Ladesäulenpranger ohne große Diskussion (Falschparker, sonstige Mißstände) aber mit Foto

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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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dreas hat geschrieben:In Stuttgart werden nun endlich mal die Schilder getauscht.
Mein reden. Nur das absolute Halteverbot in Verbindung mit dem Zusatz "Elektrofahrzeuge während des Ladevorganges frei" ist auch für den Dümmsten eindeutig. Ein "P"-Schild mit zig Zusatzschilder ala HH mag juristisch eindeutig sein aber die Verkehrsjuristen unter den Autofahrern ist begrenzt und überschaubar.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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iOnier hat geschrieben:
Roland81 hat geschrieben:Stimmt! Ich hoffe die Forscher machen bald Fortschritte bei der Leitung von Strom über Entfernungen >50 m. Bild
Ist halt machbar, aber eben teurer, den ganzen Parkplatz bis hinten aufzubuddeln und 'ne Strippe für die Ladesäule zu verlegen.
Nunja,
Lidl in Frauenfeld hat die Leitung vom hinteren Ende des Gebäudes unter der Fahrspur durchgezogen und von dort, die gesamte Gebäudelänge bis vor zum Haupteingang um dort die Ladesäule aufzustellen.
Damit ist die Theorie des strukturell Günstigen widerlegt ;)
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

StVO
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ecopowerprofi hat geschrieben: Mein reden. Nur das absolute Halteverbot in Verbindung mit dem Zusatz "Elektrofahrzeuge während des Ladevorganges frei" ist auch für den Dümmsten eindeutig.
Unbenommen. Die "abschreckende Wirkung" ist für den, der sich abschrecken lässt, eine bessere Lösung als ein "einladendes Parkplatzschild"

Aber / Contra Haltverbot:
- Verhälnismäßigkeit (Selbst auf Behindertenparkplätzen darf kurz gehalten werden, z.B. zum Ein- oder Aussteigen)
- keine Gültigkeit auf Seitenstreifen und Parkbuchten ohne entsprechende Zusatzzeichen
- keine Gültigkeit Plätzen, wenn diese keine Fahrbahn im eigentlichen Sinne haben
- keine Gültigkeit in verkehrsberuhigten Bereichen
- keine Gültigkeit auf Nebenflächen, die weder Fahrbahn noch Seitenstreifen sind
- Haltverbote und Parkflächenmarkierungen sind nicht kombinierbar
- mit Haltverboten kann bisweilen keine Parkscheibenpflicht erwirkt werden

Die im Artikel zur Stuttgarter Lösung gezeigte Beschilderung ist jedoch einwandfrei - in diesem Fall kann man nicht meckern! Ist halt die Frage, ob sich das überall umsetzen lässt (siehe oben).
Ein "P"-Schild mit zig Zusatzschilder ala HH mag juristisch eindeutig sein aber die Verkehrsjuristen unter den Autofahrern ist begrenzt und überschaubar.
Die Lösung aus Hamburg ist allein durch die Verwendung des Zeichens mit zwei Pfeilen falsch, da dieses Schild nicht "davor und dahinter" sondern "Mitte" bedeutet. Ohne expliziten Anfang keine Mitte. Und wenn man soweit geht, dass zumindest ab dem Schild eine Regelung bestehen würde, würde sich diese auch nicht nur auf die Ladesäule beziehen, sondern ab dort bis irgendwohin gelten.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

Joiny
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drilling hat geschrieben:Es geht ja nur darum das eigene Image aufzupolieren, eine Säule weit entfernt vom Eingang wo niemand sie sieht wäre da nicht besonders nützlich.
Langsam aber stetig hat da völlig Recht.Die Säulen sind zur Nutzung gedacht. Gibt hier genug Bilder von Hybriden und Vollelekrischen die nicht zum Laden sondern zum Parken vor den Säulen standen. Man kann die Säulen ja auch Werbewirksam überdachen und oder beleuchten. Wo wir bei
Fidel hat geschrieben:So eine Säule braucht Strom... den gibt es eher in der Nähe des Gebäudes und nicht in der hintersten Ecke des Parkplatzs...
Erkläre das mal einer Laternenladestation.
just my 2 cents.
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

basti84
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Neue Ladesäule beim Lidl in Schärding (OÖ)
Bild

so wird das nix ...
verbrenner belegt einen platz
leaf belegt einen und lädt aber nicht

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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StVO hat geschrieben:Aber / Contra Haltverbot:
Sei mir nicht böse aber das ist typisch deutsch. Wie gesagt die Volljuristen mit Fachgebiet Verkehrsrecht sind in einer sehr bescheidende Minderheit unter den Kraftfahrern. Man sollte mal mehr an pragmatische Lösungen denken, die der einfach gestrickte Autofahrer ohne Jurastudium versteht.

- Verhälnismäßigkeit (Selbst auf Behindertenparkplätzen darf kurz gehalten werden, z.B. zum Ein- oder Aussteigen)
Ist schließlich auch ein Parkplatz und dient ja zum Parken, wenn auch nur für einen einschränkten Personenkreis. Für mich kein plausible Begründung.

- keine Gültigkeit auf Seitenstreifen und Parkbuchten ohne entsprechende Zusatzzeichen
Dem kann ja im Zweifelsfall durch ein juristisch einwandfreies Zusatzzeichen ergänzen damit windige Verkehrsjuristen die notorische Falschparker nicht raus hauen können.

- keine Gültigkeit Plätzen, wenn diese keine Fahrbahn im eigentlichen Sinne haben
Dem kann man abhelfen indem man die Säule dort nicht aufstellt. Für mich auch kein Argument.

- keine Gültigkeit in verkehrsberuhigten Bereichen
wie vor.

- keine Gültigkeit auf Nebenflächen, die weder Fahrbahn noch Seitenstreifen sind
wie vor.

- Haltverbote und Parkflächenmarkierungen sind nicht kombinierbar
Da kann man das Zeichen 1010-66 auf die Bodenfläche aufbringen. Reicht vollkommen. Macht man Geschwindigkeiten usw. ja auch.

- mit Haltverboten kann bisweilen keine Parkscheibenpflicht erwirkt werden
Wenn dort steht "Elektrofahrzeuge während des Ladevorganges frei" braucht man eigentlich keine Zeitbegrenzung. Ist der Ladevorgang beendet tritt automatisch das absolute Halteverbot in Kraft. Wenn jemand dort steht ohne zu laden kann er theoretisch auch abgeschleppt werden. Kann man durch ein Zusatzschild "Nicht ladende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt" bekräftigen.

Man sollte nicht dauernd erzählen was nicht geht (da sind die Beamten in den Ämter wahre Meister drin) sondern es nur so ausführen, dass auch der dümmste Autofahrer weiß was er darf und ggf. welche Konsequenzen es hat.

Ganz einfach gesagt: "P"-Schild = Parkplatz; "Absolutes Halteverbot" = Parken verboten. Versteht jeder. Nicht umsonst ist im "Absoluten Halteverbot" das "X"-Symbol enthalten.
Joiny hat geschrieben:so wird das nix ...
Der beste Beweis für meine Darstellung.
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

StVO
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ecopowerprofi hat geschrieben: Sei mir nicht böse aber das ist typisch deutsch. Wie gesagt die Volljuristen mit Fachgebiet Verkehrsrecht sind in einer sehr bescheidende Minderheit unter den Kraftfahrern. Man sollte mal mehr an pragmatische Lösungen denken, die der einfach gestrickte Autofahrer ohne Jurastudium versteht.
Ich bin da -rein praktisch gesehen- ganz bei dir. Das Problem ist aber, dass auch der "Otto-Normalverkehrsteilnehmer", nachdem er abgeschleppt wurde, einen Volljuristen beauftragen kann und der haut der Behörde dann die Beschilderung um die Ohren. Und wie ich hier im Forum erfahren durfte, gehen die Streitigkeiten ja auch bereits unter E-Mobilisten los. Das wird auch noch zunehmen und da braucht es m.E. eine rechtssichere Beschilderung.
Man sollte nicht dauernd erzählen was nicht geht (da sind die Beamten in den Ämter wahre Meister drin) sondern es nur so ausführen, dass auch der dümmste Autofahrer weiß was er darf und ggf. welche Konsequenzen es hat.
Dafür bedarf es aber -ja, auch typisch deutsch- einer entsprechenden Rechtsgrundlage. Und wenn es um das Vorliegen von Ordnungswidrigkeiten geht, zählt eben nicht der bloße Regelungswille, sondern die tatsächlich getroffene Regelung.

Das Einfachste wäre ja, dass der unberechtigte Verkehrsteilnehmer allein an der Ladesäule erkennt, dass er dort nix zu suchen hat. Ganz ohne Schild. ;)
Dem kann man abhelfen indem man die Säule dort nicht aufstellt. Für mich auch kein Argument.
Diesen Fall hast du aber auf nahezu allen Supermarkt-Parkplätzen mit Ladesäule. Das Ziel wird doch eher sein, auch auf solchen Verkehrsflächen Ladesäulen errichten zu können - nur muss die Beschilderung eben mit Zeichen 314 erfolgen.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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Das Abschleppen bei Ladebedarf /Ladewunsch (wird da in HAmburg unterschieden?) in Hamburg, ist das bundesweit einheitlich? Oder darf bei gleichen Schildern jede Kommune für sich entscheiden, ob sie jemanden fürs Knöllchen schickt bzw. fürs Knöllchen + Abschleppen?
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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StVO hat geschrieben:Das Problem ist aber, dass auch der "Otto-Normalverkehrsteilnehmer", nachdem er abgeschleppt wurde, einen Volljuristen beauftragen kann und der haut der Behörde dann die Beschilderung um die Ohren
Da bin ich ganz bei Dir. Nur muss man kreativ in der Anwendung sein. Für jederman erst mal verständlich also keine "P"-Schilder und ggf durch Zusatzschilder (nach Möglichkeit eins und nicht wie in HH vier oder fünf Stück) es rechtssicher gestallten. Ob etwas rechtssicher ist entscheidet ggf. erst der BGH.
StVO hat geschrieben:Diesen Fall hast du aber auf nahezu allen Supermarkt-Parkplätzen mit Ladesäule.
Das ist Privatgelände und unterliegt nicht der StVO. Der Eigentümer kann zwar sagen "Auf meinem Gelände gilt die StVO" aber einiges kann man explizid auch anders regeln. Dort kann er durchaus die Ladedauer von einer Parkscheibe abhängig machen und beim Überschreiten kostenpflichtiges Abschleppen androhen. Er hat ja Hausrecht.
StVO hat geschrieben:nur muss die Beschilderung eben mit Zeichen 314 erfolgen
Genau das halte ich für falsch. Das Zeichen 283 mit einem Zusatzschild "Elektrofahrzeuge während des Ladevorganges frei" versteht jeder ohne groß nachdenken zu müssen. Beim Zeichen 314 denkt jeder erst mal "hier kann ich parken" und liest die eventuell vorhandene Zusatzschilder gar nicht. Eine sehr menschliche Eigenschaft, denn das menschliche Gehirn neigt evolutionsbedingt zur Datenreduzierung.
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

StVO
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Was die kreative Anwendung angeht, hört der Spaß doch ggf. auch für Dich auf, wenn du mit einem E-Fahrzeug selbst betroffen bist. Stell dir vor, du parkst auf einer so gekennzeichneten Stellfläche:

Bild
Bild

...und bekommst ein Knöllchen, weil dein E-Fahrzeug zwar ein E-Fahrzeug ist, aber kein E-Kennzeichen hat, bzw. nicht entsprechend gekennzeichnet ist. Solche Feinheiten hat unser lieber Verordnungsgeber geschaffen und es soll da draußen Verkehrsüberwacher geben, die nehmen ihren Job sehr (zu) genau.
ecopowerprofi hat geschrieben:Das ist Privatgelände und unterliegt nicht der StVO.
Auf Privatgeländer gilt die StVO automatisch, wenn es sich um öffentlichen Verkehrsraum handelt.
Dort kann er durchaus die Ladedauer von einer Parkscheibe abhängig machen und beim Überschreiten kostenpflichtiges Abschleppen androhen. Er hat ja Hausrecht.
Das kann er dann machen - aber nur zivilrechtlich. Polizei und Ordnungamt können dann aber nicht tätig werden.
Das Zeichen 283 mit einem Zusatzschild "Elektrofahrzeuge während des Ladevorganges frei" versteht jeder ohne groß nachdenken zu müssen. Beim Zeichen 314 denkt jeder erst mal "hier kann ich parken" und liest die eventuell vorhandene Zusatzschilder gar nicht. Eine sehr menschliche Eigenschaft, denn das menschliche Gehirn neigt evolutionsbedingt zur Datenreduzierung.
Volle Zustimmung. Nur müssen eben auch die örtlichen und rechtlichen Gegebenheiten für ein Haltverbot passen und das ist, wie beschrieben, leider nicht überall der Fall.
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