Ladesäulenpranger ohne große Diskussion (Falschparker, sonstige Mißstände) aber mit Foto
Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit
Weiß zufällig wer, ob man als Schwerbehinderter mit seinem Verbrenner eine Ladesäule zuparken darf? Gibt es da vielleicht Sonderrechte?
Die Säule ist jedenfalls korrekt ausgeschildert (absolutes Halteverbot...) und der dort parkende Verbrenner hat einen entsprechenden Behinderten-Ausweis hinter der Windschutzscheibe liegen.
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Die Säule ist jedenfalls korrekt ausgeschildert (absolutes Halteverbot...) und der dort parkende Verbrenner hat einen entsprechenden Behinderten-Ausweis hinter der Windschutzscheibe liegen.
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit
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Auch ein Schwerbehinderte muss sich an Parkverbote halten. Der hat nur Sonderrechte auf den entsprechend beschilderten Parkplätze.me2 hat geschrieben:Weiß zufällig wer, ob man als Schwerbehinderter mit seinem Verbrenner eine Ladesäule zuparken darf? Gibt es da vielleicht Sonderrechte?
Foto machen und Anzeige erstatten. Einige von denen meinen, dass sie Narrenfreiheit haben. Demnächst fahren die auch noch in der Einbahnstraße verkehrt rum. Man hat ja einen Behindertenausweis.me2 hat geschrieben:Die Säule ist jedenfalls korrekt ausgeschildert (absolutes Halteverbot...) und der dort parkende Verbrenner hat einen entsprechenden Behinderten-Ausweis hinter der Windschutzscheibe liegen.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern.
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit
Nachdem seit gefühlt drei-vier Seiten der Titel dieses Threads ignoriert wird ...

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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit
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Das finden einige Leute nicht toll, daher wurde der Tesla Store darauf angesprochen: "Wir fahren den Vorführer sofort weg, wenn jemand dort laden möchte. Wir halten sozusagen den Platz für andere Elektroautofahrer frei". Zum Store sind es 50m. Bitte möglichst oft dort aufschlagen, vielleicht merken sie es dann mal...
Um Nicht Laden von Parken zu unterscheiden, muss man genau hingucken: Kabel sind eingesteckt, nur geladen wird nicht oder nicht mehr.
Um Nicht Laden von Parken zu unterscheiden, muss man genau hingucken: Kabel sind eingesteckt, nur geladen wird nicht oder nicht mehr.
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit
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Das stimmt so pauschal nicht. Es gibt auch einige Sonderrechte. Auszug aus der Broschüre der Europäischen Kommission (ISBN 978-92-79-10546-3):ecopowerprofi hat geschrieben: Auch ein Schwerbehinderte muss sich an Parkverbote halten. Der hat nur Sonderrechte auf den entsprechend beschilderten Parkplätze.
• Sie können auf Parkplätzen auf Straßen und in Bereichen
mit Parkverbot bis zu drei Stunden parken.
• Sie können die zeitliche Parkbegrenzung auf Parkplätzen
auf Straßen oder in Bereichen mit zeitlich begrenzter
Parkdauer überschreiten.
• Sie können auf sonst durch Parkschein- und Parkplatzautomaten
als gebührenpflichtige Parkplätze kenntlich
gemachten Parkplätzen kostenfrei parken.
• Sie können auf für Anwohner reservierten Parkplätzen
bis zu drei Stunden parken.
• Sie können in eingeschränkten Verkehrsbereichen und
außerhalb von gekennzeichneten Parkplätzen parken,
wenn Sie keinen Durchgangsverkehr behindern.
Von Ladesäulenparkplätzen ist dort nicht die Rede. Ggf. hängt es von der konkreten Beschilderung ab.
Nur kommt dann das große ABER: Das gilt alles nur solange niemand behindert wird. Wird ein Ladesäule zugeparkt liegt wohl eine Behinderung vor.
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seit 7/2020 e-Soul 64kWh
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit
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Wurde die denn in nationales Recht umgesetzt. In D gilt nur die StVO. Nur was in die StVO aufgenommen wird gilt in D. Ich hab nix passendes gefunden. Man kann sich eine Ausnahmegenehmigung erteilen lassen. Muss dafür aber eine nachvollziehbare Begründung liefern. Nur einen Schein mit G wird da wohl nicht reichen. Diese Ausnahmegenehmigung (gibt es auch für Handwerker) gilt immer nur in festgelegten Gebieten. Da aber mehr als genug Behindertenparkplätze ausgewiesen sind, dürfte es mit der Genehmigung schwer werden.Ladesaeule hat geschrieben:Auszug aus der Broschüre der Europäischen Kommission
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit
Geparkt. Ich schicke jeden Monat eine Liste mit dem Falschparkern ab die Polizei.watzinger hat geschrieben: Wurde der Pkw geparkt, hat man nur angehalten, wurde der Falschparker angezeigt?
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