da es ein Privatgrundstück ist kann der Eigentümer festlegen was er will. Es gilt die StVO nicht, da,diese nur auf öffentlichen Parkplätzen automatisch greift und bei Privatgrundstücken noch andere Faktoren zu berücksichtigen sind.

Re: Ladesäulenpranger ohne große Diskussion (Falschparker, sonstige Mißstände) aber mit Foto

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Bei nicht öffentliche Parkplätze usw. muss der Eigentümer nur eindeutig darlegen was er will. Er reicht also nur ein gut lesbarer Text. Verkehrsschilder gem. StVO sind dafür nicht erforderlich.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
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Re: Ladesäulenpranger ohne große Diskussion (Falschparker, sonstige Mißstände) aber mit Foto

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TomDi hat geschrieben: Das ist nicht ganz so einfach, da es ein Privatgrundstück ist kann der Eigentümer festlegen was er will. Es gilt die StVO nicht, da,diese nur auf öffentlichen Parkplätzen automatisch greift und bei Privatgrundstücken noch andere Faktoren zu berücksichtigen sind.
Ein paar Gedanken dazu finden sich im Schilderwald-Thread: viewtopic.php?p=1444420#p1444420

Re: Ladesäulenpranger ohne große Diskussion (Falschparker, sonstige Mißstände) aber mit Foto

Jupp78
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TomDi hat geschrieben: Die AGB gehst Du automatisch ein da immer Privatgelände. Daher reicht irgendwo ein kleiner Hinweis oder bereitstellen im Laden. Etwas anderes ist es wenn die überraschende Klauseln, wie Vertragsstrafe bei überschreiten der Parkdauer, enthalten. Dann muss gut sichtbar in der Form das Du es schon vor befahren des Parkplatzes erkennen kannst.
Sorry, aber das stimmt so nicht. Bei öffentlich zugänglichem Privatgelände muss der Eigentümer, sofern er denn eine AGB durchsetzen will, diese auch klar ausschildern.
Bei meinem Lidl-Parkplatz ist noch nicht einmal klar, wo die Grundstücksgrenze verläuft. Das wäre auch praktisch unmöglich für den Nutzer, hier zu erkennen, dass es ein Privatgelände ist und irgendwelche versteckten AGBs dahinter liegen.
Rewe und dm teilen sich das Gebäude und den Parkplatz (ein Bäcker ist auch noch dabei, aber die Eigentümerstrucktur ist für mich nicht ersichtlich). Natürlich muss hier nicht der Kunde sich in allen Geschäften kundig machen, ob es irgendwelche Beschränkungen gibt. Der Eigentümer hat übrigens Beschränkungen gewollt und diese auch so ausgezeichnet, dort stehen Schilder mit Parkuhr und max. 1h. Und das ist eindeutig.

Und die StVO sollte man bei öffentlich zugänglichen Privatgrundstücken immer beachten, einfach weil diese im Zweifel zieht. Dabei kann und darf der Eigentümer das gerne auch anders regeln, aber es ist seine Bringschuld das zu tun. Völlig anders sieht das natürlich bei nicht öffentlich zugänglichen Privatgrundstücken aus. Aber das trifft auf Supermarktparkplätze eher selten zu.

Ladesäulenpranger ohne große Diskussion (Falschparker, sonstige Mißstände) aber mit Foto

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Was sollen denn 3,7kW beim Supermarkt?!? Da komm ich doch nach meinem Einkauf keine 5km weit.

Re: Ladesäulenpranger ohne große Diskussion (Falschparker, sonstige Mißstände) aber mit Foto

Rita
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wenn da ein paar 3,7er Ladepunkte sind......blockieren die PHEV Schnarchlader VIELLEICHT nicht die Schnelladesäulen

Rita

Re: Ladesäulenpranger ohne große Diskussion (Falschparker, sonstige Mißstände) aber mit Foto

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Joyride hat geschrieben:Was sollen denn 3,7kW beim Supermarkt?!? Da komm ich doch nach meinem Einkauf keine 5km weit.
.
"Landschaftspark Duisburg", nicht Supermarkt. Das sind Destinationslader für Leute, die den Landschaftspark besuchen und sich da meist länger aufhalten dürften. IMO genau das richtige Konzept.
Gruß
Werner
Peugeot iOn Produktionsdatum 09/15 seit 01/16
Hyundai ioniq 5 RWD LR seit 11/21

Re: Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

SamEye
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@iOnier: ich glaube, dass der Beitrag etwas höher von @ecopowerprofi gemeint war, in dem die Frage gestellt wurde, weshalb dort ein Triple steht und nicht 4x11kW oder 12x3,7kW ;)
Bei 4x11kW würde ich tatsächlich noch mitgehen, aber 3,7kW fände ich dann auch etwas "mager". Ideal wäre an Kaufhäusern und Supermärkten vermutlich eine Kombination aus einem oder mehreren Schnellladern und einigen AC-Ladepunkten, wobei in Malls mit entsprechend langer Verweildauer, wie dem CentrO Oberhausen beispielsweise, tatsächlich 3,7kW-Ladepunkte ausreichend sein können. Aber auch dort sollte es einige Schnelllader geben (tut es im CentrO z.B. auch: der/die Schnelllader stehen dort an der Shell-Tankstelle)
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