Ladesäulenpranger ohne große Diskussion (Falschparker, sonstige Mißstände) aber mit Foto

AntwortenAntworten Options Options Arrow

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

USER_AVATAR
read
StVO hat geschrieben:Stell dir vor, du parkst auf einer so gekennzeichneten Stellfläche:
Z 283
Z 1024-20
Genau diese Darstellung halte ich für falsch. Kann man als nicht Verkehrsjurist kaum richtig interpretieren, denn das bedeutet, dass man mit einem E-kennzeichen dort stehen also auch parken darf. Anstatt des Zusatzschildes 1024-20 das Zusatzschild 1026-60 "Elektrofahrzeuge während des Ladevorganges frei". Ist eindeutig. Man benötigt kein E-Kennzeichen denn nur Elektrofahrzeuge können tatsächlich auch laden und nicht ladende Elektrofahrzeuge mit E-kennzeichen dürfen da nicht stehen. Wir reden hier ja von Stellplätze vor Ladesäulen und die sollten durch parkende Nichtlader nicht blockiert werden können.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
http://www.perdok.info Ladeboxe und mehr, KfW-förderfähig
4x Renault ZOE, Ladestation 22kW öffentlich, kostenlos 24/7
Anzeige

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

USER_AVATAR
  • Kim
  • Beiträge: 1891
  • Registriert: Sa 20. Jul 2013, 03:29
  • Wohnort: Kanton Zürich
  • Hat sich bedankt: 3 Mal
  • Danke erhalten: 5 Mal
read
StVO hat geschrieben:Das Problem ist aber, dass auch der "Otto-Normalverkehrsteilnehmer", nachdem er abgeschleppt wurde, einen Volljuristen beauftragen kann und der haut der Behörde dann die Beschilderung um die Ohren.
Das ist richtig.
Aber gegen den eigentlichen Lerneffekt, und auf den kommt es uns ja primär an, kann er sich nicht wehren.
Lerneffekt durch den Zusatzaufwand und die Anwaltskosten...!
;)
seit 26.03.2021: DS7 Crossback E-Tense 4x4
BMW i3 (60Ah) Rex 11.2017 bis 03.2021
Outlander PHEV bis 12.2017 / 56.000km bei 11gr CO2/km mit 0.5l/100km
Fluence Z.E. von 03.2012 bis 03.2015
Renault = Nur eine schlechte Erfahrung mehr im Leben

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

USER_AVATAR
read
August-Bauder-Platz Weimar

Gestern Abend und heut morgen.

Bild

Bild


Gesendet von iPhone mit Tapatalk Pro

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

USER_AVATAR
  • EVduck
  • Beiträge: 2249
  • Registriert: Do 2. Aug 2012, 10:14
  • Hat sich bedankt: 8 Mal
  • Danke erhalten: 31 Mal
read
Perfektes Beispiel dafür, dass ein Parkplatzschild die falsche (wenn auch rechtssichere) Wahl ist. Der normale Autofahrer versucht das gelumpe untendrunter zu entziffern und sieht für sich: zwischen 8&18 Uhr darf ich hier 4Stunden mit Parkscheibe stehen. Sollte er wissen, dass das komische Steckerbild irgendetwas mit EVs zu tun hat, denkt er sich: Mann, die dürfen da unbegrenzt stehen. Unfair.
eMobilität: Wer will findet Wege, wer nicht will, der findet Gründe
eFahrzeuge: Zoe Intens perlweiß 125.000km; Zoe Limited Titanium 1.000km

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

StVO
  • Beiträge: 718
  • Registriert: Fr 1. Dez 2017, 20:32
  • Danke erhalten: 199 Mal
read
Ohne Zweifel problematisch. Auch deshalb, weil man die Zeitbeschränkung auf die gesamte Kombination beziehen kann, nicht nur auf die Parkscheibenpflicht (wie es vermutlich gemeint ist)

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

USER_AVATAR
read
Die Weimarer Schilder Kombi haben wir auch in Erfurt an den neuen innenstadtladesaeulen (radission und hirschgarten). Es wird sogar ein Parkticket gezogen, so als wenn die Schilder nicht da wären.
Ich denke, das da nur Regelmäßige Zeitungsberichte über die kennzeichenbedeutung und die Möglichkeit des abschleppens besteht. Nur so kann es sich rumsprechen. (die TLZ in Erfurt hab ich schn mal auf das Problem angesprochen)
Auf meine frage weiter oben,ob jede Kommune / Polizei in D bei der schilderkombi abschleppen darf / muss, hattet ihr ja keine Antwort für mich. :(
E Auto Erfahrungen mit Fluence, Model S, Model 3, Zoe Ze40, e-Golf, 500E, EV6 storniert, Model Y.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

USER_AVATAR
  • EVduck
  • Beiträge: 2249
  • Registriert: Do 2. Aug 2012, 10:14
  • Hat sich bedankt: 8 Mal
  • Danke erhalten: 31 Mal
read
Deswegen:
parkverbot.png
parkverbot.png (13.45 KiB) 1409 mal betrachtet
eMobilität: Wer will findet Wege, wer nicht will, der findet Gründe
eFahrzeuge: Zoe Intens perlweiß 125.000km; Zoe Limited Titanium 1.000km

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

USER_AVATAR
  • ^tom^
  • Beiträge: 3123
  • Registriert: Mo 1. Sep 2014, 19:20
  • Wohnort: Nordwest-Schweiz
  • Hat sich bedankt: 125 Mal
  • Danke erhalten: 177 Mal
read
e_revo2k16 hat geschrieben:August-Bauder-Platz Weimar

Gestern Abend und heut morgen.

Bild

Bild


Gesendet von iPhone mit Tapatalk Pro
Ich versteh die Beschilderung auch nicht wirklich.....
Was ist ab 18 Uhr bis um 8 Uhr? Da darf dann jeder ohne Parkscheibe, richtig?
Jan. 2024-, i3s 120Ah, >6000km

38m2 FlachK. > 260'000kWh
1.5kWp PV > 10'000kWh

07.18 - 12.23 BMW i3 94Ah-REx 73'000km REx: ~ 4%
07.15 - 08.18 KIA Soul EV 42000km
09.14 - 07.15 i-MiEV 13500km

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

StVO
  • Beiträge: 718
  • Registriert: Fr 1. Dez 2017, 20:32
  • Danke erhalten: 199 Mal
read
Fluencemobil hat geschrieben:Auf meine frage weiter oben,ob jede Kommune / Polizei in D bei der schilderkombi abschleppen darf / muss, hattet ihr ja keine Antwort für mich. :(
Das Problem ist, dass hier jede Behörde anders handelt. Diese Beschilderung entspricht ja inhaltlich der Hamburger Varinate - dort wird abgeschleppt (obwohl höchst fragwürdig).
^tom^ hat geschrieben:Ich versteh die Beschilderung auch nicht wirklich.....
Was ist ab 18 Uhr bis um 8 Uhr? Da darf dann jeder ohne Parkscheibe, richtig?
Mögliche Deutung:

a) Das ist immer (24/7) ein Parkpklatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge, für diese ist jedoch die Parkdauer von 8-18 auf 4 Std. beschränkt - hierfür gilt die Parkscheibenpflicht.

b) Das ist von 8-18h ein Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge, für diese ist die Parkdauer auf 4 Std. beschränkt - hierfür gilt die Parkscheibenpflicht. Zwischen 18-8h wird keine Regelung getroffen, jeder darf dort parken.

c) Das ist immer (24/7) ein Parkpklatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge. Zusätzlich dazu darf jedermann von 8-18 max. 4 Std. parken - hierfür gilt die Parkscheibenpflicht.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

USER_AVATAR
  • bangser
  • Beiträge: 1346
  • Registriert: Mo 15. Feb 2016, 19:38
  • Wohnort: Frankfurt / Main
  • Hat sich bedankt: 3 Mal
  • Danke erhalten: 1 Mal
read
StVO hat geschrieben:Mögliche Deutung:
Es gibt nur eine Deutung:
Die kleinen Zusatztafeln beziehen sich immer nur über die direkt darüber liegende.

- P : Man darf hier unbegrenzt parken ->
- Auto mit Stecker: Es dürfen nur Autos mit E-Kennzeichen hier parken ->
- 4h Parkscheibe: Die dürfen das nur max. 4 Stunden und müssen eine Parkscheibe verwenden ->
- 8-18h: Das müssen sie nur von 8-18h, umgekehrt brauchen Autos mit E-Kennzeichen von 18-8h keine Parkscheibe und dürfen die ganze Nach stehen. Bzw. wenn mann eine Parkscheibe ab 8:00 Uhr reinlegt sogar von 18:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Autos ohne E-Kennzeichen dürfen da nie stehen.

Wäre die Reihenfolge:
- P -> Auto mit Stecker -> 8-18h -> 4h Parkscheibe
dürften zwischen 8-18h nur Autos mit E-Kennzeichen parken, von 18-8h darf jeder parken. Dann muss man aber eine Parkscheibe mit 4h verwenden. (Macht keinen Sinn, soll aber die Lesart verdeutlichen).
Anzeige
AntwortenAntworten

Zurück zu „Ladesäulen / Status“

Gehe zu Profile
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag