Ladesäulenpranger ohne große Diskussion (Falschparker, sonstige Mißstände) aber mit Foto

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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

StVO
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Die Beschilderung in Hamburg ist und bleibt absoluter Schwachsinn! :evil:
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

Misterdublex
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StVO hat geschrieben:Die Beschilderung in Hamburg ist und bleibt absoluter Schwachsinn! :evil:
Aber so ist es doch korrekt. Andere Städte machen es auch so.

Bei uns in Essen darfst du als E-Auto fahren dabei teilweise nichteinmal kostenlos parken, sondern musst auch noch ein Parkticket ziehen. ;-)
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

StVO
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Das Problem ist der Einsatz des Zeichens "Parken Mitte". Das ist ein wiederholendes Zeichen und steht keinesfalls für "ein Stellplatz vor und hinter der Ladesäule". Korrekt wäre jeweils ein Schild vor dem ersten Stellplatz und eines nach dem zweiten Stellplatz - daher die Beschilderung von ANFANG und ENDE der Regelung.

Bei der gezeigten Lösung kann man eine Parkbeschränkung vor der Ladesäue (erster Stellplatz) verneinen, dazu gibt es auch Rechtsprechung zu ähnlichen Sachverhalten. Es gibt nur wenige Verkehrszeichen, die "rückwärts" gelten - Zeichen 314 gehört nicht dazu. Entsprechend gilt die Regelung immer erst ab dem Schild.

Wenn man nun davon ausgeht, dass zumindest ab dem Schild eine Regelung in Fahrtrichtung getroffen wird, dann gilt die Parkbeschränkung ab der Ladesäule die ganze Straße weiter, bis eine neue Regelung getroffen wird. Ein E-Mobilist könnte auch das zweite oder dritte Fahrzeug nach der Ladesäule abschleppen lassen - die Beschilderung gibt dies her - gemeint ist das aber sicherlich nicht.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

Misterdublex
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StVO hat geschrieben:Das Problem ist der Einsatz des Zeichens "Parken Mitte". Das ist ein wiederholendes Zeichen und steht keinesfalls für "ein Stellplatz vor und hinter der Ladesäule". Korrekt wäre jeweils ein Schild vor dem ersten Stellplatz und eines nach dem zweiten Stellplatz - daher die Beschilderung von ANFANG und ENDE der Regelung.

Bei der gezeigten Lösung kann man eine Parkbeschränkung vor der Ladesäue (erster Stellplatz) verneinen, dazu gibt es auch Rechtsprechung zu ähnlichen Sachverhalten. Es gibt nur wenige Verkehrszeichen, die "rückwärts" gelten - Zeichen 314 gehört nicht dazu. Entsprechend gilt die Regelung immer erst ab dem Schild.

Wenn man nun davon ausgeht, dass zumindest ab dem Schild eine Regelung in Fahrtrichtung getroffen wird, dann gilt die Parkbeschränkung ab der Ladesäule die ganze Straße weiter, bis eine neue Regelung getroffen wird. Ein E-Mobilist könnte auch das zweite oder dritte Fahrzeug nach der Ladesäule abschleppen lassen - die Beschilderung gibt dies her - gemeint ist das aber sicherlich nicht.
Ah. Das ist das Problem. Ich ging davon aus, dass du die Regelung mit dem weißen Zusatzschild "Auto mit Stecker" meinst.
In der Tat, auf den letzten vier Bildern wird die ganze Reihe zur E-Auto-Reihe.
Aber wenn zwischen den Parkbuchten Bordsteine sind, dann würde es passen.
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

StVO
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Genau das. Und würde die Regelung auch vor dem Schild gelten, wie es hier der Fall sein soll, - würde sie sich ebenfalls bis sonst wohin erstrecken. Wenn das mal ein Anwalt richtig zerlegt, dann ist schnell Schluss mit dem Abschleppen.

Ich verstehe nicht, warum man das nicht vernünftig beschildert, damit auch wirklich Rechtssicherheit besteht. Überall nur so halbgares Zeug.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

Misterdublex
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StVO hat geschrieben:Genau das. Und würde die Regelung auch vor dem Schild gelten, wie es hier der Fall sein soll, - würde sie sich ebenfalls bis sonst wohin erstrecken. Wenn das mal ein Anwalt richtig zerlegt, dann ist schnell Schluss mit dem Abschleppen.

Ich verstehe nicht, warum man das nicht vernünftig beschildert, damit auch wirklich Rechtssicherheit besteht. Überall nur so halbgares Zeug.
Vermutlich zu teuer. Zwei Masten und doppelte Anzahl an Schildern.
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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Flowerpower hat geschrieben: Batteriekapazitäten misst man in kWh
Ladeleistung in kW

Der C350e benötigt zum Vollladen an 3,7kW etwa 2h
Der GTE benötigt zum Vollladen an 3,7kW etwa 2,25h
Sorry ich nehme alle meine / zurück und ersätze die w durch W.

Auf der Webseite von Mercedes hatte ich gelesen das der Wagen an einer Ladestation 6 Stunden und Zuhause 9 Stunden braucht.
Habe jetzt dies gefunden
http://media.daimler.com/marsMediaSite/ ... id=9273201
Es ist tatsächlich so das Mercedes es schafft in nur 2 bit 4 Stunden den 6 "kWh" Akku voll zu pumpen. Waaahhhnsinn!
Es stimmt auch ganz bestimmt das der C350e (man beachte das klein geschriebenen "e") nur 2,1l verbraucht. (Warscheinlich auf den ersten 30 km wenn der elektrisch fährt. Autobild schreibt das der nicht unter 5l zu fahren ist.

Der GTE hat tatsächlich nur einen 10kWh Akku? Also alle 50 - 60km hängt man mit dem für 2-3Stunden an der Säule? Was für eine Ingenieursleistung von VW.
Das sind ja Leistungen fast wie bei Porsche
https://de.wikipedia.org/wiki/Lohner-Porsche
Da haben sich ja die 100 Jahre Entwicklungsarbeit echt ausgezahlt. Da kann VW wirklich stolz sein.
(und Ferdinand rotiert mit fast Lichtgeschwindigkeit in seinem Grab)

Aber mal erlich: Warum kauft man son Schrott von einer Firma die in den USA den Betrug am Verbraucher zugeben muste und in EU den gleichen Betrug leugnet.

Aber das eigentliche Thema ist: Da blockieren Leute mit ihren Schnarchladern Schnellladesäulen obwohl es in zumutbarer Nähe angemessene Lademöglichkeiten gibt. Aber asoziales Verhalten ist halt weit verbreitet.
Seit Aug. 2017 eine gebrauchte ZOE / Pendle 130KM täglich / z.Zt. noch keine Lademöglichkeit bei der Arbeit

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

mobafan
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nightmare hat geschrieben:Aber das eigentliche Thema ist: Da blockieren Leute mit ihren Schnarchladern Schnellladesäulen obwohl es in zumutbarer Nähe angemessene Lademöglichkeiten gibt. Aber asoziales Verhalten ist weit verbreitet.
Die hängen aber am Typ2 und damit an der Schnarchladebuchse bzw. -kabel. Die schnellen Gleichstromer (CCS und ChaDeMo) sind immer noch frei. Also sehe ich da kein Problem, solange da wirklich nur so lange geparkt und geladen wird, bis das Fahrzeug voll ist (wobei ich der Meinung bin, dass an Schnellladern immer eine Zeitbeschränkung von max. 45 Minuten sein sollte).
Verbrennerfreier Haushalt im Energieplushaus.
ID.4 Pro, Zweitwagen eGolf 300.

Tibber Stromvertrag mit 50 € Bonus: https://invite.tibber.com/i5fn3545

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

zoppotrump
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nightmare:
Bitte trolle mit Deiner Hate Speech gegen PHEV woanders.
Der Mercedes darf da parken.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

Solarmobil Verein
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mobafan hat geschrieben:(wobei ich der Meinung bin, dass an Schnellladern immer eine Zeitbeschränkung von max. 45 Minuten sein sollte).
Das erkläre bitte mal Ampera-e-Fahrern ...
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