Ladesäulenpranger ohne große Diskussion (Falschparker, sonstige Mißstände) aber mit Foto

AntwortenAntworten Options Options Arrow

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

JuGoing
  • Beiträge: 2344
  • Registriert: So 16. Okt 2016, 20:46
  • Wohnort: DE 58300 Wetter
  • Hat sich bedankt: 623 Mal
  • Danke erhalten: 365 Mal
read
mifrjoar hat geschrieben:Beim abholen des Autos war der zweite Platz neben meiner Zoe von einem Verbrenner zugeparkt:
Die Beschilderung ist schon nicht schlecht. Versteht eigentlich jeder Depp.
Und jetzt Mal gMV:
Jedes Ordnungsamt, Polizei oder Gericht sollte bei dieser Beschilderung zu dem Schluss kommen, dass das jeder Depp versteht und sich daher vorsätzlich dahin gestellt hat.
*gMV = gesunder MenschenVerstand
05/17-11/22 ZOE R90 ZE 40 22 kW
11/17 Sion reserviert, 02/23 storniert

11/22 KONA Elektro 150kW TREND Navi+Assistenz Dark Knight
Anzeige

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

Fidel
  • Beiträge: 373
  • Registriert: Mo 12. Dez 2016, 19:18
read
Das ist die Nebenwirkung wenn man verlangt, dass Ladestationen NICHT in der Nähe des Gebäudes / Eingangs montiert werden sollen. Wenn Sie am Parkplatzrand sind landet dort auch der geräumte Schnee... [emoji6]

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

Helfried
read
Was sagt ihr eigentlich, speziell unser StVO-Spezialist, zu dieser topmodernen :) Markierung? (neuestes Foto im Link)

Auch ein bisschen doof, oder? Markiert ist der Mistkübel, äh die Ladesäule, farblich am Gehsteig(!!), das Halteverbotsschild steht nach(!!) den beiden Ladeplätzen. Anfangsschild gibt es keines. Der blaue Verbrenner steht schon legal dort.

https://www.goingelectric.de/stromtanks ... e-4/23519/

Bild

Ok, zugegeben, wenn man genau schaut, steht unter der HV-Tafel noch ein Zusatzschild "9,5 Meter". Es ist bloß ein wenig verrutscht. Außerdem, wie sollen da ein richtiger Tesla und ein Tesla für Arme zusammen auf 9 Meter rangieren. Haben wir heute aber gemacht. :)

Die Markierung des Kübels erwies sich über Stunden als gut wirkend! Das heißt, die früher immer verparkten Plätze, blieben heute immer frei trotz Einkaufshektik.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

Benutzeravatar
read
JuGoing hat geschrieben:sich daher vorsätzlich dahin gestellt hat.
Ist ja nur ein eingeschränktes Halteverbot. Zum Ein- und Aussteigen und zum Be- und Entladen darf man dort stehen. Aber das ist kein Hinderniss dem Autofahrer ein Ticket zu verpassen.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
http://www.perdok.info Ladeboxe und mehr, KfW-förderfähig
4x Renault ZOE, Ladestation 22kW öffentlich, kostenlos 24/7

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

StVO
  • Beiträge: 718
  • Registriert: Fr 1. Dez 2017, 20:32
  • Danke erhalten: 199 Mal
read
bangser hat geschrieben:Es gibt bei Beschilderung nur eine richtige Antwort. Punkt. Wenn alle Mitarbeiter aller Behörden alle Vorschriften verstanden hätten und sie korrekt ausführen würden, könnten wir uns ja die Verwaltungsgerichte sparen.
Es gibt durchaus Beschilderungen, wo sich mehrere Zusatzzeichen auf das Hauptzeichen beziehen sollen. Und so, wie wir hier im Forum in aller Ruhe den Sinn oder Unsinn in einer Beschilderung bewerten, tut dies auch die Behörde - am Schreibtisch. Diese geht eben nicht nur nach dem gleichen Schema vor, insbesondere, wenn verschiedene Regelungen und Ausnahmen unter einen Hut gebracht werden.
Beispiel 1:
Parken nur für Bewohner mit Schein xxx nur mit Parkschein. Macht keinen Sinn, ist aber gemäß Ausschilderung.
Richtig wäre: P -> "mit Parkschein" -> ausgenommen Anwohner xxx
Dann hast du aber keine Beschränkung auf Bewohner außerhalb der Zeiten. Darum wurde diese Beschilderung gewählt.
Beispiel 3:
Hier sind Autos vom Parkverbot befreit, das Elektroauto macht hier keinen Sinn
PKW sind befreit. Elektrofahrzeuge (mit E-Kennzeichen), die keine PKW sind, dürften hier ebenfalls parken. Ersetze das erste ZZ mit "Bewohner mit Parkausweis frei" Die Logik bleibt gleich: Beide Zusatzzeichen beziehen sich auf das Haltverbot.

Ich bin prinzipiell auch für einfache Lösungen. Die müssen aber eindeutig und zumindest so rechtssicher sein, das man auch (mit rechtlicher Grundlage) Knöllchen verteilen kann und abschleppen darf. Und hier sehe ich bei der gegenwärtigen Praxis Probleme - siehe auch das eingeschränkte Haltverbot bei den letzten Fotos. Keine Fahrbahn = kein Haltverbot. So soll die Elektromobilität voran gebracht werden?

Allein die Tatsache, dass man bei den Zusatzzeichen zwischen E-Fahrzeugen und E-Fahrzeugen mit E-Kennzeichen unterscheidet und diese auch recht "willkürlich" anwendet, bereitet mir doch irgendwo Bauchschmerzen.

Wer hier:

Bild
Bild

mit einem Elektrofahrzeug parkt, ohne das dieses ein E-Kennzeichen hat, begeht genau genommen eine Ordnungswidrigkeit.
Ob das im Sinne des Erfinders ist?

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

StVO
  • Beiträge: 718
  • Registriert: Fr 1. Dez 2017, 20:32
  • Danke erhalten: 199 Mal
read
Helfried hat geschrieben:Was sagt ihr eigentlich, speziell unser StVO-Spezialist, zu dieser topmodernen :) Markierung?
StVO-Korinthen****** lasse ich auch gelten. :lol:

Ich weiß nicht, wie das in A geregelt ist, aber in D würde das Haltverbot ab Standort in Fahrtrichtung gelten -> subopimal.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

Benutzeravatar
read
Ist das hier der Pranger oder ein allgemeiner Diskutierthread?
BMW i3 - 60Ah - BEV (Baudatum 09-2013) Andesitsilber - I001-18-11-539 - 10/2015-04/2019
BMW i3 - 120Ah - BEV (Baudatum 03.05.2019) Jucarobeige - I001-20-03-530 - seit 16.05.2019

FAQ-Thread für den BMW i3
steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

Benutzeravatar
  • ^tom^
  • Beiträge: 3136
  • Registriert: Mo 1. Sep 2014, 19:20
  • Wohnort: Nordwest-Schweiz
  • Hat sich bedankt: 126 Mal
  • Danke erhalten: 179 Mal
read
Und mit schweizer Kennzeichen habe ich dort eh nichts verloren weil ich kein E Zeichen habe?
Wie bitte soll ich Tanken?
10.2024-, iX, >18000km
01.2024-, i3s 120Ah, >10000km

17kWp > 1000kWh

07.18 - 12.23 BMW i3 94Ah-REx 73'000km REx: ~ 4%
07.15 - 08.18 KIA Soul EV 42000km
09.14 - 07.15 i-MiEV 13500km
1.5kWp PV > 12'000kWh
38m2 FlachK. > 270'000kWh

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

mifrjoar
  • Beiträge: 170
  • Registriert: So 6. Aug 2017, 17:43
  • Danke erhalten: 7 Mal
read
^tom^ hat geschrieben:Und mit schweizer Kennzeichen habe ich dort eh nichts verloren weil ich kein E Zeichen habe?
Wie bitte soll ich Tanken?
Da gibt es ein Pickerl für die Windschutzscheibe, welches Du auf Antrag bekommen kannst. Damit hast Du dann auch ein E-Auto nach deutschem Recht.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

StVO
  • Beiträge: 718
  • Registriert: Fr 1. Dez 2017, 20:32
  • Danke erhalten: 199 Mal
read
fridgeS3 hat geschrieben:Ist das hier der Pranger oder ein allgemeiner Diskutierthread?
Zum Pranger gehört m.E. auch die falsche Beschilderung dazu. Ich sehe hier halt viele Beiträge mit Fotos und dem Kommentar "Ladesäule in ...stadt, beide Stellflächen mit Verbrennern zugeparkt" Dann sehe ich die Beschilderung und denke "ja, sogar rechtmäßig zugeparkt".

Wenn euch die Diskussion nervt, gehe ich aber auch gerne wieder zum reinen Lesemodus über.
Zuletzt geändert von StVO am Mi 20. Dez 2017, 20:28, insgesamt 1-mal geändert.
Anzeige
AntwortenAntworten

Zurück zu „Ladesäulen / Status“

Gehe zu Profile
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag