Ladesäulenpranger ohne große Diskussion (Falschparker, sonstige Mißstände) aber mit Foto

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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

feph
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Unsere bislang nervigste Ladegeschichte:
Bild
:roll:

1. Ankommen
2. Ärgern^W Durchatmen
3. Rufnummer vom Taxiunternehmen am Auto suchen, dabei von einer Passantin angesprochen werden (kennt den Fahrer, jaja, nur Werktags, blabla, kommt gleich, fährt gleich weg, mussnurmaleben)
4. Versuchen, den DN-i3 aufzusperren (ich hätte ihn ja glatt weg gefahren): Geht nicht.
5. DriveNow Hotline anrufen: Ja, das ist natürlich blöd, nein, Auto kann ich nicht entsperren ("Service-Block"), "da müssen sich die Kollegen morgen drum kümmern" :roll:
6. ZuZu irgendwie vor den i3 quetschen (passte mit reinwinken grade so)
7. Feststellen, dass das Ladekabel 30cm zu kurz ist dafür
8. Taxi wird weg gefahren
9. Umparken hinter den i3
10. Endlich Strom
...
11. Kaum ausgestiegen, kommt eine Dame und stöpselt den i3 ab und nimmt ihn mit (sie konnte ihn anscheinend buchen...)
12. Umparken, laden, endlich gehen können.

Ein schönes Bespiel dafür, wie die Addition von mehreren "kleinen" Fehlverhalten ganz schnell dazu führt, dass das alles nicht mehr wie gedacht funktioniert. :lol:
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

Segeberger
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StVO hat geschrieben:Die Beschilderung ist falsch. Das erste Zusatzzeichen beschränkt das Haltverbot auf Elektrofahrzeuge mit E-Kennzeichen. Dort dürfen also nur Verbrenner und Elektrofahrzeuge ohne E-Kennzeichen parken.
Das mag wohl so sein, allerdings behaupte ich mal das durch die Beschilderung 9 von 10 Verbrenner davon abgehalten werden dort zu parken !
( zumindest die welche noch Schilder beachten und nicht einfach nach dem Motto sch...egal parken )

Somit würden die Schilder egal ob rechtssicher oder nicht ihre Wirkung erzielen :)
und genau so war es heute :thumb:
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Kona Elektro Trend 64kWh Acid Yellow , von 03/19 - 04/23 = 91.000Km (verkauft)
Ioniq 6 biophilic blue pearl seit dem 24.06.23

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

StVO
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Ein Haltverbot ist abschreckend, keine Frage. Ausnahmen gibt es natürlich trotzdem, denen ist das egal - und dann?

Man kann ja -je nach Örtlichkeit- mit Haltverboten arbeiten. Dann gehören dort aber die richtigen Zusatzzeichen drunter, damit man den einen von 10 Verbrennern auch abschleppen darf. Wobei, umsetzen wäre ggf. auch so möglich, nur die Kosten trägt dann halt nicht der "Falschparker" und das wird sich dann keine Behörde antun. Oder sie schleppt in Unkenntnis der Rechtslage ab und bekommt dann im Nachhinein eins übergebraten. ;)

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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Jetzt passiert endlich mal was...
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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Und das ist auch kein Aprilscherz? ;)
Seit dem 25.07.2017 elektrisch mit dem IONIQ unterwegs. Bestell-Nr. 183.
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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  • Kukki
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tomas-b hat geschrieben:Jetzt passiert endlich mal was...
Na wenn ich mir die Nummer anschaue doch ein Aprilscherz.
Kukki

- 01.03.2018 Sion vorbestellt.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

geko
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StVO hat Recht. Die Beschilderung ist totaler Unfug.
emobly. Das Magazin für Elektroautos. Unabhängig. Authentisch. Elektrisch.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

thkl
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Lustig (oder auch nicht): der breit am Auto beworbene BMW Händler verkauft auch BMW i Fahrzeuge und sollte es eigentlich besser wissen. Aber nunja ...
IMG_0637.jpg

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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thkl hat geschrieben:Lustig (oder auch nicht): der breit am Auto beworbene BMW Händler verkauft auch BMW i Fahrzeuge und sollte es eigentlich besser wissen. Aber nunja ...
Ist der Händler oder einer seiner MA mit dem Auto gefahren. Es kann ja auch sein, dass ein Kunde den als Ersatzauto bekommen hat.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

thkl
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ecopowerprofi hat geschrieben: Ist der Händler oder einer seiner MA mit dem Auto gefahren. Es kann ja auch sein, dass ein Kunde den als Ersatzauto bekommen hat.
Der steht da mindestens 3x / Woche, daher die Vermutung eines Mitarbeiterfahrzeuges ...
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