Ladesäulenpranger ohne große Diskussion (Falschparker, sonstige Mißstände) aber mit Foto

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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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Das man das jetzt als Lade"säule" erkennen muss als Verbrennerfahrer.... naaaa, sehe ich nicht so.
Da gehört ein fettes Schild hin. Und bei der Bodenmarkierung sehe ich ein "P". Ist da ein Stecker dran?
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

OlafSt
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Sehr viel schlechter erkennbar ist das wirklich nicht mehr zu machen. Die Ladesäule sieht aus wie hier die Tütenspender, in denen man die Hunde-Hinterlassenschaft aufsammelt... quasi nur bei genauem hinsehen als Ladesäule erkennbar. Und das "P" auf dem Boden ist ganz klar: Hier Parken.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

Heincaid
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ecopowerprofi hat geschrieben:Die Erfahrung zeigt doch, dass ein "P"-Schild mit dem Zusatz "Stecker-Auto" häufig nicht beachtet wird. Das absolute Halteverbot aber schon auch wenn es rein juristisch betracht eventuell keine rechtliche Wirkung entfaltet. Mehr Pragmatismus würde viele Sachen erheblich vereinfachen.
Ich denke du irrst hier, wenn du der Ansicht bist, dass Halteverbote mehr Beachtung finden würden. Ich sehe tagtäglich Leute, die sich nicht an Halteverbotsschilder halten und dennoch parken. Regelmäßig sehe ich sogar Leute, die unmittelbar vor einem Schild (absolutes(!) Halteverbot) halten und dort bis zu 10 Minuten auf jemanden warten.
Fakt ist, dass viele Fahrer sich überhaupt nicht um die Beschilderung scheren, wenn es um ihre Belange geht. Ob es nun mit „wird doch eh nicht geahndet“ oder mit „ich bin ja gleich direkt wieder weg“ begründet wird, macht im Grunde ja keinen Unterschied, da es immer ein Verstoß ist. Insofern ist die Art der Beschilderung meiner Meinung nach völlig unerheblich.

Im Grunde betrifft dieses Problem ja nicht ausschließlich Parkverstöße, die beschildert sind: Beim Parken gibt es ja die jedermann bekannten drei Grundregeln: – Es muss auf der rechten Fahrbahnseite / in Fahrtrichtung geparkt werden. – Mindestens fünf Meter Abstand von Kreuzungen. – Das Auto hat nichts auf dem Bürgersteig zu suchen / Alle vier Räder gehören auf die Fahrbahn.
Selbst diese Grundregeln werden ja tagtäglich missachtet. Ich will gar nicht zählen, wieviele Verstöße ich alleine beim täglichen Pendeln sehe. Manchmal sogar gegen alle drei Regeln gleichzeitig.
Der Mensch ist in dieser Beziehung einfach zu egoistisch und solange die Leute immer wieder damit durchkommen haben sie ja auch keinen Grund ihr Fehlverhalten zu reflektieren oder anzupassen.
Daher halte ich eine andere/neue Beschilderung zu fordern für verschwendete Mühe; die aktuell zur Verfügung stehenden Schilder sind im Grunde ausreichend und andere Schilder werden auch (m.E.) nichts ändern.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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Heincaid hat geschrieben: Es muss auf der rechten Fahrbahnseite / in Fahrtrichtung geparkt werden.
Danke für diese Info, das ist bei uns in Österreich anders!

(In Österreich gilt dies nur auf Vorrangstraßen im Ortsgebiet, also auch nicht auf sogenannten bevorangten Straßen, aber auch nicht am Land)
ZOE Live Q210 6/2013 * AHK legal Typisiert 18.07.2017 * 40kWh Batterie 12.03.2019
Aktuell: 149.000 km

Niemand ist bei mir auf der Ignor-Liste!

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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Heincaid hat geschrieben:Ich denke du irrst hier, wenn du der Ansicht bist, dass Halteverbote mehr Beachtung finden würden. Ich sehe tagtäglich Leute, die sich nicht an Halteverbotsschilder halten und dennoch parken. Regelmäßig sehe ich sogar Leute, die unmittelbar vor einem Schild (absolutes(!) Halteverbot) halten und dort bis zu 10 Minuten auf jemanden warten.
Fakt ist, dass viele Fahrer sich überhaupt nicht um die Beschilderung scheren, wenn es um ihre Belange geht. Ob es nun mit „wird doch eh nicht geahndet“ oder mit „ich bin ja gleich direkt wieder weg“ begründet wird, macht im Grunde ja keinen Unterschied, da es immer ein Verstoß ist. Insofern ist die Art der Beschilderung meiner Meinung nach völlig unerheblich.
Wenn der Fahrer aber das Auto für längere Zeit abstellen will und dabei das Auto verlässt ist es aber nicht so wie Du geschildert hast. Solange man noch im Auto sitzt, kann man beim Anmarsch der Rennleitung noch reagieren. Wenn man nicht drin sitzt, könnte es ja teuer werden. Beim absoluten Halteverbot überlegen diejenige es sich zwei mal ob die das Auto unbeaufsichtigt für längere Zeit abstellen. Da ist das Risiko doch zu groß. Bei einem Parkplatz ist es doch halb so schlimm, denn es ist ja ein Parkplatz. Kostet in der Regel nur 5 bis 10 Euronen, wenn die Parkaufsicht überhaupt mal vorbei kommt. Die Rennleitung ist für den ruhenden Verkehr gar nicht zuständig. Beim absoluten Halteverbot jedoch fast immer, da dort oft eine Verkehrgefährdung vorliegt.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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Heincaid hat geschrieben:...Das Auto hat nichts auf dem Bürgersteig zu suchen / Alle vier Räder gehören auf die Fahrbahn.
Selbst diese Grundregeln werden ja tagtäglich missachtet.
Manchmal hat man in Gebieten mit sehr knappen Parkraum keine andere Wahl, wenn man nicht 20 min Fussweg je richtung weit weg parken will.
Musste ich neulich auch machen. Trotz dekadentem Fussweg, wo ein Model X mit Anhänger quer parken könnte, gab es dann ein knöllchen für die 2 Räder auf dem gehweg, weil es einfach keine passende Parklücke für die recht kleine ZOE gab und ich nur quer Platz fand. Es gibt keine markierten Parkflächen und da wird halt dann wie wild geparkt mit entsprechenden Lücken.
Der Mensch ist in dieser Beziehung einfach zu egoistisch und solange die Leute immer wieder damit durchkommen haben sie ja auch keinen Grund ihr Fehlverhalten zu reflektieren oder anzupassen.
naja, die Städte müssten halt auch für angemessenen Parkraum sorgen. Würde halt auch die Emission senken, wenn der Parkplatzsuchverkehr weg fallen würde. Im o.g. beispiel könnte man die Parkfläche quer zur Fahrbahn machen und hätte entsprechend Platz.
Verwendung korrekter physikalischer Einheiten
"Online" heißt nicht, das ich gerade hier im Forum aktiv bin.

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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

76275er
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Gerade eben in Karlsruhe, mit 9% an die Säule

Ladestation durch ne A-Klasse zugeparkt, Frau drin. Vor ihr 1 Stellplatz fre

Geklopft und gebeten vor zu fahren- anstandslos:)

Als ich grad beim anschließen war kam nen smart und wollte auch hin. Sorry kleiner smart
ehemaliges Fahrzeug: BMW i3 94 (yello-strom Edition)
im Zulauf: Tesla Model Y LongRange 2022 sw/sw
Alternative im Zugriff: Volvo V70 DIESEL 5Zylinder Bj2014

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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SL4E hat geschrieben:Ordnungsamt? Die machen da nichts, Polizei auch nichts. In Nürnberg und Umgebung macht das der Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung und die sind nur am Blitzen interessiert und den Park-Hotspots.
Am Freitag werden sie streiken in Nürnberg, d.h. also wird so sein wie es jetzt auch (nicht) ist.
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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Auch hier war mal wieder der IQ umgekehrt proportional zu den PS ... Ladeplätze sind ausreichend beschildert, aber DAS auch zu verstehen setzt einen gewissen IQ voraus. Parkdauer war mind. 20 Minuten, das Foto entstand beim 2. Mal vorbeigehen. Auch hier im Umkreis von Nürnberg im Bereich LVF sind die Kontrollen eher mau bis nicht vorhanden.
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BMW i3 94Ah nonREX LCI, BMW i3s 120Ah, Tesla M3P

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

Pfälzer68
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eDEVIL hat geschrieben:Falschparken...
Manchmal hat man in Gebieten mit sehr knappen Parkraum keine andere Wahl, wenn man nicht 20 min Fussweg je richtung weit weg parken will.
Nope, Deine persönlichen Probleme berechtigen Dich noch lange nicht dazu grundsätzliche Regeln "hinzubiegen" wie es gerade passt.
naja, die Städte müssten halt auch für angemessenen Parkraum sorgen.
Nein, müssen sie nicht. Wo steht das Grundrecht des Autofahrers auf einen Parkplatz?
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