Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

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Re: Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

Screemer
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Das muss aber dann auch so ausgeschildert sein. Ist es das nicht, dann baut die zuständige Behörde schlicht scheiße. Das ist ja kein "wir legen uns die Schilder aus wie wir das wollen"-Spiel. In München gibt es das Zusatzschild "im Ladezustand" und andern Orts eben ""Während des Ladevorgangs". Parkt man dort mit Parkscheibe können die einem gar nichts. Widerspruch einlegen und es auf sich zukommen lassen.
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Re: Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

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@MichelB440 Du kannst ja mal die Polizei fragen, wie es bei einem Brennstoffzellen Auto aussieht (bspw. dem Hyundai Nexo). Der bekommt ein E-Kennzeichen, kann aber aus Gründen eben nicht laden. Alternativ kannst Du Fragen, wo denn genau in der StVO ein Ladezwang mit dem Zusatzzeichen 1010-66 begründet ist.

SüdSchwabe.
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Re: Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

Jupp78
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Die zweite Frage dürfte zielführender, als die erste Frage sein. Ich gehe stark davon aus, dass die Person, die Michel entsprechende Antwort gegeben hat, beim Brennstoffzellenfahrzeug einfach verneint, dass es da parken darf => kann ja nicht laden.

Re: Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

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@Jupp78 Dass ein H2-BZ Fahrzeug ein E-Kennzeichen bekommt, kann man sehr leicht Nachweisen.

Aber ja, im Zweifelsfall einfach mal beides anfragen. Das wäre sicher ein spannender Dialog.

SüdSchwabe.
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Re: Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

Jupp78
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Jemand der meint, bei der bestehenden Beschilderung dürfen nicht einmal nicht ladende E-Autos da stehen, dem willst du es klar machen, indem du das Beispiel mit H2-Fahrzeugen anführst? ... Nein, wird eher nicht funktionieren.

Re: Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

Screemer
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Ich würde das ja sogar mal provozieren. Das ganze garniert mit ein paar Presseberichten über die unzureichende Beschilderung, die freidrehende Behörde und den ganzen Rattenschwanz der da dran hängt. Dann ist dort ganz schnell ein Zusatzzeichen installiert.
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Re: Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

Jupp78
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Naja, über die Frage, ob die Beschilderung unzureichend ist, darüber kann man erst einmal zweierlei Meinung sein. Da wird es dann schon schwierig mit Presseberichten. Und ob nun ein Behördenvertreter, der die Bedeutung eines Schildes nicht kennt eine Meldung wert ist … darf bezweifelt werden.

Re: Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

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@Jupp78 Nachtrag: Wie kann man nachweisen, dass ein H2 BZ Fahrzeug beim Steckersymbolbild stehen darf:

1.) StVO: § 39 Verkehrszeichen Abs 10: Zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge kann das Sinnbild [Symboldbild Steckerauto] als Inhalt eines Zusatzzeichens angeordnet sein. [...] Elektrisch betriebene Fahrzeuge sind die nach § 9a Absatz 2 und 4, [...] der Fahrzeug-Zulassungsverordnung gekennzeichneten Fahrzeuge.

2.) Fahrzeug-Uulassungsverordnung § 9a Kennzeichnung elektrisch betriebener Fahrzeuge: (1) Auf Antrag wird für ein Fahrzeug im Sinne des § 2 Nummer 1 des Elektromobilitätsgesetzes ein Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge zugeteilt;[...]
(2) [...] Es führt den Kennbuchstaben „E“ als amtlichen Zusatz hinter der Erkennungsnummer, der von der Zulassungsbehörde auch in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II zu vermerken ist.[...]


3.) EmoG § 2 Begriffsbestimmungen: Im Sinne dieses Gesetzes sind
1. ein elektrisch betriebenes Fahrzeug: ein reines Batterieelektrofahrzeug, ein von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug oder ein Brennstoffzellenfahrzeug[...]


Das ist die Kette "Bevorrechtigung durch Symboldbild Steckerauto für "elektrisch betriebene Fahrzeuge", letztere werden durch ein E Kennzeichen gekennzeichnet, und das bekommen BEV, PHEV und BZ Fahrzeuge.

Geht doch :D

SüdSchwabe.
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Re: Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

Screemer
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Jupp78 hat geschrieben: Naja, über die Frage, ob die Beschilderung unzureichend ist, darüber kann man erst einmal zweierlei Meinung sein. Da wird es dann schon schwierig mit Presseberichten. Und ob nun ein Behördenvertreter, der die Bedeutung eines Schildes nicht kennt eine Meldung wert ist … darf bezweifelt werden.
Da kann man eben nicht zweierlei Meinung sein. Ich kann mir ja auch nicht aussuchen im absoluten Halteverbot zu stehen, wenn ich die Schilder nicht kenne oder ohne Umweltplakette in einer Umweltzone rumzugurken.
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Re: Diskussionsthread zum Ladesäulenpranger

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Jupp78 hat geschrieben: wird es dann schon schwierig mit Presseberichten. Und ob nun ein Behördenvertreter, der die Bedeutung eines Schildes nicht kennt eine Meldung wert ist … darf bezweifelt werden.
Denke ich auch. Zumal die Zeitungsredaktion damit ein Wort pro Elektromobilität einlegen müsste - am Ende käme höchstwahrscheinlich das exakt gegenteilige Narrativ heraus (z.B. "unsoziale Bevorzugung von Kinderarbeitsausbeuter")

Inhaltlich hat @SüdSchwabe natürlich völlig recht.
*325ppm. Seit 33 Jahren mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.
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