Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

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Re: Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

Tom7
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Einspruch, Euer Ehren! So gut wie nie fährt jemand eine Ladesäule mit leerem Akku an und nach spätestens 3 Minuten ist das Auto auch wieder betriebsbereit. Vergiss es dich auf die Betriebsbereitschaft zu berufen, die ist quasi immer gegeben.

Und klar, halten darfst du, auch länger als 3 Minuten, aber nur wenn diese Kriterien fürs halten erfüllt sind. Mit dem Schild des blauen P sieht der Gesetzgeber übrigens klar einen Parkvorgang und definiert den auch so. Das Laden ist nur Nebenwerk, nicht Hauptwerk.

P.S.: Die Tankstelle ist dabei natürlich nicht wirklich vergleichbar, weil es kein öffentliches Straßenland ist, sondern Privatrecht dort gilt. Hier kann und muss der Betreiber seine eigenen regeln machen.
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Re: Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

Smiljan
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Also für mich ist das Laden wie auch das Tanken Herstellung der Betriebsbereitschaft des Fahrzeuges !
Parken oder Halten hat mit der Abstellung eines Fahrzeugs zur Herstellung der Betriebsbereitschaft
nichts gemeinsam.

Auch eine (private) Tankstelle ist eine Nebenanlage einer Verkehrsfläche (Straße) !

Nur weil ein Verkehrsschild da steht, heißt das noch lange nicht dass es nach geltendem Recht
aufgestellt wurde.

In der "einzigen" Landeshauptstadt Thüringens standen jahrelang Schilder zur Kennzeichnung und Abgrenzung
einer Umweltzone, ein Gericht hat diese Umweltzone für rechtswidrig erklärt, die Schilder wurden aber erst
fast ein Jahr nach der Gerichtsentscheidung abgebaut.
Grüsse von Smiljan

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LR = Low Range = geringe Reichweite ( https://www.linguee.de/englisch-deutsch ... range.html )

Re: Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

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Irgendwie ist die Position des Ladeports am E-Tron in Höhe der A-Säule doch nen Fehler im Design. Um zu laden blockiert das Fahrzeug so weit mehr als eine Stellplatz.
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Re: Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

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In einem Gespräch mit der Polizei ergab sich der Hinweis, die Säule solle doch anzeigen, seit wann angesteckt / geladen werde.
Dann ist es für die Beamten vor Ort einfacher, ihre Entscheidung zu treffen.
Zudem könnte dann der Aufwand, die Parkscheibe auszulegen entfallen. ;-)
Fiat 500e seit 2017, zusätzlich VW eGolf. inzwischen auch ein i3s in der Familie; 200 MWh Strom an den Ladesäulen seit 2019 verkauft.
Ladesäule vor der Haustür
#2307 Ladestart um 23:07

Re: Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

SamEye_again
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Aufwand? Ich halte an und fertig :lol: https://www.amazon.de/Needit-Vollautoma ... 156&sr=8-7

btw: interessanter Artikel: https://efahrer.chip.de/news/elektro-sc ... net_107813
Zusätzlich werden die Gratis-Ladesäulen in Zukunft ab einer bestimmten Lademenge abgeriegelt. Stundenlanges Herumlungern an der Lidl-Ladestation wird damit wohl bald der Vergangenheit angehören.

Re: Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

MTZO
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Tom7 hat geschrieben: Naja, Umsatz ist weder Gewinn noch Schaden ... egal.

Am Ende wäre es wohl, auch wenn man das selbst wohl nicht möchte, das beste, wenn der Parkplatz vor der Ladesäule das gleiche kosten würde wie die Parkplätze drum herum. Das würde den Anreiz wegnehmen die Ladesäule zu blockieren.
Du hast recht. Korrekt müsse es heißen: entgangener Umsatz.

Re: Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

SnowyZoe
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Fritzchen-66 hat geschrieben: In einem Gespräch mit der Polizei ergab sich der Hinweis, die Säule solle doch anzeigen, seit wann angesteckt / geladen werde.
Dann ist es für die Beamten vor Ort einfacher, ihre Entscheidung zu treffen.
Meintest du damit jetzt deine eigene Säule, oder die der SWM? Denn die (umgerüsteten) SWM Säulen zeigen im seitlichen Display an wann jemand angesteckt hat, wieviel geladen wurde etc.

Re: Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

Tom7
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Smiljan hat geschrieben: Also für mich ist das Laden wie auch das Tanken Herstellung der Betriebsbereitschaft des Fahrzeuges !
Parken oder Halten hat mit der Abstellung eines Fahrzeugs zur Herstellung der Betriebsbereitschaft
nichts gemeinsam.
Persönlich sehe ich beides darin, in einem solchen Destination Charger, aber was du oder ich darüber denken, ist am Ende egal. Der Gesetzgeber sieht darin klar einen Parkvorgang.

Re: Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

OlafSt
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So ist es. Solange sich das Kfz aus eigener Kraft fortbewegen kann, ist es betriebsbereit. Erst, wenn das nicht mehr geht, ist es nicht mehr betriebsbereit - der Volksmund sagt dann "Panne" dazu.

Alles andere ist Halten bzw. Parken, und hier ist die STVO absolut eindeutig:

Wer länger als drei Minuten steht (vekehrsbedingtes Halten ist ausdrücklich nicht gemeint)
oder
sein Fahrzeug verläßt

der parkt.

Be- und Entladen ist davon ausgenommen - Tanken bzw. Akku laden zählt nicht dazu.

Re: Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

Xochipilli
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- Tanken bzw. Akku laden zählt nicht dazu.
Hier im Forum lese ich einfach verschiedene Meinungen. Das ist ja auch gut so, denn das Forum soll ein Ort des Meinungsaustauschs sein. Gibt es denn aber tatsächlich schon rechtsgültige URTEILE zur Frage ob das Laden ein Parkvorgang ist oder nicht? Kann hier bitte mal ein fachkundiger Jurist ein Urteil verlinken?
Zoe50 mit AHK,
e-Smart als Dienstauto,
private Wallbox,
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