Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

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Re: Ladesäulenpranger ohne große Diskussion (Falschparker, sonstige Mißstände) aber mit Foto

Misterdublex
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In Essen nicht. Da reicht denen bislang auch eine E-Mail mit Adressdaten des Versenders und ein Foto. Alternativ Online-Formulare ausfüllen.

https://service.essen.de/detail/-/vr-bi ... 07073/show
11/2017 bis 10/2023: VW E-Golf300 als Zweitfahrzeug, mit AHK (Heckträger) von Bosstow nachgerüstet,
08/2018 bis 09/2021: Smart Ed 451,
11/2021 bis heute: VW e-Up Aktiv als Erstfahrzeug,
11/2023 bis heute: Skoda Enyaq iV50 als Zweitfahrzeug.
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Re: Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

Jupp78
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drilling hat geschrieben: @Jupp78 das Schild ist rechtlich vollkommen eindeutig und korrekt, der Transporterfahrer hätte Null Chancen vor Gericht, Zusatzschilder beziehen sich immer auf das Schild direkt darüber, das sollte eigentlich jeder Autofahrer gelernt haben.
Nein, Zusatzschilder beziehen sich immer auf das direkt darüber liegende Hauptschild, also das blaue "P" in diesem Fall. Sind es separate Zusatzschilder, dann muss jeder Zusatz erfüllt werden, um in diesem Fall dort parken zu dürfen.
Die von jodost dargestellte Kombination ist also auch unsinnig, weil das Gefährt PKW und Motorrad sein müsste, um dort parken zu dürfen. Der Aufsteller hätte sie auf ein ein Zusatzschild packen müssen, dann wäre wohl seine Intention aufgegangen. Dann wäre Parken werktags zwischen 8-19 Uhr für PKW oder Matorräder gestattet.

Re: Ladesäulenpranger ohne große Diskussion (Falschparker, sonstige Mißstände) aber mit Foto

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In Düsseldorf auch: https://www.duesseldorf.de/ordnungsamt/ ... zeige.html
Fax, Post oder Email
Peugeot e-208 bestellt Juni 21, erhalten Oktober 21

Re: Ladesäulenpranger ohne große Diskussion (Falschparker, sonstige Mißstände) aber mit Foto

Jupp78
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Nokman hat geschrieben: Hier die nächsten 55€ +
Grade das letzte Zeichen des Kennzeichens sollte man in dem Fall nicht "schwärzen" ;).

Re: Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

LeakMunde
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Jupp78 hat geschrieben: Zusatzschilder beziehen sich immer auf das direkt darüber liegende Hauptschild
Leider ist das Gesetz da nicht so eindeutig:
§ 39 Abs. 2 StVO hat geschrieben:Auch Zusatzzeichen sind Verkehrszeichen.[...] Sie sind unmittelbar, in der Regel unter dem Verkehrszeichen, auf das sie sich beziehen, angebracht.
Die direkte Lesart von oben nach unten gilt nur in der Regel, aber leider nicht immer. Ein abweichendes Beispiel wurde ja schon gezeigt. In der Praxis findet man dann leider noch viel wildere Kunstwerke, bei denen lesen von oben nach unten zu keinerlei sinnvollem Ergebnis führt. Hier mal ein Beispiel:
p1.PNG
Dich stören diese Signaturen? :-?
Persönlicher BereichEinstellungenAnzeigeoptionen ändern Signaturen anzeigenNein
Bitteschön ;)

Re: Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

SamEye_again
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LeakMunde hat geschrieben: (...)
Die direkte Lesart von oben nach unten gilt nur in der Regel, aber leider nicht immer. Ein abweichendes Beispiel wurde ja schon gezeigt. In der Praxis findet man dann leider noch viel wildere Kunstwerke, bei denen lesen von oben nach unten zu keinerlei sinnvollem Ergebnis führt. Hier mal ein Beispiel:
Bild
dann versuche ich mal mein Glück:
Werktags von Mo-Fr. 9-18 Uhr und Samstags (auch wenn der auf einen Feiertag fällt) von 9-18 Uhr benötige ich einen Parkschein, sonst reicht eine Parkscheibe, mit der ich maximal 3 Stunden parken darf, Bewohner mit entprechendem Parkausweis sind von diesen Regeln grundsätzlich ausgenommen :)
(falls die Intention gewesen sein sollte, dass man Samstags nur eine Parkscheibe brauchen sollte - und entsprechend außerhalb dieser Zeiten freies Parken analog zu Parkausweisbesitzern gelten sollte -, hängen die Schilder für "3 Stunden mit Parkscheibe" und "Samstags" für mein Dafürhalten falsch herum)

Re: Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

JLorenz86
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Meine, bewusst provokante, Lesart wäre:

Es ist ein Parkplatz, auf diesem Parkplatz brauche ich einen Parkschein, wenn es entweder Werktag oder Mo-Fr 9-18h, UND gleichzeitig Samstag 9-18h ist. Ansonsten reicht eine Parkscheibe.

Da es niemals Mo-Fr UND gleichzeitig Samstag sein kann, lässt es sich reduzieren auf: Nur an Samstagen, die auch ein Werktag sind benötigt man von 9-18h einen Parkschein, ansonsten eine Parkscheibe.

Anwohner sind von der Parkscheibe befreit, brauchen aber an Samstagen, die Werktage sind von 9-18h einen Parkschein :-D

Was vermutlich passiert ist:
- Ursprünglich war es ein Parkplatz, auf dem man Werktags einen Parkschein brauchte und Anwohner frei parken durften.
- Dann hat man sich gedacht, dass man nur Mo-Fr, nur von 9-18h einen Parkschein benötigen soll und hat das als Schriftzug darüber geklebt.
- Dann hat man gemerkt, dass das ja blöd ist, und man Samstags ganztägig einen Parkschein brächte und hat die beiden Schilder mit der Parkscheibe dazwischen montiert.

=> Der Verordnungsgeber will vermutlich sagen:
Mo-Fr 8-16h: Parkschein
Samstag: Parkscheibe
Feiertage: nix
Bewohner immer frei

Dazu müsste das "Werktags" gestrichen werden und die Parkscheibe und das Samstagsschild getauscht.

Re: Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

SamEye_again
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daran erkennt man sehr schön, dass es durchaus Sinn machen kann, Zusatzschilder, die man kombinieren möchte, auf ein gemeinsames Schild zu packen und darüber hinaus von der Bürokratisierung der Parkplatzbewirtschaftung etwas abrücken sollte, indem man einfach simpler beschildert und je nach Intention entweder auf Einnahmen der Parkraumbewirtschaftung verzichtet, oder leere Parkplätze, Fußgängerzonen, Geschäfte riskiert ;)
(aus diesem Grund ist das Parken in Viersen an Samstagen und Sonntagen kostenlos, das einzige Zusatzschild an normalen Parkplätzen bei uns ist "mit Parkschein" - wann dieser fällig ist, steht auf dem Parkscheinautomat; Ladeplätze sind rund um die Uhr mit Parkscheibe für zwei Stunden zu nutzen, und solche "Schildkonstruktionen" wie die oben gezeigte, hab ich hier schon ewig nicht mehr gesehen; keep it stupid simple)

Re: Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

Jupp78
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SamEye_again hat geschrieben: dann versuche ich mal mein Glück
Da kann man sein Glück versuchen, aber wir wissen alle, das ist in dem Fall zum Scheitern verurteilt. In vielen Fällen kann man selbst in falsch gesetzen Schilderkombinationen mit gesundem Menschenverstand verstehen, was der Aufsteller wollte. In den Fällen ist es gerne eine 50/50 Nummer vor Gericht. Aber in letzem ist das ganz sicher nicht mehr so und beim Ausgangsschild ist es auch nicht so. Im Ausgangsschild war es falsch und ggf. missverständlich (missverständlich nur, wenn der Aufsteller es nicht doch genau so gewollt hatte). Und da sagen die meisten Richter halt doch, im Zweifel für den Angeklagten.

Dabei geht es Schilder richtig zu setzen, aber das gibt, wenn man massig Bedingungen will, einen Schilderwald. Aber es geht und es geht korrekt. Aber da hapert es offensichtlich gerne am Wissen derjenigen, die es aufstellen und gerne auch daran, dass die korrekte Lösung vermutlich teuer wird.

Re: Ladesäulenpranger ohne große Diskussion (Falschparker, sonstige Mißstände) aber mit Foto

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mweisEl hat geschrieben:
Misterdublex hat geschrieben: Schick das Foto mal an die Zuständige Ordnungsbehörde:
Falls eine Ordnungsbehörde überhaupt Emails mit Fotos annimmt, verlangen die gerne mindestens zwei, im Abstand von mind. 15 Minuten aufgenomme. Sonst :arrow: runde Ablage.
Anzeigen per E-Mail müssen genauso nachgegangen werden wie auch fernmündlich oder schriftlich.
Unabhängig davon bieten viele Kommunen mittlerweile digitale Services (etwa über Apps) an um illegal entsorgten Müll, Parkverstöße etc. zu melden.
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