Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

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Der Lader kann im Vollaubau 175kW. Meines Wissens ist der AC davon unabhängig. Von daher bis auf den Parkplatz keine Einschränkungen.
Gruß

CHris, ab sofort mit i3

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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

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Ist doch wurscht ein Design Fehler ist es trotzdem.
Zuletzt geändert von kub0815 am So 18. Okt 2020, 21:32, insgesamt 1-mal geändert.
Passivhaus Premium, 18kWp PV, Sole WP mit Kühlung über BKA, KNX, 530e 3.2l/100km ~50% Elektrisch, Tested X3 xDrive30e, eTron 50, EQC In Testing ID.4, ENYAK, iX3
Mitglied bei Electrify-BW e.V. https://electrify-bw.de/

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

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Sag mal, ist es Dir überhaupt nicht peinlich, permanent solch unverständliches Zeugs zu posten?

Wenn es beim tippseln auf dem Smartphone passieren sollte dann wäre es doch nicht zuviel verlangt daß Du es noch einmal korrekturliest, bevor Du auf "absenden" drückst! :roll:

Und wenn Du so etwas zu Hause auf dem PC verbrechen solltest, dann....
:wand:
Seit 11/2015 Leaf Tekna 24kWh (EZ 03/2015), 237.000 gefahrene km
seit 07/2020 Leaf Tekna 40kWh (EZ 10/2019), 41t gef. km
seit 04/2023 Leaf Tekna 62kWh (EZ 08/2021), 13t gef. km
verkauft: 2016er Leaf Acenta 30kWh, 42t gef. km

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

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Sieht aus wie ein HPC und steht auch am CCS.
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

Jupp78
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happydrive hat geschrieben: Wie Du weißt leben wir in einem Land, indem die Humorlosigkeit mit Lichtgeschwindigkeit zunimmt.
Es sollte halt auch als Witz erkennbar sein. Der Mehrheit in diesem Land schaffe ich es ganz locker zu vermitteln, dass dieser Porsche mit seinen 2 Ladebuchsen doppelt so schnell lädt, wenn man auf beiden Seiten einen Stecker einsteckt. Und nicht wenige meinen wahrscheinlich, dass das tatsächlich so ist. Vor dem Hintergrund sollte man solche Witze auch als solche Kennzeichnen. Ansonsten verbreitet man einfach nur Unsinn, denn nicht wenige werden das glauben.

Re: Kommentieren erlaubt: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

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Sehe das wie SamEye. Im Zweifel mal dem Ordnungsamt melden. Ist ja auch kein Problem wenn das eigentlich eine Ladezone ist. Ansonsten kann das Teil ja da parken so lang wie es im Prinzip TÜV hat und so verkehrstauglich ist.
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Re: Problem Ladesäulenblockierer

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SamEye hat geschrieben: naja, sinnigerweise hätte man es vielleicht auch hierhin schieben können: viewtopic.php?f=102&t=60136
Gesagt - getan... (Nicht mal wir Mods können alle Untiefen des Forums kennen.)

Grüazi, MaXx

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

Goldybus
  • Beiträge: 1
  • Registriert: Sa 24. Okt 2020, 13:59
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MaXx.Grr hat geschrieben: Vorsatz: https://dejure.org/gesetze/StGB/15.html
Nötigung: https://dejure.org/gesetze/StGB/240.html
Ähnliche Einzelentscheidung: https://strafverteidigung-hamburg.com/1 ... t-hamburg/

Oder hier ausdrücklich:
Einen besonderen Fall stellt eine Nötigung im Straßenverkehr in puncto Zuparken dar. Oft handelt es sich lediglich um eine Behinderung, bei der der Tatbestand eines zielgerichteten Handelns nicht gegeben ist.

Wenn Sie also Ihr Kfz zu dicht an einem anderen parken und den Fahrer dadurch am Ausparken hindern, muss noch lange keine Strafe wegen Nötigung in Betracht gezogen werden.
(https://www.bussgeldbescheid-einspruch.com/noetigung/)

Damit sollte das OffTopic Thema mal erledigt sein, oder? Für tiefergehende Zweifel empfehle ich eine Erstsemester Vorlesung Strafrecht zu besuchen oder einen Juristen zum Essen einzuladen ;-)

Grüazi MaXx
Gutes Resource. Hier nochmal was anderes das man durchlesen kann: https://openright.de/bussgeld

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

Helfried
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Naja, ein Plug In hat am Schnelllader eigentlich nichts verloren.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

TomDi
  • Beiträge: 59
  • Registriert: Sa 19. Sep 2020, 13:04
  • Hat sich bedankt: 9 Mal
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@Helfried Geht das schon wieder los? Wer sagt das ein Plug-In dort nichts zu suchen hat? Wer definiert wer an einen Schnelllader darf?

Der Betreiber der Ladesäule macht ein Angebot, dieses umfasst neben dem gesetzlichen Rahmen noch die Nutzungsbedingungen des Betreibers. Wenn dort nicht drin steht das man mit mind. einer bestimmten Ladeleistung laden muss dann haben die beiden Parteien einen Vertrag geschlossen zu dem geliefert wird.
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