Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

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Re: Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

Smiljan
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@OlafSt, stell dich mal mit einem leeren Tank auf die Standspur einer Autobahn
und warte auf die nächste Polizeistreife, die werden dir dann schon "erzählen" ob
du eine Panne hast.
Das Liegenbleiben ohne Kraftstoff ist eine vermeidbare Verkehrsbehinderung,
bei der die Polizei vom Verschulden des Fahrers ausgehen kann!
Grüsse von Smiljan

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Re: Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

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Im Prinzip zwar natürlich je nach Beschilderung, bei den Standplätzen an Ladesäulen handelt es sich aber doch ganz überwiegend um ausdrücklich als Parkplätze ausgewiesenene Flächen.
Gruß
Werner
Peugeot iOn Produktionsdatum 09/15 seit 01/16
Hyundai ioniq 5 RWD LR seit 11/21

Re: Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

Udomann
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Xochipilli hat geschrieben:
- Tanken bzw. Akku laden zählt nicht dazu.
Hier im Forum lese ich einfach verschiedene Meinungen. Das ist ja auch gut so, denn das Forum soll ein Ort des Meinungsaustauschs sein. Gibt es denn aber tatsächlich schon rechtsgültige URTEILE zur Frage ob das Laden ein Parkvorgang ist oder nicht? Kann hier bitte mal ein fachkundiger Jurist ein Urteil verlinken?
Meines Wissens gibt es dazu noch keinerlei höchstrichterliche Urteile, inwieweit das Laden mit dem Tanken zu vergleichen ist, bzw. ob man beim Laden auch parkt.

Da die meisten Ladeplätze als "Parkflächen nur für ladende E-Autos" meistens in Kombination mit einem Parkscheibengebot (maximal 2 Stunden oder so) gekennzeichnet sind und diese Praxis meines Wissens bisher nicht beanstandet wurde, gehe ich davon aus, dass das so in Ordnung ist.

Ladende E-Autos parken.

Jedenfalls so lange, bis es dazu entweder was Neues vom Gesetzgeber oder ein höchstrichterliches Urteil gibt, das anders lautet.

Re: Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

Xochipilli
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Mit dieser Interpretation von @Udomann kann ich mich sehr gut anfreunden.
Zoe50 mit AHK,
e-Smart als Dienstauto,
private Wallbox,

Re: Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

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Smiljan hat geschrieben: Das Liegenbleiben ohne Kraftstoff ist eine vermeidbare Verkehrsbehinderung,
bei der die Polizei vom Verschulden des Fahrers ausgehen kann!
Auch wer aus Kraftstoffmangel nicht mehr weiter kommt ist ein Liegenbleiber. Es ist halt nur vermeidbar und kann daher mit einer Strafe belegt werden. Insofern unterscheidet das Wort Panne nicht zw. vermeid- und unvermeidbar..

Und was das Laden angeht: Gemäß dem § 3 EmoG geht es in Erster Linie um das Parken. Der Ladevorgang ist nur eine Bevorrechtigung zur Nutzung.
§ 3 EmoG hat geschrieben: (4) Bevorrechtigungen sind möglich
1.
für das Parken auf öffentlichen Straßen oder Wegen,
2.
bei der Nutzung von für besondere Zwecke bestimmten öffentlichen Straßen oder Wegen oder Teilen von diesen,
3.
durch das Zulassen von Ausnahmen von Zufahrtbeschränkungen oder Durchfahrtverboten,
4.
im Hinblick auf das Erheben von Gebühren für das Parken auf öffentlichen Straßen oder Wegen.
Insofern. Wer lädt, der parkt.
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Re: Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

Cherry
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Zum Thema zugeparkte Ladesäulen kam mir so die Idee das man ja mal in einer gemeinsamen Aktion eine stark frequentierte Tankstelle für 15 oder 30 Minuten blockieren könnte um darauf aufmerksam zu machen was die Verbrennerfahrer da so veranstalten.

Re: Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

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Cherry hat geschrieben: Zum Thema zugeparkte Ladesäulen kam mir so die Idee das man ja mal in einer gemeinsamen Aktion eine stark frequentierte Tankstelle für 15 oder 30 Minuten blockieren könnte um darauf aufmerksam zu machen was die Verbrennerfahrer da so veranstalten.
Au ja, sowas wirkt bestimmt total deeskalierend... "Du hast mein Schippchen genommen, jetzt hau ich auf deine Sandkuchen!"?
Renault ZOE Experience R135/Z.E. 50
Fiat 500 L Bj. 1971

Re: Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

SamEye_again
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Moin ;)
...es würde vielleicht sogar die falsche "Zielgruppe" erwischt werden, denn wenn man sich die letzten Einträge im Ladesäulenpranger mal so anschaut, sind es gefühlt mehrheitlich Fahrzeuge von Car-Sharing-Unternehmen und nichtladende E-Mobile, die für Frust sorgen ;)

Re: Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

Oldy62
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Cherry hat geschrieben: Zum Thema zugeparkte Ladesäulen kam mir so die Idee das man ja mal in einer gemeinsamen Aktion eine stark frequentierte Tankstelle für 15 oder 30 Minuten blockieren könnte um darauf aufmerksam zu machen was die Verbrennerfahrer da so veranstalten.
Auf einem Privatgrundstück? Grandiose Idee.
Was kann der Tankstellenpächter dafür?
Jeep Avenger 1st Edition Sun Yellow

Re: Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

StVO
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Cherry hat geschrieben: Zum Thema zugeparkte Ladesäulen kam mir so die Idee das man ja mal in einer gemeinsamen Aktion eine stark frequentierte Tankstelle für 15 oder 30 Minuten blockieren könnte um darauf aufmerksam zu machen was die Verbrennerfahrer da so veranstalten.
Man kann eine konventionelle Tankstelle nicht mit einer E-Ladesäule gleichsetzen.
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