Fremdes Auto abstecken
Re: Fremdes Auto abstecken
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Also zwischen 99 und 100 Prozent sehe ich da keinen Unterschied. Auch mit 99% gehört ein Auto vom Schnelllader umgehend weg.
Wenn der Eigner nicht da ist, kann er zumindest abgesteckt werden.
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Re: Fremdes Auto abstecken
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Sind irgendwie bei jedem immer nur einmalige aktionen gewesen...
Ich werd meinen ID.3 bevorzugt nachts laden, da bei mir im Ort die Säulen nacht sonst eh leer sind bzw von verbrenner zugeparkt, da bekomme ich dann auch mit den 6-8h laden den akku voll
Ich werd meinen ID.3 bevorzugt nachts laden, da bei mir im Ort die Säulen nacht sonst eh leer sind bzw von verbrenner zugeparkt, da bekomme ich dann auch mit den 6-8h laden den akku voll
VW ID.3 1St - Line 3 - Bestellt 26.06.2020 - Mangangrau Metallic - 1St Mover Club
Re: Fremdes Auto abstecken
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Mal eine grobe rechtliche Prüfung:
Wer an einer Ladestation sein Fahrzeug auflädt, der begründet auf jeden Fall ein Schuldverhältnis zwischen Betreiber der Anlage und sich selbst, sei es als Miete (entgeltlich) oder als Leihe (kostenlos).
Das begründet rechtlich einen Besitz (kein Eigentum!) an der Ladestation während der Ladezeit.
Wer dieses Besitzverhältnis - also den Ladevorgang - stört, begeht m.E. keine Straftat, aber das ganze dürfte zivilrechtlich rechtswidrig sein.
Das wäre dann zumindest eine Besitzstörung, gegen die ich als Besitzer einen Unterlassungsanspruch habe, da die einmalige Begehung eine Wiederholungsgefahr indiziert. Außerdem dürfte sich der Störer schadensersatzpflichtig gemacht, da § 823 BGB den Besitz als sonstiges Recht schützt.
Ist der Ladevorgang aber beendet, endet auch das Schuldverhältnis und der Stecker darf gezogen werden.
Vorher ist das ganze rechtswidrig. Ich würde die Finger von solchen Aktionen lassen.
Ist aber wohl eine Theoretikum. Praktisch ist das ganze natürlich eine Sauerei, Ladestationen zu blockieren.
Wer an einer Ladestation sein Fahrzeug auflädt, der begründet auf jeden Fall ein Schuldverhältnis zwischen Betreiber der Anlage und sich selbst, sei es als Miete (entgeltlich) oder als Leihe (kostenlos).
Das begründet rechtlich einen Besitz (kein Eigentum!) an der Ladestation während der Ladezeit.
Wer dieses Besitzverhältnis - also den Ladevorgang - stört, begeht m.E. keine Straftat, aber das ganze dürfte zivilrechtlich rechtswidrig sein.
Das wäre dann zumindest eine Besitzstörung, gegen die ich als Besitzer einen Unterlassungsanspruch habe, da die einmalige Begehung eine Wiederholungsgefahr indiziert. Außerdem dürfte sich der Störer schadensersatzpflichtig gemacht, da § 823 BGB den Besitz als sonstiges Recht schützt.
Ist der Ladevorgang aber beendet, endet auch das Schuldverhältnis und der Stecker darf gezogen werden.
Vorher ist das ganze rechtswidrig. Ich würde die Finger von solchen Aktionen lassen.
Ist aber wohl eine Theoretikum. Praktisch ist das ganze natürlich eine Sauerei, Ladestationen zu blockieren.
Smart Fortwo 453 ED Cabrio Bj. 08/2017 

Re: Fremdes Auto abstecken
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Re: Fremdes Auto abstecken
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Re: Fremdes Auto abstecken
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Hehe

Ist das nicht gut ?
Ja ! Das ist nicht gut !
Ja ! Das ist nicht gut !
Re: Fremdes Auto abstecken
TorstenW
Moin,
ich habe das mal bei einem i3, der "ewig" bei beendeter Ladung an einer (kostenlosen) Säule bei Kaufland stand, gemacht.
Als er nach 20 Minuten noch nicht da war, habe ich den Stecker gezogen und meinen Stromi geladen. Als ich fertig war (25 Minuten), war der Fahrer immer noch nicht da. Also habe ich den i3 wieder angestöpselt, die Ladung neu gestartet (das war eine Kaufland-Säule, die ab und zu mal Probleme gemacht und die Ladung abgebrochen hat) und bin losgefahren.
Wenn mein Stromi mit vollem Akku (respektive beendeter Ladung) stehen würde und es würde jemand den Stecker ziehen; so what?!
Was nach meinem Verständnis gar nicht geht: Den Ladevorgang eines anderen Fahrzeugs abbrechen und sich selber anstöpseln, egal aus welchem Grund!
Grüße
Torsten
ich habe das mal bei einem i3, der "ewig" bei beendeter Ladung an einer (kostenlosen) Säule bei Kaufland stand, gemacht.
Als er nach 20 Minuten noch nicht da war, habe ich den Stecker gezogen und meinen Stromi geladen. Als ich fertig war (25 Minuten), war der Fahrer immer noch nicht da. Also habe ich den i3 wieder angestöpselt, die Ladung neu gestartet (das war eine Kaufland-Säule, die ab und zu mal Probleme gemacht und die Ladung abgebrochen hat) und bin losgefahren.
Wenn mein Stromi mit vollem Akku (respektive beendeter Ladung) stehen würde und es würde jemand den Stecker ziehen; so what?!
Was nach meinem Verständnis gar nicht geht: Den Ladevorgang eines anderen Fahrzeugs abbrechen und sich selber anstöpseln, egal aus welchem Grund!
Grüße
Torsten
Re: Fremdes Auto abstecken
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Naja, ich kombiniere meine Phantasie immer gerne mit dem Wissen aus zwei ganz ordentlichen juristischen Staatsexamina. 
Rechtssprechnung habe ich in der Tat keine raus gesucht, der Fall ist auch arg theoretisch.
Anspruchsgrundlage ist wohl am ehesten § 858 I BGB. Kann man nachlesen.
Natürlich muss man hier etwas herleiten. Es gibt ja kein Ladekabelrausziehgesetz.
Aber wenn du, BM3, es besser weißt:
Wie ist denn die Rechtslage?

Rechtssprechnung habe ich in der Tat keine raus gesucht, der Fall ist auch arg theoretisch.
Anspruchsgrundlage ist wohl am ehesten § 858 I BGB. Kann man nachlesen.
Natürlich muss man hier etwas herleiten. Es gibt ja kein Ladekabelrausziehgesetz.
Aber wenn du, BM3, es besser weißt:
Wie ist denn die Rechtslage?
Smart Fortwo 453 ED Cabrio Bj. 08/2017 

Re: Fremdes Auto abstecken
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Ist rechtlich zwar falsch, aber wir haben in Deutschland ja Meinungsfreiheit.Noch unbestimmt .

Bevor es zu sehr off-topic wird: Der Gesetzgeber in Deutschland arbeitet so gut wie immer mit unbestimmten Generalklauseln, die auch neue Fälle regeln.
Also mit Begriffen wie öffentliche Sicherheit oder Ordnung, Zuverlässigkeit oder Störung des Besitzes.
Und das Ladekabel eines anderen raus zu ziehen ist eine Besitzstörung.
Das soll jeder hier machen, wie er will. Aber rechtlich ist das ganze halt nicht in Ordnung. Und danach hatte der TE gefragt.
Ich bin raus.
Smart Fortwo 453 ED Cabrio Bj. 08/2017 

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